Aktuelle Rüstungsgeschäfte Deutschland – Südafrika
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Heidi Lippmann, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Pressemeldungen und Artikel berichten ausführlich über das umfangreiche Rüstungsprogramm, das Südafrika seit 1998 mit umfangreichen Waffenkäufen umzusetzen begonnen hat. Der Wert des Gesamtprogramms beträgt 4,8 Mrd. US-Dollar und umfasst den Kauf von drei dieselelektrischen U-Booten, vier Korvetten, 30 Mehrzweckhubschraubern, 12 Hawk-Jagdflugzeugen, mit der Option für weitere 12 und neun leichten Jagdflugzeugen, mit der Option für 19 weitere. Mit den Rüstungskäufen sind weitere Gegengeschäfte und zukünftige Industriebeteiligungen verbunden, die mit einem Gesamtwert von 11,7 Mrd. US-Dollar und der möglichen Schaffung von 60 000 Arbeitsplätzen in Südafrika veranschlagt wurden (z. B. Frankfurter Rundschau vom 19. November 1998, vom 3. März 1999 sowie vom 26. Juli 2001).
Mit deutschen Unternehmen wurde der Kauf von drei U-Booten und vier Korvetten vereinbart. Außerdem soll es mit den diversen beteiligten deutschen und deutsch-europäischen Unternehmen, wie die Essener Ferrostahl, die Thyssen-Werft Blohm & Voss in Hamburg, die Preussag Tochter Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) in Kiel, die Thyssentöchter Nordseewerke und Rheinstahl oder die European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) Gegengeschäfte geben (Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2001, Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 2001).
Nicht nur in Südafrika ist das Gesamtprogramm u. a. wegen des Korruptionsverdachts einer massiven Kritik ausgesetzt. Deutsche und internationale Nichtregierungsorganisationen und Solidaritätsinitiativen fordern seit langem ein Moratorium dieser Rüstungsgeschäfte bis zum Abschluss der Untersuchungen zu den Korruptionsvorwürfen, für die die südafrikanische Regierung aufgrund des breiten gesellschaftlichen und internationalen Drucks eine hochrangige Untersuchungskommission eingesetzt hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Wann wurde der Antrag auf o. g. Waffengeschäfte im Bundessicherheitsrat vorgelegt?
Wann wurde im Bundessicherheitsrat über diesen Antrag entschieden und wurden damit die Waffengeschäfte genehmigt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie, mit welcher Begründung und Argumentation votierte der Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der Genehmigung des Rüstungsgeschäftes?
Inwieweit wurden im Bundessicherheitsrat auch notwendige entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt?
Inwieweit wurden die defizitäre Budgetlage Südafrikas und die Notwendigkeit der Finanzierung zur Bekämpfung der Aids-Katastrophe dabei debattiert?
Standen für mögliche Gegengeschäfte und Beteiligungen Unternehmen und Branchen zur Diskussion, die einen erheblichen Beitrag für entwicklungspolitische Notwendigkeiten leisten könnten, wie der Wohnungsbau oder das Bildungs- und Gesundheitswesen?
Sieht die Bundesregierung Waffengeschäfte mit einer sich entwickelnden und noch nicht stabilen Demokratie mit gravierenden sozioökonomischen Problemen und Konfliktfeldern, wie es mit Südafrika der Fall ist, nicht im Widerspruch
zu ihren eigenen entwicklungspolitischen Kriterien und Ansprüchen,
zu den Finanzierungsanstrengungen entwicklungspolitischer Zusammenarbeit?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Gegengeschäfte nach dem Industrial Participation Programme bisher konkret abgeschlossen wurden?
Wenn ja, welche?
Wären nach Auffassung der Bundesregierung die mit den Rüstungsgeschäften verbundenen Offsetgeschäfte auch ohne diese Kopplung realisiert worden?
Wenn ja, in welcher Art würde die Bundesregierung die Abwicklung solcher wirtschaftlichen Zusammenarbeit unterstützen?
Wenn nein, welche Möglichkeit nutzt die Bundesregierung, bei deutschen Unternehmen die zivile wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Partnern aus Entwicklungsländern zu fördern?
Hat die Bundesregierung für dieses Rüstungsgeschäft Hermesbürgschaften gewährt, da dieses Geschäft noch vor der Herausgabe der neuen Leitlinien zur Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen abgeschlossen wurde?
Wenn ja, in welcher Höhe und welchen Firmen?
Wurden für die ausgehandelten begleitenden Gegengeschäfte und Industriebeteiligungen Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften gestellt?
Wenn ja, liegt darüber bereits eine Entscheidung des interministeriellen Ausschusses (IMA) vor bzw. wann wird im IMA dazu eine Entscheidung fallen (bitte nach Projekten getrennt antworten)?
Waren bei der Entscheidung die Vorbehalte bzw. Hinweise auf Korruption bereits bekannt?
Hat die Bundesregierung, und wenn ja, seit wann, Kenntnis über die Forderungen von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen über ein Moratorium der Waffenkäufe bis zur endgültigen Aufklärung der Korruptionsvorwürfe?
Wie steht die Bundesregierung zu diesem Moratorium?
Wird sich die Bundesregierung den Forderungen anschließen und ein solches Moratorium über dieses Waffengeschäft verhängen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Korruptionsvorwürfen auf deutscher Seite nachzugehen und gegebenenfalls eine eigene Untersuchungskommission einzusetzen?
Gibt es ein Ersuchen von der südafrikanischen Regierung an die Bundesregierung, die Aufklärung der Korruptionsvorwürfe zu unterstützen?
Gibt es von der Bundesregierung auch ohne eine entsprechende Aufforderung die Bereitschaft und das Angebot dies zu tun?
Mit welchen Mitteln und Möglichkeiten gedenkt die Bundesregierung auf deutsche Unternehmen einzuwirken, um Korruptionsversuche von deutscher Seite gegenüber Eliten und Funktionären in den sog. Entwicklungsländern zu unterbinden bzw. auszuschließen?