Beschäftigungspolitische Bewertung des Postgesetzes
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Laut Jahresbericht 2001 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) stehen im lizenzpflichtigen Bereich 107 000 Vollzeitbeschäftigten bei der Deutschen Post AG nur 4 535 Vollzeitarbeitsplätze bei den Lizenznehmern gegenüber. Von rund 31 000 bei den Lizenznehmern geschaffenen Arbeitsplätzen handelt es sich bei ca. 21 000 um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie vertragen sich diese Zahlen mit § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Postgesetz (PostG), in dem festgelegt ist, dass Lizenznehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht erheblich unterschreiten dürfen?
Ist der Unterschied zwischen Vollzeitarbeitsplätzen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach Ansicht der Bundesregierung ein Kriterium der wesentlichen Arbeitsbedingungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „wesentliche Arbeitsbedingungen“?
In wie vielen Fällen wurde von der RegTP wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG bisher eine Lizenz versagt, und wie sahen diese Verstöße konkret aus?
Hält die Bundesregierung die bisherige Art und Weise der Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG bei der Lizenzerteilung durch die RegTP für zufriedenstellend oder sieht sie Änderungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Hält die Bundesregierung die bisherigen realen Wirkungen des PostG beschäftigungspolitisch für einen Erfolg?
Wie begründet sie ihre Haltung?
Wie viele stationäre Einrichtungen sind von der Deutschen Post AG in Verwirklichung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des PostG vom 30. Januar 2002 in Gemeinden mit 2 000 bis 4 000 Einwohnern neu eingerichtet worden, wie viele müssen noch eingerichtet werden und wann wird dieser Vorgang abgeschlossen sein?
Welche technische Konzeption verfolgt die Deutsche Post AG nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des PostG, dass zukünftig an allen Briefkästen die nächste Leerungszeit angegeben werden muss, und ab wann wird diese Bestimmung flächendeckend eingehalten werden?