Hermesbürgschaft für Sawalkote-Staudamm in Indien
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am Chenab-Fluss im indischen Bundesstaat Kashmir soll ein 197 Meter hoher Staudamm mit einer Leistung von 600 MW gebaut werden. Die deutsche Hochtief AG will nach Angaben der Nichtregierungsorganisation „urgewald“ mit der norwegischen Firma NCC International AS als Generalauftragnehmer die Dammanlage schlüsselfertig liefern und das Geschäft durch eine Hermesbürgschaft absichern lassen (vgl. Kashmir Times, 15. Mai 2001). Der 1,6 Mrd. US-Dollar teure Damm wird von indischen Zeitungen „als politisches Projekt, bei dem sich alle mit Ausnahme der indischen Geldinstitute bereichern werden“ beschrieben („Cloak of Secrecy fails to cover up fishy deal“, Kashmir Times, 15. Mai 2001). Die „Jammu and Kashmir Power Development Corporation“ habe ohne öffentliche Ausschreibung dem NCC/Hochtief Konsortium den Zuschlag gegeben, obwohl die indische Firma Jai Bharat angeboten hatte, das Projekt für 1/3 des mit NCC/Hochtief vereinbarten Preises auszuführen. Die Wirtschaftlichkeit des Dammes ist nach Meinung der Nichtregierungsorganisation „urgewald“ aufgrund der geringen Wassermenge und der hohen Sedimentierungsrate des Chenab ohnehin fragwürdig. So könne Salal, ein bereits fertig gestelltes Kraftwerk am Unterlauf des Chenab, bis heute nicht voll ausgelastet werden.
Der Standort des Sawalkote-Projekts ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich: Der weiter eskalierende militärische Grenzkonflikt zwischen Indien und Pakistan im indischen Bundesstaat Jammu und Kashmir und der in der Region herrschende militärische Ausnahmezustand machen das Projektgebiet zu einer der instabilsten Krisenregionen der Erde. Aufgrund der Konflikte in der Region, die die ständige Gefahr eines Atomkriegs in sich bergen, war das deutsch-norwegische Konsortium offenbar bisher nicht in der Lage, eine vollwertige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aus „Sicherheitsgründen“ hätten die beauftragten Consultants einige der betroffenen flussabwärts liegenden Gebiete gar nicht erst betreten können.
Zudem hat Pakistan Bedenken gegen das Projekt angemeldet und sieht es als Verletzung der 1960 abgeschlossenen „Indus Wasserkonvention“ an. Mit der Entlassung aus der britischen Kolonialherrschaft wurde Indien zum oberen Anrainer, Pakistan zum unteren Anrainer des Indus. Die Unterbrechung des Wasserabflusses nach Pakistan durch den indischen Unionsstaat Pundjab war eine der Ursachen für den ersten indisch-pakistanischen Krieg von 1948. Mit dem Indusvertrag erreichten Indien und Pakistan eine Regelung zur gemeinsamen Nutzung des Induswassers über eine Flussgebietskommission. Der Indusvertrag sprach Indien die Nutzungsrechte der drei östlichen Zuflüsse, Pakistan die der drei westlichen Zuflüsse zu. Um die östlichen Zuflüsse auf pakistanischem Territorium vor Austrocknung zu schützen, wurde der Bau von acht Verbindungskanälen von den westlichen Zuflüssen zu den Unterläufen der östlichen Zuflüsse vereinbart. Der Indusvertrag erwies sich in der Folgezeit bemerkenswert stabil. Auch während der beiden Kriege 1965 und 1971 wurde er von beiden Seiten eingehalten.
In einer politisch derart sensiblen Region ein kontroverses Großprojekt zu unterstützen, erschiene hochgradig verantwortungslos. Damit aber nicht genug: Der Projektstandort ist ein seismisch hochaktives Gebiet im Himalaya und es befinden sich nicht weniger als drei geologische Verwerfungen in seiner unmittelbaren Nähe. Bereits die erste Umwelt-Vorprüfung für das Projekt weist auf die Gefahr hin, dass ein massiver Erdrutsch in den Stausee eine Flutkatastrophe verursachen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Liegt der Bundesregierung ein Antrag auf Gewährung von staatlichen Ausfuhrgewährleistungen im Rahmen des Sawalkote-Staudamm-Projektes vor?
a) Wenn ja, für welche Firmen, für welche Güter und in welchem finanziellen Umfang (bitte aufschlüsseln)?
b) In welchem Zeitraum sollen etwaige Entscheidungen getroffen werden, beziehungsweise wann und in welchem Gremium ist dies bereits geschehen?
Soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der Finanzierung des Sawalkote-Projekts beteiligt werden?
Welcher Screening-Kategorie wird der Sawalkote-Antrag zugeordnet?
Welchen Umweltstandards entspricht das Projekt?
a) Wurden die indischen Umweltstandards einem Benchmarking gemäß Hermesleitlinien C.4 unterzogen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Mit welchen grundlegenden, international anerkannten und üblichen Umweltvorschriften wurden die indischen Umweltstandards gegebenenfalls abgeglichen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über eine erhöhte Erdbebengefahr im Projektgebiet?
Hält die Bundesregierung das Sawalkote-Staudamm-Projekt angesichts des weiter eskalierenden Kashmir-Konfliktes und der Ankündigung Pakistans, das Projekt als Verletzung der „Indus Wasserkonvention“ anzusehen, derzeit für politisch sinnvoll?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung unter den Bedingungen des Ausnahmezustands im Projektgebiet die von der Weltstaudammkommission (WCD) geforderte Partizipation der Bevölkerung gewährleistet werden, wenn aus Sicherheitsgründen die beauftragten Consultants einige der betroffenen Gebiete gar nicht erst betreten konnten?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Konsultationen und die Partizipationsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Empfehlungen der World Commission on Dams, die laut Hermesleitlinien (C.2) bei der Bürgschaftsvergabe berücksichtigt werden sollen, sowie der Richtlinien der Weltbank und des OECD Development Assistance Committee, und welchen international gebräuchlichen Standards genügten und genügen diese Konsultationen?
Existiert ein Umsiedlungsplan für die jetzigen Bewohner und Nutzer des zu überflutenden Gebietes und liegt der Bundesregierung dieser Plan vor?
a) Wenn ja, was sieht er vor?
b) In welcher Form entspricht dieser Plan den international gebräuchlichen Standards?
Sollte kein Umsiedlungsplan vorliegen, wird sich die Bundesregierung dann für die Erstellung beziehungsweise Veröffentlichung eines solchen einsetzen und ihre Zusage für die Bürgschaft davon abhängig machen?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der vom Überflutungsgebiet betroffenen Menschen ein?
Auf welcher Grundlage beruht diese Schätzung; existiert ein aktueller Zensus des betroffenen Gebietes?
Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, sollten Konsultationen nicht oder in nur unzureichendem Umfang stattgefunden haben, so dass insbesondere bezüglich der Partizipations- und Eingabemöglichkeiten der Bevölkerung, an internationalen Standards gemessen, Abstriche zu machen sind?
a) Wird sich die Bundesregierung dann gegenüber den indischen Planungsbehörden für das Nachholen dieser partizipatorischen Konsultationen einsetzen?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die deutschen Exportkreditversicherungen und Bürgschaften vorerst nicht zu genehmigen beziehungsweise auszusetzen?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Informationen über Verdachtsmomente hinsichtlich von Korruption bei der Vergabe des Auftrags?
Wenn ja, welche sind dies?