Kleinunternehmerhilfsfonds
der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mit dem im Bundeshaushalt 2001 eingestellten Fonds sollte durch kriminelle Machenschaften in wirtschaftliche Not geratenen Handwerkern und Kleinunternehmern geholfen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Mittel wurden direkt für die in wirtschaftliche Not geratenen Menschen, die Ursache für die Bildung des Hilfsfonds waren, aufgewendet?
Wie vielen Handwerkern und Kleinunternehmern – aus welchen Bundesländern jeweils – wurde geholfen?
Für wie viele und aus welchen Bundesländern jeweils laufen noch unterstützende Maßnahmen? Wie viele Mittel stehen gegebenenfalls noch bereit?
In welchem Umfang a) wurden Liquiditätshilfen zum Beispiel im Rahmen von Betriebsmittelkrediten gewährt, b) erfolgte ein Coaching durch Unternehmensberater als Managementhilfe, c) wurde ein Forderungskauf als Liquiditätshilfe vorgenommen, d) wurde eine außergerichtliche Schuldenbereinigung finanziert, e) wurden Garantien und Bürgschaften übernommen, f) wurde eine teilweise Haftungsfreistellung abgedeckt, g) wurden Mittel für welche weiteren Maßnahmen ausgegeben und wie vielen wurde damit – aus welchen Bundesländern – jeweils geholfen?
In welchem Umfang gingen Mittel an Unternehmensberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer und wie viele Begünstigte waren es jeweils?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und welchen gesetzlichen Handlungsbedarf sie sieht, um die Situation der Handwerker und Kleinunternehmer zu stabilisieren?