Brandschutz im Wesertunnel
der Abgeordneten Eva-Maria Kors, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Michael Meister, Norbert Otto (Erfurt), Wilhelm Josef Sebastian, Dr. Wolf Bauer, Paul Breuer, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Hansjürgen Doss, Georg Girisch, Hans Jochen Henke, Klaus Hofbauer, Dr. Gerd Müller, Günter Nooke, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Werner Wittlich, Elke Wülfing, Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Anke Eymer (Lübeck), Helmut Lamp, Michael von Schmude, Angelika Volquartz, Peter Kurt Würzbach, Klaus Brämig, Birgit Schnieber-Jastram, Ulrich Adam, Cajus Caesar, Dr. Angela Merkel, Dr. Paul Krüger, Susanne Jaffke und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Brandschutz im Wesertunnel bedeutet für die Freiwilligen Feuerwehren in der Region wegen seiner Ausmaße neue, gesteigerte Herausforderungen. Der Tunnel ist ein Teil des Bundesfernstraßennetzes und wurde mit Bundesmitteln errichtet.
Katastrophen wie 1999 im Montblanc-Tunnel und im Tauern-Tunnel oder im Jahre 2000 im Gletscher-Tunnel am Kitzsteinhorn und die daraus resultierenden Folgewirkungen auf das eingesetzte Personal bis hin zu Selbstmord, Dienst- und Berufsunfähigkeit oder der Notwendigkeit psychiatrischer Behandlungen sind Anlass genug, alle technisch machbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Leben und die Gesundheit der Feuerwehreinsatzkräfte im Einsatzfalle bestmöglich zu schützen.
Die Realisierung von nur vier statt sechs Querschotts im Tunnel und eines Asphalt- statt Betonfahrbahnbelags, aber auch der Verzicht auf eine mit technischem Personal besetzte Tunnelwarte und/oder eine automatische Löschanlage haben zu großen Zweifeln an der Sicherheit des Tunnels im Ernstfall und damit zu einer großen Verunsicherung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute geführt.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die allgemein in Praxis und Fachliteratur anerkannte Eingreifzeit der Feuerwehr (Hilfsfrist) von etwa zehn Minuten, in der eine normal ausgestattete und ausgebildete Feuerwehr einen problematischen Großbrand vermeiden kann bzw. muss, durch die für den Wesertunnel zuständigen Feuerwehren eingehalten werden kann?
Welche technischen und personellen Vorkehrungen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, damit die zuständigen Feuerwehren diese kurze Hilfszeit am Wesertunnel auch tatsächlich einhalten können? Welche Maßnahmen und Vorkehrungen sind in die Planungen eingeflossen und auf welche Art und Weise sind diese bei der Realisierung des Bauwerkes berücksichtigt worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer ständig besetzten Tunnel-Leitstelle, in der alle automatischen und manuellen Meldungen zur Überwachung des Wesertunnelbetriebs zusammenlaufen, und wie viel Personal wäre nach Ansicht der Bundesregierung für den Betrieb einer solchen Tunnel-Leitstelle erforderlich?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Errichtung und den Betrieb einer solchen Tunnel-Leitstelle entstehenden Investitions- und jährlichen Personal- und Unterhaltungskosten?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Forderung nach dem Aufbau einer gesonderten Berufsfeuerwehr für den Wesertunnel, und wie hoch wären nach Schätzungen der Bundesregierung die jährlichen Kosten hierfür?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob beim Bau des Wesertunnels die Lehren aus den Erfahrungen beim Brandfall am Flughafen Düsseldorf berücksichtigt wurden, wo sich während des Brandes wegen der Verwendung unzulässiger Materialien Salz- und Blausäuredämpfe entwickelt hatten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es durch den tatsächlich im Wesertunnel geplanten Asphaltfahrbahnbelag im Vergleich zum Einsatz eines Betonfahrbahnbelags zu keiner nennenswerten Erhöhung der Brandlast kommen kann?
Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung für den Betrieb und die richtige Einstellung der im Wesertunnel zur Belüftung und zur möglichen Entrauchung vorgesehenen Strahlenventilatoren zuständig sein?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, warum die Lüftung für die vierte Elbtunnelröhre in Hamburg für den Rauchabzug auf eine Halbquerlüftung umgeplant wurde und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine entsprechende Anpassung der Belüftung im Wesertunnel?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag, nach einem Verzicht auf eine eigene Tunnelwarte im Wesertunnel eine technisch unkomplizierte Aufschaltung zur Elbe-Tunnelwarte nach Hamburg durchzuführen und so die betroffenen Feuerwehren und die Straßenmeisterei Nordenham zu entlasten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einbau einer Brandverzögerungsanlage im Wesertunnel vor?
Wer und nach welchen Kriterien entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, ob der Einbau einer Brandverzögerungsanlage dem Stand der Technik entspricht und die Anlage marktgängig und technisch ausreichend getestet ist?
Wer hat nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten sowohl für die Erstausstattung als auch für die Ersatzbeschaffung des notwendigen Sonderlöschfahrzeugs und der zusätzlichen Ausstattung der Einsatzkräfte der Feuerwehren am Wesertunnel zu tragen?
Wer kommt nach Ansicht der Bundesregierung für die Kosten der erforderlichen verbesserten Grundausbildung und qualifizierten Fortbildung der Feuerwehrleute auf, und welchen Umfang sollen bzw. dürfen diese Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung haben?