Auswirkungen des Kabelnetzverkaufs der Telekom auf deutsche Fernsehsender und Verbraucher
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Angela Marquardt und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Deutsche Telekom AG hat ihre Kabelnetze, die für die Rundfunkverbreitung errichtet und von den Bürgern als Steuerzahler und Kabelanschlussnehmer sowie von den Rundfunkanstalten maßgeblich mitfinanziert worden sind, verkauft. Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch das Bundeskartellamt könnten damit der US-Medienkonzern Liberty Media und sein Gründer, der Multimilliardär John Malone, mit einem Anteil von 40 Prozent größter Kabelanbieter in Deutschland werden. In der Öffentlichkeit sowie bei den öffentlichrechtlichen und privaten Fernsehsendern nimmt die Befürchtung zu, dass unter den neuen Eigentümern mit drastischen Preiserhöhungen für die Kabelkunden und einer Einschränkung der bisherigen Programmversorgung zu rechnen sei.
Begründet wird dies damit, dass Liberty Media die Kopplung des Kabelnetzes mit eigenen Programminhalten des amerikanischen Medienkonzerns sowie eine verstärkte Nutzung des Kabels für multimediafähige Dienste plane.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Sieht auch die Bundesregierung die Gefahr einer drastischen Preiserhöhung für die Kabelkunden und einer Einschränkung der bisherigen Programmversorgung?
Wie begründet sie ihre Haltung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbssituation auf dem Fernsehkabelmarkt nach dem Verkauf durch die Deutsche Telekom AG, und welche Vorteile und welche Nachteile sind nach Ansicht der Bundesregierung aus diesem Verkauf erwachsen?
Könnte es nach Meinung der Bundesregierung auch nach einer eventuellen Einschränkung des öffentlich-rechtlichen Angebots im Kabel den an das Netz angeschlossenen Haushalten weiter zugemutet werden, die mit dem Kabelanschluss verbundenen Kosten zu tragen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer schnellen Umstellung der Kabelnetze auf eine ausschließlich digitale Kabelübertragung, und was würde das für den Empfang der öffentlich-rechtlichen und anderer frei empfangbarer Rundfunkangebote bedeuten?
Hält die Bundesregierung gesetzgeberische oder andere geeignete Initiativen für notwendig, den Empfang öffentlich-rechtlicher Fernsehangebote alternativ zur Kabelübertragung zu erschwinglichen Preisen flächendeckend zu gewährleisten und wie begründet sie ihre Haltung?
Hält die Bundesregierung gesetzgeberische oder andere geeignete Initiativen für notwendig, die die Kabelnetzbetreiber verpflichten, bestimmte Übertragungskapazitäten für öffentlich-rechtliche und andere frei empfangbare Rundfunkangebote zu reservieren bzw. plant sie solche Initiativen?
Wenn ja, welche Initiativen sind das, wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Gemeinsame Positionspapier „Sicherung der Belange des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich Kabel“ von ARD und ZDF vom 20. Juni 2001 und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?