Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der „Gestaltung der Arbeit in virtuellen Unternehmen“ durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Thomas Rachel, Ilse Aigner, Dr. Maria Böhmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe Land), Norbert Hauser (Bonn), Dr.-Ing. Rainer Jork, Steffen Kampeter, Werner Lensing, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Hans-Peter Repnik, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Dr. Erika Schuchardt, Bärbel Sothmann, Angelika Volquartz, Heinz Wiese (Ehingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 9. Januar 2001 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesanzeiger die Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der „Gestaltung der Arbeit in virtuellen Unternehmen“ ausgeschrieben.
Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Netzwerke und Verbände wurden aufgefordert, bis zum 30. April 2001 Projektskizzen mit einem Umfang von bis zu 12 Seiten bei dem zuständigen Projektträger „Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“ einzureichen. Die eingegangenen Projektskizzen wurden bewertet und die Verfasser der positiv begutachteten Projektskizzen anschließend vom Projektträger zur Abgabe eines formalen Antrags aufgefordert. Teilweise wurden die Antragsteller auch gebeten, eine Erklärung zur Vorfinanzierung abzugeben.
Inzwischen wurden die Antragsteller vom Projektträger dahingehend benachrichtigt, dass mit den Forschungsvorhaben nicht vor 2003 begonnen werden könne, weil für das Jahr 2002 keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Der gesamte Informationsaustausch vom Projektträger zu den Antragstellern erfolgte ausschließlich telefonisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Projektskizzen wurden aufgrund der o. a. Ausschreibung eingereicht?
Wie viele dieser Projektskizzen wurden positiv begutachtet, und wie viele Wissenschaftlergruppen/Verbünde wurden daraufhin vom Projektträger zur formalen Antragstellung aufgefordert?
Ist es gängige Verwaltungspraxis des BMBF und seiner Projektträger, dass die potentiellen Antragsteller nicht schriftlich, sondern nur fernmündlich über die Bewertung ihrer Projektskizzen informiert und zur Einreichung eines formalen Antrags aufgefordert werden, und wenn nein, warum wurde dann aber bei dieser Ausschreibung so verfahren?
Wie viele förmliche Förderanträge wurden anschließend gestellt, und welches Fördervolumen wurde insgesamt beantragt (aufgeteilt auf die einzelnen Haushaltsjahre)?
Wie hoch ist das Finanzvolumen, das das BMBF für die Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der „Gestaltung der Arbeit in virtuellen Unternehmen“ im Jahr 2002 und in den Folgejahren ursprünglich zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorgesehen hatte?
Sind aufgrund der o. a. Ausschreibung bisher Forschungsvorhaben bewilligt worden, und wenn ja, wie viele und mit welchem Fördervolumen (aufgeteilt auf die einzelnen Haushaltsjahre)?
Wie viele Forschungsvorhaben auf der Basis der o. a. Ausschreibung beabsichtigt das BMBF bis zu welchem Zeitpunkt mit Fördermitteln in welcher Höhe (aufgeteilt auf die einzelnen Haushaltsjahre) noch zu bewilligen?
Wie bewertet die Bundesregierung die offensichtliche Verzögerung beim Projektbeginn aufgrund angeblich fehlender Haushaltsmittel vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2002 den entsprechenden Haushaltstitel im Einzelplan 30 um 2,5 Mio. Euro auf 34,5 Mio. Euro erhöht hat?