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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Der Planfeststellungsbescheid für das Endlager Schacht Konrad in Salzgitter und seine Konsequenzen (G-SIG: 14012898)

Haltung der Bundesregierung zu Planfeststellungsbeschluss und Inbetriebnahme, mögliche Abkehr von der Ein-Endlager-Strategie, erwartete Gesamtabfallmengen, Konsequenzen bei Wahl eines anderen Standortes, mögliche juristische Folgen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.07.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/928104. 06. 2002

Der Planfeststellungsbescheid für das Endlager Schacht Konrad in Salzgitter und seine Konsequenzen

der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, Jochen-Konrad Fromme, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Cajus Caesar, Dr. Christian Ruck, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Helmut Lamp, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Christa Reichard (Dresden), Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich, Sylvia Bonitz, Manfred Carstens (Emstek), Dr. Hans Georg Faust, Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eckart von Klaeden, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Walter Link (Diepholz), Erich Maaß (Wilhelmshaven), Bernd Neumann (Bremen), Dr. Friedbert Pflüger, Marlies Pretzlaff, Hans-Peter Repnik, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Rudolf Seiters, Werner Siemann, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 30. April 2002 hat die Niedersächsische Landesregierung den Planfeststellungsbescheid für den Schacht Konrad in Salzgitter als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zur Kenntnis genommen. Er wird in Kürze durch den Niedersächsischen Umweltminister, Wolfgang Jüttner, festgestellt werden.

Während das Volumen des Schachts Konrad ursprünglich für 650 000 m3 vorgesehen war, erteilt der Niedersächsische Umweltminister, Wolfgang Jüttner, nur eine Genehmigung für ein Endlager mit einem maximalen Volumen von 303 000 m3. Die Genehmigung war v. a. aufgrund drohender Regressforderungen seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) – bisher wurden von den EVU ca. 800 Mio. Euro in den Schacht Konrad investiert – sowie aufgrund der Entsorgungssituation bei Großforschungsanlagen, staatlichen Landessammelstellen und Kliniken notwendig geworden. Gleichzeitig erklärte der Niedersächsische Umweltminister, Wolfgang Jüttner, jedoch mehrfach öffentlich, dass die Genehmigung nicht einer Inbetriebnahme gleichzusetzen sei. Vielmehr bekundete er öffentlich, die zu erwartende Verzögerung bis zu einer möglichen Inbetriebnahme von ca. zehn Jahren infolge bevorstehender Klagen gegen den Planfeststellungsbescheid bzw. notwendiger technischer Vorbereitung dazu zu nutzen, nach Alternativen für den Standort Konrad zu suchen.

Die Bundesregierung als Antragsteller hatte keinerlei fachliche und rechtliche Bedenken gegen den Planfeststellungsbescheid der Niedersächsischen Landesregierung. Als verantwortlicher Bundesminister stimmte Jürgen Trittin, entgegen seinen Äußerungen bezüglich der Eignung Konrads vor 1998, dem Planfeststellungsverfahren Ende April 2002 zu. Auch er unterstrich jedoch öffentlich seine Absicht, das Endlager nicht in Betrieb nehmen zu wollen.

Entsprechend der Vereinbarung der Bundesregierung mit den EVU zum Kernenergieausstieg vom 14. Juni 2000 zog das dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seinen Antrag auf Sofortvollzug der Genehmigung zurück. Als Konsequenz stehen in naher Zukunft Klagen gegen die Genehmigung von Seiten der Stadt Salzgitter, angrenzender Kommunen, der Landeskirche Braunschweig sowie von Umweltschutzverbänden zu erwarten. Ebenso wie der Niedersächsische Umweltminister, Wolfgang Jüttner, erklärte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, zudem, dass er an der so genannten Ein-Endlager-Strategie festhalten wolle. Diese Aussage sowie Verhalten bezüglich Genehmigung und tatsächlicher Inbetriebnahme des Endlagers Konrad stehen in offensichtlichem Widerspruch zu der Vereinbarung der Bundesregierung mit den EVU zum Kernenergieausstieg vom 14. Juni 2000 (hinsichtlich der Planfeststellung) sowie zu den bisherigen Zwischenergebnissen des von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitskreises Endlager (AK End).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Planfeststellungsbeschluss durch das Land Niedersachsen für den Schacht Konrad entsorgungspolitisch?

2

Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, um ein Endlager Konrad in Betrieb zu nehmen?

3

Warum hat das BMU einerseits keine Einwände gegen den Planfeststellungsbescheid der Niedersächsischen Landesregierung für das Endlager Schacht Konrad, verzichtet dann aber andererseits auf den Antrag zum Sofortvollzug durch das BfS und erklärt öffentlich, sie wolle das Endlager Schacht Konrad nicht in Betrieb nehmen und verfolge eine Ein-Endlager-Strategie an einem anderen Ort?

4

Würde eine Inbetriebnahme des Schacht Konrads, auch vor dem Hintergrund der Halbierung des Lagervolumens, die Abkehr der Bundesregierung von ihrer Ein-Endlager-Strategie bedeuten?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zwischenbericht aus der zweiten Jahreshälfte 2001 sowie das neuste Positionspapier aus der ersten Jahreshälfte 2002 des AK End insbesondere bezüglich der kritischen Haltung gegenüber einer Ein-Endlager-Strategie?

6

Für den Fall, dass die Bundesregierung die Ein-Endlager-Strategie nicht am Standort Konrad verfolgt, wie rechtfertigt sie dann die Offenhaltung des Bergwerkes?

7

Von welchen schwach- bzw. mittelradioaktiven Gesamtabfallmengen (EVU, Wissenschaft und Medizin) geht die Bundesregierung, getrennt nach Abfallarten, in Jahren 2010, 2020, 2030, 2040 und 2050 aus und zu welchem Zeitpunkt wäre die volle Auslastung des Schachtes Konrad erreicht?

8

Welches Gesamtabfallvolumen für schwach- und mittelradioaktives Material steht derzeit zur Zwischenlagerung (Landessammelstellen) zur Verfügung?

9

Für den Fall, dass es zu einem anderen Standort als Konrad kommt, welchen Zeitraum wird die Standortsuche bis zur Herstellung der Einlagerungsbetriebsbereitschaft nach Auffassung der Bundesregierung einnehmen und wie groß ist in diesem Zusammenhang die Gesamtkapazität der Landessammelstellen?

10

Trifft es zu, dass für die Einlagerung in Schacht Konrad konditionierte Abfallmengen aufgrund der überlangen Lagerung neu konditioniert werden müssen?

Wenn ja, in welchem Umfang ist das der Fall und welche Kosten sind damit verbunden?

11

Welcher Zeitraum wird für welche Instanzen nach Auffassung der Bundesregierung benötigt, wenn Kommunen oder Initiativen klagen und wann rechnet die Bundesregierung damit, dass der Planfeststellungsbescheid Rechtskraft erlangt?

12

Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung frühestens die Genehmigungsfähigkeit für das Endlager im Rahmen des Ein-Endlager-Konzeptes erreichbar?

13

Worin besteht, nach Auffassung der Bundesregierung, die Klagebefugnis der Stadt Salzgitter, der Nachbargemeinden im unmittelbaren Anschluss, so beispielsweise auch des Landkreises und der Stadt Wolfenbüttel, sowie der Landeskirche gegen den Planfeststellungsbescheid?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten möglicher Klagen ein und warum?

15

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Streitwert in entsprechenden Klageverfahren und mit welchem Prozessrisiko müssen die beteiligten Kommunen rechnen?

16

Denkt die Bundesregierung daran, der Stadt Salzgitter, die ein hohes Defizit in ihrem Verwaltungshaushalt hat, bei der Finanzierung der Klage zu unterstützen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Belastungen für die Stadt Salzgitter, durch die zu erwartende Prozessdauer?

18

Wer trägt die Kosten, die bisher in Form von Vorausleistungen für Konrad erbracht worden sind, wenn Konrad nicht in Betrieb geht, und gibt es dann Rückzahlungsansprüche oder geht die Bundesregierung davon aus, dass für die geleisteten Vorauszahlungen für Konrad keine Rückzahlungsansprüche erhoben werden?

19

Falls die Bundesregierung keine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Nicht-Nutzung von Konrad sieht, aus welchen rechtlichen Erwägungen ergibt sich die Tatsache, dass es keine Rückzahlungsansprüche gibt?

20

Wie hoch wären die Steuerverluste für Bund, Land und Kommunen, wenn die Wirtschaft die Forderungen aus den Vorleistungen abschreiben müsste?

Berlin, den 30. Mai 2002

Kurt-Dieter Grill Dr. Peter Paziorek Jochen-Konrad Fromme Reinhard Freiherr von Schorlemer Cajus Caesar Dr. Christian Ruck Marie-Luise Dött Georg Girisch Helmut Lamp Dr. Paul Laufs Vera Lengsfeld Bernward Müller (Jena) Franz Obermeier Christa Reichard (Dresden) Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Werner Wittlich Sylvia Bonitz Manfred Carstens (Emstek) Dr. Hans Georg Faust Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Karl-Heinz Hornhues Dr.-Ing. Dietmar Kansy Eckart von Klaeden Eva-Maria Kors Thomas Kossendey Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Walter Link (Diepholz) Erich Maaß (Wilhelmshaven) Bernd Neumann (Bremen) Dr. Friedbert Pflüger Marlies Pretzlaff Hans-Peter Repnik Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Erika Schuchardt Dr. Rudolf Seiters Werner Siemann Dr. Rita Süssmuth Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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