Absenkung sozialer Standards als Folge der Privatisierung
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Klaus Grehn und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Für mehr als 19 000 Beschäftigte der Deutschen Post AG begann das neue Jahr mit Lohneinbußen von bis zu 30 Prozent. Betroffen sind alle Beschäftigten mit bislang befristeten Verträgen, die ab 1. Januar in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen bzw. neu eingestellt werden. Der kurzfristige Gewinn aus dieser Lohnsenkung wird von Branchenkennern auf etwa 180 Mio. DM veranschlagt.
Fast 10 Prozent davon erhielt ein bekannter deutscher Entertainer für seine Werbedienste zum Börsengang. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, hatte den Lohnabbau bereits in der „Wirtschaftswoche“ vom 31. August 2000 angekündigt: „Wir haben mit den Gewerkschaften vereinbart, dass jeder, der etwa in der Zustellung neu zu uns kommt, nicht nach den Posttarifen bezahlt wird, sondern danach, was auch für die Konkurrenz gilt … Der Gegenwert dieses Tarifvertrages und der daraus resultierenden Einsparungen bei den Personalkosten geht langfristig und kumuliert in den Milliardenbereich.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Lohnabsenkungen für ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Folge der Privatisierung sind?
Wenn ja, sieht sie dann einen Anlass, die Politik der Privatisierung öffentlicher Dienste kritisch zu überprüfen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die genannten Lohnabsenkungen gegen das Diskriminierungsverbot für befristet Beschäftigte verstoßen, wie es die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 bestimmt, auch wenn die befristet Beschäftigten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis gehabt, dass sich die Deutsche Post AG in Erwartung des Auslaufens des Beschäftigungsförderungsgesetzes darauf vorbereitet hat, die notwendige Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis zur Tarifabsenkung zu nutzen?
Betrachtet es die Bundesregierung als Diskriminierung, wenn Beschäftigtengruppen bei gleicher Arbeit unterschiedlich entlohnt werden?
Teilt die Bundesregierung die im obigen Zitat des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, indirekt bestätigte Einschätzung, dass mit dem beschriebenen Lohnabbau der Sinn der im Postgesetz unter § 6 Abs. 3 Nr. 3 festgelegten Bestimmungen ausgehöhlt wird, da die wesentlichen Arbeitsbedingungen im lizenzierten Bereich nun denen der Konkurrenz angepasst werden, statt umgekehrt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der zunehmende Wettbewerb im Postbereich sowohl bei der Deutschen Post AG als auch in noch größerem Maße bei deren Wettbewerbern zur Absenkung der sozialen Standards der Beschäftigten führt?
Wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für die Bundesregierung?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung?
Hält die Bundesregierung die Thematisierung der sozialen Standards der Beschäftigten im Postbereich im Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde und im Sondergutachten der Monopolkommission (Bundestagsdrucksache 14/2321) für angemessen und ausreichend?