Programm der Bundesregierung „Bauen jetzt – Investitionen beschleunigen“
der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Michael Meister, Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Wilhelm Josef Sebastian und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung legt ein Programm mit dem Titel auf „Bauen jetzt – Investitionen beschleunigen“. Für den Bundesfernstraßenbau sollen mittels privater Betreibermodelle Investitionen vorgezogen, d. h. beschleunigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Konzeption liegt den privaten Betreibermodellen zugrunde?
Wer ist von staatlicher Seite Vertragspartner der abzuschließenden Konzessionsverträge?
Mit welchen Laufzeiten sollen die privaten Betreibermodelle ausgestattet werden?
Wie soll die Finanzierung der privaten Betreibermodelle erfolgen und mit welcher Aufteilung der Finanzierungsverpflichtungen zwischen Bund, Ländern und Privaten ist zu rechnen?
Soll die beabsichtigte Finanzierung im Rahmen privater Betreibermodelle die Regelfinanzierung der Bundesfernstraßen aus der Länderquote belasten?
Verstößt die Einführung privater Betreibermodelle gegen die in Artikel 90 Abs. 2 Grundgesetz geregelten Grundsätze der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenwesen und wie wird sichergestellt, dass dies nicht der Fall sein wird?
Gibt es Rechtsgutachten darüber, ob die privaten Betreibermodelle verfassungsgemäß sind, da die Baulast für Bundesfernstraßen umfassend und ausschließlich beim Bund liegt?
Wer soll für die im Rahmen privater Betreibermodelle ebenfalls durchzuführenden Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren die Antragsführerschaft übernehmen?
Ist es verfassungsrechtlich möglich, dass zugunsten eines privaten Konzessionärs Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden können?
Ist es verfassungsrechtlich möglich, dass zugunsten eines privaten Konzessionärs Enteignungs- oder vorzeitige Besitzeinweisungsverfahren durchgeführt werden können?
Sollen die bisher hoheitlichen Aufgaben weiter durch eine staatliche Behörde durchgeführt werden oder ist geplant, diese privaten Konzessionären zu übertragen?
Welche Aufgaben obliegen dem privaten Konzessionär im Gesamtverfahren?
Welche baulichen und betrieblichen Erhaltungsaufwendungen hat der private Konzessionär während der Konzessionslaufzeit zu erbringen?
Hat der private Konzessionär dazu gesonderte private Autobahnmeistereien aufzubauen und zu unterhalten?
Wie sollen die Aufgabenbereiche staatlicher und privater Autobahnmeistereien voneinander abgegrenzt werden?
Wer überprüft, ob der private Konzessionär die vorgegebenen betrieblichen Standards an die Pflege der Straße und deren Wartung und beispielsweise den Winterdienst einhält und ist an eine Pönalisierung im Falle der Vertragsverletzung gedacht?
Sind weitergehende gesetzliche Regelungen geplant, um die Verfassungsmäßigkeit des Programms „Bauen jetzt – Investitionen beschleunigen“ zu gewährleisten?