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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Softwarepatente, Wettbewerb, Innovation und KMU (G-SIG: 14012818)

Patentierbarkeit von Software, Richtlinienvorschlag der EU

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

29.05.2002

Aktualisiert

21.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 14/903914. 05. 2002

Softwarepatente, Wettbewerb, Innovation und KMU

der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Martina Krogmann, Matthias Wissmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Sylvia Bonitz, Renate Diemers, Dr. Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ulrich Klinkert, Elmar Müller (Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Norbert Röttgen, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Frage der Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen ist in Europa seit längerem umstritten. Das wurde auch im Vorfeld der Vorlage einer neuen EU-Richtlinie deutlich.

Zwischenzeitlich hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft (EU-Kommission) einen Entwurf für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ vorgelegt. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander und reichen von der umfassenden Zustimmung zur Harmonisierung der Patentierbarkeit auf der Basis des Status quo bis zur absoluten Ablehnung der Patentierung von softwarebasierten Erfindungen. Auch bei der Anhörung im Unterausschuss „Neue Medien“ des Deutschen Bundestages im Juni 2001 wurde das Thema kontrovers diskutiert.

Die Befürworter der Patentierbarkeit softwarebasierter Erfindungen argumentieren damit, dass in Europa die Patentierung ohnehin bereits jetzt möglich sei, sofern Technizität bestehe, also ein technischer Beitrag geleistet werde. Zudem sei es nicht ersichtlich, weshalb Softwarepatente anders als Patente für andere Technologiebereiche behandelt werden sollten. Vor allem zum besseren Schutz der Rechte der Erfinder softwarebasierter Neuerungen sei es unerlässlich, auch diese Erfindungen unter den umfassenderen Schutz eines Patents stellen zu können. Hingewiesen wird auch auf die Verhältnisse in den USA, wo im Gegensatz zu Europa die Patentierung von Geschäftsideen und Dateiformaten ohne technischen Beitrag möglich ist.

Die Gegner der Patentierbarkeit von Software kommen vor allem aus der Open-Source-Bewegung. Zu ihnen gehören auch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Diese befürchten, dass durch eine Ausdehnung der Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen Monopolstrukturen gestärkt und erweitert, Fortschritt und Innovation in der Softwareentwicklung gebremst, kleine Softwareunternehmen und selbständige Programmierer in ihrer Existenz gefährdet und die Open-Source-Programmierung zum Erliegen kommen könnte. Auch in den USA ist die gegenwärtig gehandhabte extensive Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen nicht ganz unumstritten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem Schutz der Rechte für softwarebasierte Erfindungen und dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ein?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den Diskussionsprozess über die Rechte zum Schutz von softwarebasierten Erfindungen zu gewährleisten, und wie will sie diesen weiter fördern?

3

Ist nach Auffassung der Bundesregierung in dem nun vorliegenden Richtlinienentwurf der Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen so gestaltet, dass

Innovationen und Forschung gefördert werden,

eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nichtpatentierbaren Programmen sichergestellt wird,

freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht gefährdet werden,

die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und

der europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA entstehen?

4

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die in Frage 3 genannten Anforderungen in der „Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ umgesetzt werden?

Berlin, den 14. Mai 2002

Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Dr. Martina Krogmann Matthias Wissmann Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Sylvia Bonitz Renate Diemers Dr. Hansjürgen Doss Erich G. Fritz Ulrich Klinkert Elmar Müller (Kirchheim) Bernd Neumann (Bremen) Friedhelm Ost Dr. Bernd Protzner Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Norbert Röttgen Hartmut Schauerte Karl-Heinz Scherhag Max Straubinger Dagmar Wöhrl Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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