Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Schutz tariflicher Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch ein Tariftreuegesetz
der Abgeordneten Ursula Lötzer und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Tariftreuegesetz (Bundestagsdrucksache 14/7796) in den Deutschen Bundestag am 21. Dezember 2001 wurde trotz der entsprechenden Handlungsaufforderung des Bundesrates nach dringlicher Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens der Gesetzentwurf wiederholt kurzfristig von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages abgesetzt. Vor dem Hintergrund widersprüchlicher Presseberichte (z. B. in der Berliner Zeitung vom 2. März 2002 und der Berliner Morgenpost vom 21. März 2002) sowohl zum Inhalt als auch zum angestrebten Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes, die sich insbesondere nach der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 25. Februar 2002 gehäuft haben, wächst die öffentliche Verunsicherung über den Fortgang des gesamten Verfahrens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Gesetzgebungsverfahrens insgesamt?
Welche Konflikte und Probleme sind ausschlaggebend für die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens, und welche Lösungen werden zurzeit in der Bundesregierung erwogen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zum aufgetretenen Problem über die in der Bundestagsdrucksache 14/7798 mit 50 000 Euro angesetzte Bagatellgrenze angesichts der widersprechenden Forderungen, einerseits von Gewerkschaften und Interessenverbänden des Handwerks nach einer spürbaren Absenkung, andererseits von Industrieverbänden und von Vertretern der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer weiteren Anhebung der Bagatellgrenze, und wie begründet sie ihre Position?
Welche Positionen zur Bagatellgrenze sind in der Verhandlung?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem als Lösung für die besonderen Probleme der ostdeutschen Bauwirtschaft öffentlich diskutierten Vorschlag einer zeitlichen Staffelung der Tariftreueverpflichtung des Gesetzes auf zunächst 90 % der ortsüblichen Tariflöhne, und wie begründet sie diese Haltung?
Welche anderen Lösungsvorschläge für die besonderen Probleme der ostdeutschen Bauwirtschaft sind in der Diskussion?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegenüber der vom DGB und den Gewerkschaften ver.di, IG BAU und IG Metall geforderten Änderungen des Entwurfs der Regierungsfraktionen, die darauf abzielen, dass den öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben wird, auf den jeweils repräsentativsten einschlägigen Tarifvertrag am Ort der Leistungserbringung bezogene Tariftreueerklärungen abzuverlangen?
Welche Lösungsansätze werden für dieses Problem erwogen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Wann ist aus Sicht der Bundesregierung mit einem Abschluss der Beratungen und einer Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der „Berliner Morgenpost“ vom 21. März 2002 unter der Überschrift „Verheerende Folgen durch Schwarzarbeit am Berliner Bau“ zitierte Einschätzung der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, es gebe ein „aktuelle(s) Signal aus Regierungskreisen, das im Bundestag vorliegende Tariftreue- oder Vergabegesetz (...) bis September auf Eis zu legen“?
Zu welchem Zeitpunkt soll das Tariftreugesetz nach Auffassung der Bundesregierung spätestens in Kraft treten?