Wegfall der Anzeige „Nächste Leerung …“ an den Briefkästen der Post im Hinblick auf Artikel 87f Grundgesetz
des Abgeordneten Gerhard Jüttemann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Deutsche Post AG stellt derzeit in Hannover die Briefkastenleerung um. Im Ergebnis fällt für die Postkunden danach die Information über die „Nächste Leerung …“ weg. Bereits 1996 hatte der damalige Versuch, diese Information wegfallen zu lassen, in Hannover zu massiven Bürgerprotesten geführt. Diese Proteste führten damals zur Korrektur der Postentscheidung. So war am 2. August 1996 in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zu lesen: „‚Wir wollen uns dem Kundenwunsch nicht verschließen‘, begründete [ein Postsprecher] die Entscheidung … Die Post habe die Bedeutung des so genannten Leerungskranzes unterschätzt, räumte er ein.“ Fünf Jahre später wird diese Qualitätsverschlechterung nun ohne Information der Kunden dennoch durchgeführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Stellt die beschriebene Qualitätsverschlechterung des bisherigen Leistungsangebotes bei der Briefbeförderung nach Meinung der Bundesregierung einen Verstoß gegen die Post-Universaldienstleistungsverordnung oder/und gegen die Interessen der Postkunden dar?
Welche Beweggründe führten zu dieser Leistungseinschränkung?
Ist mit dem Wegfall der Anzeige „Nächste Leerung …“ auch an den Briefkästen in anderen Städten und Gemeinden zu rechnen bzw. ist dies schon geschehen?
Wenn ja, welches Konzept wird dabei verfolgt?
Wird die Bundesregierung als grundgesetzlicher Garant für angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich des Postwesens (Artikel 87f Grundgesetz) ihren Einfluss auf die Deutsche Post AG geltend machen, die Briefkasten-Anzeige „Nächste Leerung …“ wieder in das Leistungsangebot aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?