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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Chor- und Orchesterarbeit (G-SIG: 14012728)

Anzahl und Aktivitäten, Jugendarbeit, Förderung und Bezuschussung von Orchestern und Chören, Abgaben an die GEMA und Ausschüttung von Mitteln, Förderung von Komponisten, steuerliche und versicherungsrechtliche Verbesserungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

11.04.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/867619. 03. 2002

Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Chor- und Orchesterarbeit

der Abgeordneten Klaus Riegert, Dr. Norbert Lammert, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Friedrich Bohl, Klaus Brähmig, Monika Brudlewsky, Georg Brunnhuber, Cajus Caesar, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Ingrid Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner, Peter Götz, Hans Jochen Henke, Klaus Holetschek, Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Peter Letzgus, Walter Link (Diepholz), Bernd Neumann (Bremen), Eduard Oswald, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Kurt J. Rossmanith, Dr. Wolfgang Schäuble, Heinz Schemken, Wolfgang Schulhoff, Wilhelm Josef Sebastian, Margarete Späte, Erika Steinbach, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Rita Süssmuth, Benno Zierer, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Gemeinsames Singen im Chor und Musizieren im Orchester sind für Millionen Bürgerinnen und Bürger fester Bestandteil ihres Lebens und prägen ihr soziales Miteinander in ländlichen, städtischen und regionalen Strukturen. Durch ihr aktives Mitwirken in Chören und Orchestern halten sie Kunst und Kultur lebendig, tragen entscheidend zur künstlerischen und kulturellen Vielfalt unseres Landes bei und geben dieses kulturelle Erbe von Generation zu Generation weiter. Für Kinder und Jugendliche ist der Chorgesang oder das Musizieren im Orchester oftmals die erste Begegnung mit Kunst und Kultur und von grundlegender Bedeutung für ihr zukünftiges künstlerisches und kulturelles Verständnis und ihre persönliche Entwicklung.

Vokale oder instrumentale Musik von Millionen aktiver ehrenamtlich tätiger Mitglieder in Chören und Orchestern wird hervorragend dargeboten und inszeniert, dennoch steht dieses künstlerische und kulturelle Engagement zu oft im Schatten sog. kultureller Events, die durch Medien öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt werden. Diese sehr einseitige Hervorhebung eines eng begrenzten Ausschnittes künstlerischer und kultureller Arbeit verengt und verstellt den Blick vor der Breite und Vielfalt des kulturellen und künstlerischen Schaffens unserer ehrenamtlichen Chöre und Orchester und wird dem Anspruch von Millionen ehrenamtlich tätiger Sänger und Musiker und deren herausragenden Leistungen nicht gerecht. Unsere ehrenamtlich tätigen Chöre und Orchester haben mehr Aufmerksamkeit verdient, mehr öffentliche Anerkennung durch die Medien und mehr öffentliche Förderung und Anerkennung durch Bund, Länder und Kommunen.

Singen im Chor und Musizieren im Orchester bieten Gelegenheiten zur Mitgestaltung, zur Entfaltung persönlicher Potentiale, zum Gemeinsinn, zur Erhaltung von Werten und Zielen unserer Gesellschaft. Die Arbeit der Chöre und Orchester zu stärken, zu fördern und weiterzuentwickeln muss ein ernsthaftes Anliegen des Bundes, aber auch der Länder und Kommunen sein. Chöre und Orchester leisten einen wesentlichen Beitrag für ein lebendiges kulturelles und künstlerisches Gemeinwesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Arbeit ehrenamtlich geführter Chöre und Orchester für unser Gemeinwesen zu und wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung ehrenamtlicher Chöre und Orchester hinsichtlich der kulturellen und künstlerischen Prägung unseres Gemeinwesens?

2

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl ehrenamtlich geführter Chöre und Orchester in Deutschland und wie viele aktive Mitglieder singen bzw. musizieren in diesen Chören und Orchestern, aufgelistet nach Ländern und nach Sparten (Blasorchester, Sinfonie- und Kammerensembles, Jazzorchester etc.)? Welche Entwicklungen haben diese Chöre und Orchester in den vergangenen Jahren hinsichtlich ihrer Anzahl und ihrer aktiven Mitglieder – nach Ländern getrennt aufgelistet – genommen und in welchem Umfang ist diese Entwicklung jeweils von der Bundesregierung, von den einzelnen Ländern und von den Kommunen gefördert worden?

3

Hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der zuständigen Länder und Kommunen hinaus eigene Maßnahmen ergriffen, um ehrenamtlich tätige Chöre und Orchester zu unterstützen, und durch welche besonderen Maßnahmen würdigt die Bundesregierung die Leistungen der Chöre und Orchester?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen, um das ehrenamtliche Engagement auch in den Vereinen und Verbänden der Chor- und Orchesterarbeit zukünftig verstärkt zu fördern? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?

5

In welcher Weise wird die Jugendarbeit in den ehrenamtlich geführten Chören und Orchestern durch die Bundesregierung gefördert?

6

Welche bedeutenden nationalen Nachwuchswettbewerbe im ehrenamtlichen Chor- und Orchesterbereich gibt es und welche Wettbewerbe dieser Art werden von der Bundesregierung in welchem Umfang gefördert?

7

Wie viele Chöre und Orchester werden von ehrenamtlich tätigen Vorständen geleitet, wie viele können dabei auf hauptamtliche Unterstützung zurückgreifen? Auf welche Weise und aus welchen Bereichen rekrutieren die Vereine ihre ehrenamtlichen Chor- und Orchesterleiter und welche Voraussetzungen sind für einen musikalischen Leiter erforderlich? Durch welche Maßnahmen fördern der Bund und die Länder die Qualifizierung der Chor- und Orchesterleiter? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Qualität der ehrenamtlichen Leitung des Musikbereichs zu sichern und dort die Arbeit durch vereinfachte bürokratische Verfahren zu erleichtern?

8

Wie viele hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es in den Bereichen ehrenamtlich geführter Chöre und Orchester, aufgelistet getrennt nach Dachverbänden und Ländern?

9

Wie viele hauptamtlich tätige Chöre und Orchester gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und in welchem Umfang erhalten diese Chöre und Orchester öffentliche Förderung, aufgeschlüsselt nach Bund, Ländern und Kommunen?

10

Wie viele Veranstaltungen professioneller Orchester und Chöre werden jeweils vom Bund, den Ländern und Kommunen gefördert und wie hoch ist die Bezuschussung im Durchschnitt pro Veranstaltung?

11

Wie sind Chöre und Orchester verbandsmäßig organisiert und wie verteilen sich die Zahlen auf die einzelnen Verbände? Wie hoch ist der Organisationsgrad der Vereine und welche Dachorganisationen gibt es im Bereich Chor und Orchester? Welche Verbände erhalten in welcher Höhe vom Bund Zuschüsse?

12

In welchem Umfang sichert die Gesellschaft zur Verwertung der Leistungsschutzrechte (GVL) nach Einschätzung der Bundesregierung die ehrenamtlich tätigen Chöre und Orchester ab und in welchem Verhältnis steht das Aufkommen der professionellen Ensembles zu den ehrenamtlich tätigen Ensembles durch die GVL? Lassen sich aus der Entwicklung der Mitglieder in den vergangenen 10 Jahren in der Mitgliederstruktur der GVL Erkenntnisse über die Förderung der ehrenamtlich tätigen Bereiche ableiten?

13

Nach welchen Kriterien erhebt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die u. a. der Aufsicht durch das Bundeskartellamt unterliegt, von ehrenamtlich geführten Chören und Orchestern Abgaben und hält die Bundesregierung diese Kriterien für schlüssig und nachvollziehbar?

14

Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Verteilungsschlüssel für die Ausschüttung der von der GEMA eingenommenen Mittel erstellt und wie sieht der Verteilungsschlüssel in Hinblick auf ehrenamtliche Chöre und Orchester aus?

15

In welchem Umfang fließen nach Kenntnis der Bundesregierung Einnahmen der GEMA aus der Tätigkeit ehrenamtlich geführter Chöre und Orchester wieder als Zuwendungen an diese zurück? Wie sieht dies im Verhältnis zu den professionellen Chören und Orchestern aus?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang und in welcher Höhe die GEMA bei der Zuweisung von Mitteln noch nicht sehr bekannte Komponisten berücksichtigt?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Tarife der GEMA geeignet sind, insbesondere Komponisten im Bereich der ehrenamtlichen Chor- und Orchesterarbeit zu unterstützen, und ist sichergestellt, dass von der Ausschüttung auch weniger bekannte Nachwuchskomponisten angemessen berücksichtigt werden? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die hauptamtlichen Nachwuchskomponisten (differenziert nach E- und U-Musik) zu fördern und in welcher Höhe stellt sie dafür wem Mittel zur Verfügung?

18

Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Wertungsverfahren der GEMA die hauptamtlichen Komponisten im Vergleich zu den ehrenamtlich tätigen Musikern? Sind die entsprechenden Ausschüttungen an die ausübenden Künstler ebenfalls transparent?

19

Welchen Anteil stellen die Komponisten der E- und der U-Musik für Deutschland in der GEMA?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor sowohl über Mitgliedschaften als auch Größenordnungen der Ausschüttungen jeweils im Vergleich hauptamtlich tätiger Komponisten, Solisten, Chöre und Orchester aller Musiksparten und der ehrenamtlich tätigen Komponisten, Solisten, Chöre und Orchester in den europäischen Verwertungsgesellschaften der Musik (entsprechend GEMA und GVL)?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über Inkasso und Ausschüttung von Online-Nutzung von Musik ehrenamtlich tätiger Künstlerinnen und Künstler – dies sowohl in den genannten deutschen wie auch in anderen europäischen Verwertungsgesellschaften?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang der Förderpraxis für Chöre und Orchester in den anderen Ländern der Europäischen Union?

23

Hält es die Bundesregierung für angemessen, den Aufwand, der bei der Wahrnehmung der verantwortlichen Tätigkeit eines Vereinsvorsitzenden oder Organisationsleiters entsteht, durch Einzelbelege nachweisen zu lassen, oder hält die Bundesregierung eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung bis zu 152 Euro monatlich für vertretbar, wie dies schon heute für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen gilt?

24

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Vereine durch Anheben der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen von derzeit 30 678 Euro zu verbessern und Vereinen zu ermöglichen, zusätzlich Rücklagen bilden zu können? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum sind Verbesserungen vorgesehen?

25

Haben sich durch die im vergangenen Jahr erfolgte Neufassung des Künstlersozialversicherungsgesetzes Auswirkungen auf die ehrenamtlich geführten Chöre und Orchester ergeben? Wenn ja, welche?

Berlin, den 19. März 2002

Klaus Riegert Dr. Norbert Lammert Ilse Aigner Norbert Barthle Friedrich Bohl Klaus Brähmig Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Cajus Caesar Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Hans Jochen Henke Klaus Holetschek Steffen Kampeter Hartmut Koschyk Peter Letzgus Walter Link (Diepholz) Bernd Neumann (Bremen) Eduard Oswald Anton Pfeifer Hans-Peter Repnik Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Dr. Wolfgang Schäuble Heinz Schemken Wolfgang Schulhoff Wilhelm-Josef Sebastian Margarete Späte Erika Steinbach Thomas Strobl (Heilbronn) Dr. Rita Süssmuth Benno Zierer Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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