Zukunft der Biotechnik in Deutschland
der Abgeordneten Helmut Heiderich, Dr. Maria Böhmer, Hans-Peter Repnik und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Rolle Deutschlands innerhalb des EU-Biotechnologiemarktes
1. Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Aufforderung der Europäischen Kommission unter Agrarkommissar Franz Fischler und Verbraucherschutzkommissar David Byrne an die Mitgliedstaaten (bei einem informellen Treffen der europäischen Agrarminister am 18. September 2001 in Alden-Biesen) zu reagieren, in der Biotechnologie eine Führungsrolle zu übernehmen und selbst aktiv zu werden?
2. Wie sieht die Bundesregierung die künftige Rolle Deutschlands in der EU im Bereich der Biotechnologie vor dem Hintergrund, dass diese ein Leitthema auf der Tagung des Europäischen Rates im März in Barcelona ist und es zudem das Ziel der EU ist, bis zum Jahr 2010 bei wissensbasierten Technologien (gemäß den Beschlüssen von Lissabon und Stockholm) weltweit die führende Rolle zu übernehmen?
3. Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung das anhaltende De-facto-Moratorium der grünen Gentechnik in Deutschland auf die Position Europas im Bereich der Biotechnologie aus?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um der Warnung der Europäischen Kommission vor der Abwanderung von Wissenschaftlern in die USA angesichts der niedrigen öffentlichen Förderung von Forschung und Wissenschaft mit 1,9 % des Bruttoinlandsprodukts und angesichts des drohenden Verlustes der bisherigen starken Position Deutschlands in Forschung und Entwicklung entgegenzuwirken?
Praxiserfahrung zur „Grünen Gentechnik“ auch in Deutschland
5. Hat die Bundesregierung – neben dem geplanten Diskurs der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast – in diesem Jahr auch konkrete Maßnahmen, wie Forschungs- und Anbauvorhaben, im Bereich der grünen Gentechnik geplant?
6. Hält die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass in die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren Millionen Tonnen Soja und Mais aus gentechnisch verbesserten Pflanzen importiert werden, ohne dass daraus Probleme entstanden sind – immer noch daran fest, in Deutschland keinen großflächigen Anbau gentechnisch verbesserter Pflanzen – auch nicht mit wissenschaftlicher Begleitung – zu genehmigen?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Rückgang der Forschungs- und Freisetzungsanträge in Deutschland, wie in ihrem eigenen Gentechnik-Bericht vom Juli 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6763, S. 25, IX 2., 1. Absatz) angegeben und welche aktuellen Zahlen hat sie dazu?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung selbst kleiner und mittlerer Pflanzenzuchtunternehmen, in Deutschland keine gentechnisch veränderte Sorten mehr zu entwickeln und Forschungsarbeiten in das Ausland zu verlagern?
Umsetzung von EU-Vorgaben
9. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Klage der EU-Kommission aufgrund der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen in nationales Recht in Kauf genommen und warum hat sie nicht zügiger gehandelt?
10. Hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vom 6. Juli 1998 (Biotechnologierichtlinie) Verhandlungen auf EU-Ebene geführt, um die vorgegebene Europäische Richtlinie zu verändern?
Verbraucherschutz und Verbraucherinformation durch Kennzeichnung
11. Was hat die Bundesregierung bisher veranlasst, um die von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, bei der Tagung des Agrarrates am 23. Oktober 2001 in Luxemburg begrüßten Kennzeichnungsvorschläge für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel als Entwicklung in Deutschland in dieser begrüßten Richtung voranzubringen?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die EU-Kommissionsvorschläge zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie zur Regulierung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die eine solide Basis des Vertrauens für den Verbraucher schaffen sollen und die spätestens 2003 in Kraft treten sollen?
13. Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung eine Umsetzung dieser Vorschläge in nationales Recht auf das bestehende De-facto-Moratorium auswirken?
14. Wird die Bundesregierung dem zukünftig geplanten Verfahren, wonach zur Kennzeichnung von GVO-Bestandteilen lediglich die entsprechenden Codes der beinhalteten gentechnischen Bestandteile zu übermitteln sind, als neuem Verfahren zustimmen?
15. Wann wird die Bundesregierung die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates, die durch Verschärfung und Konkretisierung ein Beitrag für mehr Verbrauchersicherheit ist, in nationales Recht umsetzen?
Schwellenwerte zur besseren Verbraucherinformation
16. Wird die Bundesregierung die von der EU-Kommission und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) empfohlenen Schwellenwerte von 1 % für GVO in Futtermitteln, Lebensmitteln und Saatgut und auch den 1 %-Schwellenwert für nach dem Gemeinschaftsrecht nicht zugelassene Genkonstrukte (nach vorangegangener Risikobewertung) in ihre Gesetzesvorlagen bzw. Verordnungen aufnehmen?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung diejenigen GVO, die bereits eine umfangreiche Sicherheitsbewertung mit der Genehmigung auf Freisetzung durchlaufen haben, hinsichtlich der Einstufung als zugelassenes oder nicht zugelassenes Event?
18. Welche Schwellenwerte sollen nach Auffassung der Bundesregierung für solche GVO vorgesehen werden, die außerhalb Europas eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben?
19. Welche Auswirkungen könnte ein Schwellenwert unter 1 % (für Saatgut und für nach dem Gemeinschaftsrecht nicht zugelassene Genkonstrukte) für die Entwicklung, den Anbau und den Handel von gentechnisch veränderten Produkten haben?
20. Wird die Bundesregierung aus der Vernichtung größerer Rapsfelder in 2001, wie z. B. in Brandenburg kurz vor der Ernte wegen Vermischung mit gentechnisch veränderten Pflanzen, die sich anschließend als „Laborfehler“ herausstellten, konkrete Konsequenzen ziehen?
21. Hält es die Bundesregierung für notwendig, gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, der eine Kennzeichnung von Produkten, die aus GVO hergestellt wurden, diese aber nicht mehr enthalten, verlangt, den Verbraucher in Deutschland darauf hinzuweisen, was nicht in seinen Produkten enthalten ist?
22. Hält die Bundesregierung den EU-Kommissionsvorschlag bezüglich der Kennzeichnung der Unterschiede von Produkten, die „aus einem GVO hergestellt sind“ und die „mit einem GVO hergestellt sind“, für sinnvoll?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung ein Kennzeichnungsverfahren nach dem Motto „GVO-frei“ und hat sie dazu bereits Verhandlungen auf EU-Ebene geführt, um dort ein solches Kennzeichnungsverfahren zu erreichen?
24. Wie plant die Bundesregierung gegebenenfalls den Nachweis für „GVO-frei“ zu führen und hat sie dazu bereits entsprechende Labor- und Testverfahren entwickelt?
25. Wird die Bundesregierung ein Siegel „GVO-frei“ im Rahmen der WTO-Verhandlungen erörtern und dort durchzusetzen versuchen?
Einheitliche europaweite Maßstäbe
26. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der EU-Kommission, die sich für eine „zentrale, europäische Anlaufstelle“ ausspricht, welche die wissenschaftliche Bewertung und die Zulassung für GVO und gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der gesamten EU regelt?
27. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen bzw. geplant, um zu der EU-weiten, gemeinsamen Prüfungs- und Zulassungsstelle zu kommen?
28. Welche Rolle soll im Zusammenhang mit dieser Entwicklung zukünftig das Robert Koch-Institut und die Biologische Bundesanstalt spielen bzw. welche Aufgabe sollen sie erhalten?
Zulassung von Saatgut
29. Gibt es 2002 Anträge der Pflanzenzüchter oder anderer Stellen auf die Zulassung von gentechnisch veränderten Sorten? Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass keine solchen Anträge in Deutschland gestellt worden sind?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass wichtige Saatgutzüchter und Forschungseinrichtungen Deutschlands inzwischen alle Freisetzungsversuche ins Ausland verlagert haben und wird sie daraus konkrete Konsequenzen ziehen?
31. Wie will die Bundesregierung anbaubegleitendes Monitoring in Deutschland entwickeln und durchführen, wenn sie seit Jahren jeden Anbau gentechnisch fortentwickelter Pflanzen auf Praxisschlägen der Landwirtschaft verhindert?
Fragen31
Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Aufforderung der Europäischen Kommission unter Agrarkommissar Franz Fischler und Verbraucherschutzkommissar David Byrne an die Mitgliedstaaten (bei einem informellen Treffen der europäischen Agrarminister am 18. September 2001 in Alden-Biesen) zu reagieren, in der Biotechnologie eine Führungsrolle zu übernehmen und selbst aktiv zu werden?
Wie sieht die Bundesregierung die künftige Rolle Deutschlands in der EU im Bereich der Biotechnologie vor dem Hintergrund, dass diese ein Leitthema auf der Tagung des Europäischen Rates im März in Barcelona ist und es zudem das Ziel der EU ist, bis zum Jahr 2010 bei wissensbasierten Technologien (gemäß den Beschlüssen von Lissabon und Stockholm) weltweit die führende Rolle zu übernehmen?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung das anhaltende De-facto-Moratorium der grünen Gentechnik in Deutschland auf die Position Europas im Bereich der Biotechnologie aus?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um der Warnung der Europäischen Kommission vor der Abwanderung von Wissenschaftlern in die USA angesichts der niedrigen öffentlichen Förderung von Forschung und Wissenschaft mit 1,9 % des Bruttoinlandsprodukts und angesichts des drohenden Verlustes der bisherigen starken Position Deutschlands in Forschung und Entwicklung entgegenzuwirken?
Hat die Bundesregierung – neben dem geplanten Diskurs der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast – in diesem Jahr auch konkrete Maßnahmen, wie Forschungs- und Anbauvorhaben, im Bereich der grünen Gentechnik geplant?
Hält die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass in die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren Millionen Tonnen Soja und Mais aus gentechnisch verbesserten Pflanzen importiert werden, ohne dass daraus Probleme entstanden sind – immer noch daran fest, in Deutschland keinen großflächigen Anbau gentechnisch verbesserter Pflanzen – auch nicht mit wissenschaftlicher Begleitung – zu genehmigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Rückgang der Forschungs- und Freisetzungsanträge in Deutschland, wie in ihrem eigenen Gentechnik-Bericht vom Juli 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6763, S. 25, IX 2., 1. Absatz) angegeben und welche aktuellen Zahlen hat sie dazu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung selbst kleiner und mittlerer Pflanzenzuchtunternehmen, in Deutschland keine gentechnisch veränderte Sorten mehr zu entwickeln und Forschungsarbeiten in das Ausland zu verlagern?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Klage der EU-Kommission aufgrund der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen in nationales Recht in Kauf genommen und warum hat sie nicht zügiger gehandelt?
Hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vom 6. Juli 1998 (Biotechnologierichtlinie) Verhandlungen auf EU-Ebene geführt, um die vorgegebene Europäische Richtlinie zu verändern?
Was hat die Bundesregierung bisher veranlasst, um die von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, bei der Tagung des Agrarrates am 23. Oktober 2001 in Luxemburg begrüßten Kennzeichnungsvorschläge für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel als Entwicklung in Deutschland in dieser begrüßten Richtung voranzubringen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die EU-Kommissionsvorschläge zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie zur Regulierung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die eine solide Basis des Vertrauens für den Verbraucher schaffen sollen und die spätestens 2003 in Kraft treten sollen?
Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung eine Umsetzung dieser Vorschläge in nationales Recht auf das bestehende De-facto-Moratorium auswirken?
Wird die Bundesregierung dem zukünftig geplanten Verfahren, wonach zur Kennzeichnung von GVO-Bestandteilen lediglich die entsprechenden Codes der beinhalteten gentechnischen Bestandteile zu übermitteln sind, als neuem Verfahren zustimmen?
Wann wird die Bundesregierung die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates, die durch Verschärfung und Konkretisierung ein Beitrag für mehr Verbrauchersicherheit ist, in nationales Recht umsetzen?
Wird die Bundesregierung die von der EU-Kommission und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) empfohlenen Schwellenwerte von 1 % für GVO in Futtermitteln, Lebensmitteln und Saatgut und auch den 1 %-Schwellenwert für nach dem Gemeinschaftsrecht nicht zugelassene Genkonstrukte (nach vorangegangener Risikobewertung) in ihre Gesetzesvorlagen bzw. Verordnungen aufnehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung diejenigen GVO, die bereits eine umfangreiche Sicherheitsbewertung mit der Genehmigung auf Freisetzung durchlaufen haben, hinsichtlich der Einstufung als zugelassenes oder nicht zugelassenes Event?
Welche Schwellenwerte sollen nach Auffassung der Bundesregierung für solche GVO vorgesehen werden, die außerhalb Europas eine Sicherheitsbewertung durchlaufen haben?
Welche Auswirkungen könnte ein Schwellenwert unter 1 % (für Saatgut und für nach dem Gemeinschaftsrecht nicht zugelassene Genkonstrukte) für die Entwicklung, den Anbau und den Handel von gentechnisch veränderten Produkten haben?
Wird die Bundesregierung aus der Vernichtung größerer Rapsfelder in 2001, wie z. B. in Brandenburg kurz vor der Ernte wegen Vermischung mit gentechnisch veränderten Pflanzen, die sich anschließend als „Laborfehler“ herausstellten, konkrete Konsequenzen ziehen?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, der eine Kennzeichnung von Produkten, die aus GVO hergestellt wurden, diese aber nicht mehr enthalten, verlangt, den Verbraucher in Deutschland darauf hinzuweisen, was nicht in seinen Produkten enthalten ist?
Hält die Bundesregierung den EU-Kommissionsvorschlag bezüglich der Kennzeichnung der Unterschiede von Produkten, die „aus einem GVO hergestellt sind“ und die „mit einem GVO hergestellt sind“, für sinnvoll?
Beabsichtigt die Bundesregierung ein Kennzeichnungsverfahren nach dem Motto „GVO-frei“ und hat sie dazu bereits Verhandlungen auf EU-Ebene geführt, um dort ein solches Kennzeichnungsverfahren zu erreichen?
Wie plant die Bundesregierung gegebenenfalls den Nachweis für „GVO-frei“ zu führen und hat sie dazu bereits entsprechende Labor- und Testverfahren entwickelt?
Wird die Bundesregierung ein Siegel „GVO-frei“ im Rahmen der WTO-Verhandlungen erörtern und dort durchzusetzen versuchen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der EU-Kommission, die sich für eine „zentrale, europäische Anlaufstelle“ ausspricht, welche die wissenschaftliche Bewertung und die Zulassung für GVO und gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der gesamten EU regelt?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen bzw. geplant, um zu der EU-weiten, gemeinsamen Prüfungs- und Zulassungsstelle zu kommen?
Welche Rolle soll im Zusammenhang mit dieser Entwicklung zukünftig das Robert Koch-Institut und die Biologische Bundesanstalt spielen bzw. welche Aufgabe sollen sie erhalten?
Gibt es 2002 Anträge der Pflanzenzüchter oder anderer Stellen auf die Zulassung von gentechnisch veränderten Sorten? Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass keine solchen Anträge in Deutschland gestellt worden sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass wichtige Saatgutzüchter und Forschungseinrichtungen Deutschlands inzwischen alle Freisetzungsversuche ins Ausland verlagert haben und wird sie daraus konkrete Konsequenzen ziehen?
Wie will die Bundesregierung anbaubegleitendes Monitoring in Deutschland entwickeln und durchführen, wenn sie seit Jahren jeden Anbau gentechnisch fortentwickelter Pflanzen auf Praxisschlägen der Landwirtschaft verhindert?