Förderung von Handwerkerinnen, Handwerkern und Gewerbetreibenden
der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Viele Handwerkerinnen und Handwerker sowie Gewerbetreibende, die zu Beginn der 90er Jahre Fördermittel des Bundes in Anspruch genommen haben, sind in Not geraten. Die heutige Situation der meisten Unternehmen wäre besser, wenn sie für die damaligen Investitionen durch staatliche Stellen, Förderinstitute und Hausbanken ausreichend beraten worden wären. Auch Steuerberaterinnen und Steuerberater konnten die betriebswirtschaftliche Beratung der Unternehmen nicht im notwendigen Umfang bewältigen.
Bei Nutzung der zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten hätten zum Beispiel entsprechende Zuschüsse gezahlt werden können. Die Darlehensaufnahme wäre hierdurch begrenzt worden. So wurden von Hausbanken an Kleinunternehmen im Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe für Investitionen im Küchen- und Sanitärbereich in vollem Umfang Kredite vergeben, obwohl sie im Thüringer Sanitärprogramm mit Zuschüssen von 15 bis 50 %. förderfähig gewesen wären. Der Zweck der umfangreichen Förderprogramme für kleine Unternehmen kann somit nicht als erfüllt angesehen werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung bereit ist, in Anerkennung dieser Tatsachen zu einer Entlastung im Einzelfall beizutragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken bei der Beantragung von ERP-Darlehen (ERP = European Recovary Program) in vielen Fällen nicht auf die Möglichkeit der Besicherung durch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken oder Länder bzw. eine mögliche Beantragung einer 40 %igen Haftungsfreistellung hingewiesen haben?
2. Ist die Bundesregierung bereit, die im Vergleich zum Anliegen der ERP- Förderung überhöhte Privathaftung im Nachhinein durch entsprechende Entlastungen im Einzelfall, dem ursprünglichen Fördergedanken Rechnung zu tragen?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken im eigenwirtschaftlichen Interesse vielfach den Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen unterlassen haben?
4. Ist die Bundesregierung bereit hieraus, eingedenk der Tatsache, dass es am Anfang der 90er Jahre nicht gelungen ist, die öffentlichen Fördermöglichkeiten in ausreichendem Maße an die Unternehmen heranzutragen und in Kenntnis der Situation, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen, eine einzelfallbezogene Entlastung von im Zusammenhang mit der Nutzung von ERP-Mitteln in Not geratenen Gewerbetreibenden vorzunehmen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken gegenüber mehreren Unternehmern eine achtmonatige Dauer zwischen der Unterzeichnung von ERP- und Eigenkapitalhilfe (EKH)-Darlehensverträgen und Ausreichung der Mittel durch die Deutsche Ausgleichsbank bzw. die Berliner Industriebank angegeben haben und in der Zwischenzeit an diese Unternehmer Investitionskredite mit Zinssätzen von über 10 % ausgereicht haben?
6. Wie hoch ist der maximale Zeitraum zwischen Unterzeichnung von ERP- und EHK-Darlehensverträgen und Ausreichung der Mittel?
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mittel aus dem ERP- Programm von den Hausbanken genutzt wurden, bevor sie die Unternehmen erhielten?
8. Welche Informationen sind dazu an die Bundesregierung, die Deutsche Ausgleichsbank und die Berliner Industriebank gelangt? Welche Untersuchungen wurden eingeleitet?
9. Welche Kontrollen wurden durch die Deutsche Ausgleichsbank, die Berliner Industriebank (Weberbank) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau über die ordnungsgemäße Ausreichung der ERP-Mittel bei den Hausbanken der Unternehmen durchgeführt? Zu welchen Ergebnissen haben sie geführt? Welche Beanstandungen hat es gegeben?
10. In wie vielen Fällen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung und der Hauptleihinstitute Anzeigen und Verfahren gegen Hausbanken im Zusammenhang mit der Ausreichung von ERP- und EHK-Mitteln gegeben? Zu welchen Ergebnissen haben die Anzeigen und Verfahren geführt?
11. Welche Beschwerden hat es in diesem Zusammenhang gegeben?
12. Wie viele Petitionen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt? Zu welchen Ergebnissen haben die Petitionen geführt?
13. Ist der Bundesregierung aus Schreiben, Petitionen oder anderweitig bekannt geworden, dass sich Südthüringer Kleinunternehmer auf eine mündliche Bestätigung unverzinslicher ERP-Darlehen für den Zeitraum 1990 durch den heutigen Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, Franz Schuster, berufen?
14. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme des Thüringer Ministers eingeholt?
15. Ist die Bundesregierung bereit sie einzuholen?
Fragen15
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken bei der Beantragung von ERP-Darlehen (ERP = European Recovary Program) in vielen Fällen nicht auf die Möglichkeit der Besicherung durch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken oder Länder bzw. eine mögliche Beantragung einer 40 %igen Haftungsfreistellung hingewiesen haben?
Ist die Bundesregierung bereit, die im Vergleich zum Anliegen der ERP- Förderung überhöhte Privathaftung im Nachhinein durch entsprechende Entlastungen im Einzelfall, dem ursprünglichen Fördergedanken Rechnung zu tragen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken im eigenwirtschaftlichen Interesse vielfach den Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen unterlassen haben?
Ist die Bundesregierung bereit hieraus, eingedenk der Tatsache, dass es am Anfang der 90er Jahre nicht gelungen ist, die öffentlichen Fördermöglichkeiten in ausreichendem Maße an die Unternehmen heranzutragen und in Kenntnis der Situation, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen, eine einzelfallbezogene Entlastung von im Zusammenhang mit der Nutzung von ERP-Mitteln in Not geratenen Gewerbetreibenden vorzunehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hausbanken gegenüber mehreren Unternehmern eine achtmonatige Dauer zwischen der Unterzeichnung von ERP- und Eigenkapitalhilfe (EKH)-Darlehensverträgen und Ausreichung der Mittel durch die Deutsche Ausgleichsbank bzw. die Berliner Industriebank angegeben haben und in der Zwischenzeit an diese Unternehmer Investitionskredite mit Zinssätzen von über 10 % ausgereicht haben?
Wie hoch ist der maximale Zeitraum zwischen Unterzeichnung von ERP- und EHK-Darlehensverträgen und Ausreichung der Mittel?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mittel aus dem ERP- Programm von den Hausbanken genutzt wurden, bevor sie die Unternehmen erhielten?
Welche Informationen sind dazu an die Bundesregierung, die Deutsche Ausgleichsbank und die Berliner Industriebank gelangt? Welche Untersuchungen wurden eingeleitet?
Welche Kontrollen wurden durch die Deutsche Ausgleichsbank, die Berliner Industriebank (Weberbank) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau über die ordnungsgemäße Ausreichung der ERP-Mittel bei den Hausbanken der Unternehmen durchgeführt? Zu welchen Ergebnissen haben sie geführt? Welche Beanstandungen hat es gegeben?
In wie vielen Fällen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung und der Hauptleihinstitute Anzeigen und Verfahren gegen Hausbanken im Zusammenhang mit der Ausreichung von ERP- und EHK-Mitteln gegeben? Zu welchen Ergebnissen haben die Anzeigen und Verfahren geführt?
Welche Beschwerden hat es in diesem Zusammenhang gegeben?
Wie viele Petitionen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt? Zu welchen Ergebnissen haben die Petitionen geführt?
Ist der Bundesregierung aus Schreiben, Petitionen oder anderweitig bekannt geworden, dass sich Südthüringer Kleinunternehmer auf eine mündliche Bestätigung unverzinslicher ERP-Darlehen für den Zeitraum 1990 durch den heutigen Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, Franz Schuster, berufen?
Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme des Thüringer Ministers eingeholt?
Ist die Bundesregierung bereit sie einzuholen?