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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verhandlungen zur Dienstleistungsliberalisierung in der WTO (G-SIG: 14012751)

Positionen der Bundesregierung im Rahmen der EU bei den Verhandlungen zur Revision des GATS, Einbeziehung von Bildungsdienstleistungen des Gesundheitswesens und der Wasserversorgung in den Geltungsbereich des GATS, Liberalisierung der Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

22.04.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/872128. 03. 2002

Verhandlungen zur Dienstleistungsliberalisierung in der WTO

der Abgeordneten Ursula Lötzer, Eva Bulling-Schröter, Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) ist eines von 15 Abkommen, die als Teil der Handelsabkommen der Uruguay-Runde 1994 abgeschlossen wurden. Zeitgleich mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) trat das erste multilaterale Handelsabkommen für den gesamten Dienstleistungssektor 1995 in Kraft. Bei der letzten WTO-Verhandlungsrunde in Doha/Katar (November 2001) wurde beschlossen, Dienstleistungen in eine Handelsrunde einzubeziehen, die bis zum 1. Januar 2005 abzuschließen ist. Im Zuge der umfassenden Revision des GATS werden alle WTO-Mitglieder bis Ende Juni 2002 konkrete länderbezogene Liberalisierungsforderungen formulieren und bis Ende März 2003 eigene Angebote vorlegen.

Die vom GATS-Abkommen berührten Schwerpunkte liegen in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere der Bildung, Forschung und des Gesundheitswesens, der internationalen Finanzdienstleistungen, der Telekommunikation und des öffentlichen Beschaffungswesen. Das GATS ist durch die mangelnde Abgrenzung des Dienstleistungsbegriffs und die zunehmende Verbindung von Dienstleistungserbringung bei den materiellen/immateriellen Vorleistungen für die Produktion bzw. Herstellung und Verteilung von Waren und Gütern im Prinzip auf fast alle ökonomischen Aktivitäten anwendbar. Kein Sektor, auch nicht im „sensiblen“ Bereich (Bildung, Gesundheit und Wasser), ist nach derzeitigem Stand vom Liberalisierungsanspruch des GATS ausgeschlossen. Hierzu müsste explizit eine Ausnahme vorgesehen werden. Selbst die prinzipielle Liberalisierungsausnahme für öffentliche Dienstleistungen, die „weder auf einer gewerbsmäßigen Grundlage noch in Konkurrenz mit einem oder mehreren anderen Anbietern zur Verfügung gestellt werden“, dürfte in letzter Konsequenz faktisch nicht anwendbar sein. Entscheidend ist, ob bei einer Dienstleistung von einem Markt, d. h. einer Anbieterkonkurrenz, auszugehen ist, und es ist umstritten, ob dieser Markt existieren oder nur potentiell vorhanden sein muss.

Zudem gibt es selbst laut WTO keinen Bereich, der a priori aus den Verhandlungen ausgeschlossen wird, da u. a. die öffentlichen Dienstleistungsanbieter „neben den privaten problemlos existieren“ könnten, „solange sie nicht in Wettbewerb treten“. Besonders mit dem horizontal wirkenden Artikel 6 (domestic regulation) greift das GATS weit in innenpolitische Bestimmungen der WTO-Mitglieder auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene ein. Tangiert werden Fragen über die zukünftige demokratische Verfasstheit nationaler/regionaler Entscheidungen und wie bzw. ob soziale, ökologische Ziele überhaupt von ihnen verfolgt werden können, wenn primär Wettbewerbsaspekte und privatwirtschaftliche Interessen hinsichtlich der Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen dominieren.

Trotz der zu erwartenden tief greifenden Auswirkungen sind die Abstimmungen der Bundesregierung mit der zuständigen EU-Kommission über die im laufenden Prozess vertretenen Positionen und konkret für einzelne Sektoren eingeleiteten Verfahrensschritte wie Liberalisierungsanforderungen und -angebote bislang weder parlamentarisch beraten noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

In welchem Stadium befindet sich die Verhandlung zur Revision des GATS nach der 4. Ministerkonferenz von Doha/Katar, und wie sieht der weitere Ablauf konkret aus?

2

Wie sehen die konkreten „requests“ der Bundesregierung aus, d. h. welche horizontalen und sektoralen Marktöffnungsforderungen werden gegenüber welchen Drittstaaten erhoben? Welche Marktöffnungsangebote („offers“) plant die Bundesregierung? Welche Dienstleistungsbereiche in der Bundesrepublik Deutschland sollen aus ihrer Sicht angemeldet werden? Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dafür?

3

Welche über die allgemeinen Vorstellungen und Zielstellungen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/6702) hinausgehenden konkreten Verhandlungs- und Umsetzungsschritte hat die Bundesregierung in die Diskussion mit den zuständigen EU-Gremien, die das Mandat bei der WTO wahrnehmen, eingebracht und durchgesetzt?

4

Welche Forderungen wurden von den anderen Mitgliedsländern in die Sitzungen des „133er-Ausschusses“ im März eingebracht? Auf welche Forderungen hat man sich verständigt, welche sind noch in der Diskussion? Wie sind die Abläufe für die weitere Verständigung in der EU? Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das Parlament, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Gruppen in die Verfahren des „133er-Ausschusses“ einzubeziehen oder sie zu informieren, wie dies z. B. in Österreich mit der dortigen Arbeiterkammer der Fall ist? Wie begründen Sie ihre Haltung?

5

Hat die Bundesregierung bzw. die EU für den Bereich Bildungsdienstleistungen eine detailliertere Verhandlungsposition entwickelt, als in der Antwort auf die Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 14/7126) dargelegt, und um welche konkreten „request-offer“ Bestandteile gibt es?

6

Welche Positionen vertreten die Kultusminister, der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)? Gab es eine detaillierte Verständigung, und wenn nicht, warum nicht, und wie soll dieses behoben werden?

7

Liegen erste Ergebnisse der in Antwort auf Frage 3 (Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 14/7126) angekündigten vertieften Untersuchungen der EU-Kommission im Bildungsbereich vor, die aufgrund „möglicher offensiver Exportinteressen der Gemeinschaft“ angestellt würden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung, falls „offensive Exportinteressen“ identifiziert werden, dass Bildungssysteme anderer Länder über die dabei implizit enthaltene offensive Liberalisierungsstrategie der EU dann einem stärkeren Liberalisierungsdruck ausgesetzt werden und der dortige, inländische öffentliche Bildungssektor unterminiert werden könne?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NOG) und studentischen Organisationen, eine Einbeziehung von Bildungsdienstleistungen in den Geltungsbereich des GATS könnte die öffentliche Verantwortung für den Bildungsbereich untergraben und eine weitreichende Privatisierung des Bildungssystems zur Folge haben?

10

Welche Positionen vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit dem „133er-Ausschuss“ hinsichtlich des Gesundheitswesens, und wie begründet sie diese? Liegen Forderungen sowie Bedenken für den Bereich des Gesundheitswesens von anderen Ländern vor, und wenn ja, welche?

11

Welche Positionen bezieht die Bundesregierung hinsichtlich einer Einbeziehung der Wasserversorgung in den Geltungsbereich des GATS, und wie wird dies begründet? Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Erhalt der Vielzahl kommunaler Wasserbetriebe, der Förderung einer international wettbewerbsfähigen deutschen Wasserwirtschaft und der Liberalisierung von Wasserdienstleistungen im Rahmen des GATS? Sieht die Bundesregierung Risiken hinsichtlich Wasserqualität, Ressourcenschutz, preisgünstigem Zugang zu Wasserver- und -entsorgung sowie kommunaler Kontrollmöglichkeiten von Wasserbetrieben durch GATS-Liberalisierungen? Liegen Forderungen sowie Bedenken für den Bereich der Wasserversorgung von anderen Ländern vor, und wenn ja, welche?

12

Welche konkreten Schritte sind von der Bundesregierung geplant, um Parlament, Gewerkschaften, Verbände und Nichtregierungsorganisationen in die „request-offer“ Identifizierung und die Verhandlungen mit einzubeziehen, bevor im Juni eine endgültige Vorlage bei der WTO erfolgt?

13

Wie begründet die Bundesregierung, dass „die Befürchtungen der Öffentlichkeit, die Dienstleistungsverhandlungen könnten einen Zwang zur Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit sich bringen und insbesondere im Bereich von Bildung, Hochschulen und sozialen Dienstleistungen gravierende Folgen haben“ (Antwort der Bundesregierung auf Frage 8, Bundestagsdrucksache 14/6702) unbegründet seien?

14

Welche empirisch belastbaren Begründungen führt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der weiteren Dienstleistungsliberalisierung in einer neuen GATS-Runde an, obwohl nach Artikel XIX Abs. 3 eine Analyse des Dienstleistungshandels und der Auswirkungen der vergangenen Liberalisierungsschritte vorauszugehen hätte? Wie soll dies behoben werden?

15

Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftlich und empirisch begründete Untersuchungen, dass die Privatisierung und Liberalisierung vormals öffentlicher Dienstleistungen, z. B. im Bereich der Ver- und Entsorgung, sowie des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs negative Effekte für die Gesundheitsvorsorge, im präventiven Unfallschutz, der Versorgungssicherheit hatte und zudem mittel- und langfristig zu steigenden Preisen für den Privatverbraucher führte?

16

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zur öffentlichen Daseinsvorsorge ein, mit der die EU-Kommission zur genauen und vergleichbaren Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen der Liberalisierung der Leistungen der Daseinsvorsorge aufgefordert wurde, bevor neue Liberalisierungsmaßnahmen eingeleitet werden, und wie soll diese umgesetzt werden?

17

Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der zusätzlichen Forderung des Europäischen Parlaments an die EU-Kommission, „im Rahmen der WTO-Verhandlungen Klarstellungen bei einigen Bestimmungen des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) verlangen zu müssen, um deutlich zu machen, dass die WTO-Regeln das Recht der Mitgliedstaaten, die Leistungen der Daseinsvorsorge zu reglementieren und in diesen Bereich einzugreifen, nicht beeinträchtigen“? Welche Klarstellungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, und warum?

18

Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Wirtschaftsverbänden die GATS-Verhandlungsentwürfe der EU-Kommission mit der Bitte um Kommentar zugestellt wurden, nicht jedoch dem Parlament, Gewerkschaften, Verbänden sowie Nichtregierungsorganisationen?

19

Welche Liberalisierungswünsche im Rahmen der GATS-Verhandlungen hat die deutsche Wirtschaft bisher gegenüber der Bundesregierung/dem BMWi in horizontaler und sektoraler Hinsicht geäußert? Welche Forderungen wurden hinsichtlich der GATS-Erbringungsarten 3 (kommerzielle Präsens) und 4 (grenzüberschreitende Personenbewegungen) seitens der deutschen Wirtschaft erhoben?

Berlin, den 25. März 2002

Ursula Lötzer Eva Bulling-Schröter Maritta Böttcher Dr. Heinrich Fink Roland Claus und Fraktion

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