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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Hermesbürgschaft für den Bau des türkischen Ermenek-Staudamms (G-SIG: 14012778)

Staatliche Ausfuhrgewährleistungen für am Bau beteiligte deutsche Firmen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umsiedlungspläne, Konsultationen der betroffenen Bevölkerung, Rettungsmaßnahmen für anerkannte Kulturgüter

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

29.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/881316. 04. 2002

Hermesbürgschaft für den Bau des türkischen Ermenek-Staudamms

des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In diesen Tagen soll nach Informationen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Bundesregierung über eine Hermesbürgschaft für den türkischen Ermenek-Staudamm entscheiden.

Die NGO kritisieren, dass bisher keine öffentliche Diskussion über die möglichen Folgen des Projekts stattgefunden hat, da die Projektdokumente, insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), nicht veröffentlicht wurden.

Weiterhin werfen sie Zweifel an der Qualität der bisherigen Projektunterlagen auf; im Einzelnen werden der Umsiedlungsplan, die UVP sowie ein Zensus und eine genaue Karte des geplanten Überflutungsgebiets genannt.

Auch ökologische Fragen werden von den NGO thematisiert:

Für die Fließgewässer des Taurusgebietes muss im Falle der rückstaubedingten Umwandlung in stehende Gewässer mit einer drastischen Verschlechterung der Wasserqualität gerechnet werden. Bisher zeichnet sich die Region durch endemische Pflanzenarten aus und ist für die große Klarheit ihrer Flüsse berühmt.

Die Region, die der geplante Stausee überfluten soll, gilt laut NGO als einer der ältesten Plätze in der Siedlungsgeschichte und enthält eine Vielzahl archäologischer Stätten. Zum größten Teil ist dieses kulturelle Erbe noch unerforscht.

Bedeutende Kirchen, Höhlenaltäre und unzählige historische Baudenkmäler aus der Zeit der Griechen, Perser, Römer sowie der Seldschuken und Ottomanen prägen das Gebiet.

Im konkreten Fall der seldschukischen Görmeli-Brücke wehrt sich die Bevölkerung Ermeneks gegen die drohende Überflutung.

Zudem soll in den Bereichen Projektplanung, UVP sowie Umsiedlung und Konservierung von durch Überflutung bedrohten Kulturgütern die lokale Öffentlichkeit nicht oder nur äußerst unzureichend informiert und partizipatorisch in den Planungsprozess einbezogen worden sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen22

1

Trifft die auf der Pressemitteilung der Bayerischen Landesbank vom 17. Januar 2001 basierende Schlussfolgerung zu, dass der Bundesregierung ein Antrag auf Rückversicherung des deutschen Lieferanteils für den Bau des türkischen Ermenek-Staudamms durch die österreichische Kontrollbank vorliegt?

Wenn ja, von welchen Firmen, für welche Güter und in welchem Umfang (bitte aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung andere Anträge auf staatliche Ausfuhrgewährleistungen im Rahmen des Ermenek-Staudamm-Projekts vor?

Wenn ja, von welchen Firmen, für welche Güter und in welchem Umfang (bitte aufschlüsseln)?

3

Plant die Bundesregierung die Genehmigung von staatlichen Ausfuhrgewährleistungen im Rahmen des Baus des Ermenek-Staudamms oder hat sie dies bereits getan?

a) Wenn ja, für welche Firmen, für welche Güter und in welchem Umfang (bitte aufschlüsseln)?

b) In welchem Zeitraum sollen etwaige Entscheidungen getroffen werden, bzw. wann und in welchem Gremium ist dies geschehen?

4

Ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der Finanzierung des Ermenek-Projekts beteiligt?

Über welche Privatbanken werden die zu exportierenden Güter vorfinanziert?

5

Welcher Screening-Kategorie wird der Ermenek-Antrag zugeordnet?

6

Wurde die UVP für den Ermenek-Staudamm veröffentlicht?

a) Wenn ja, wo und wann?

b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung gegenüber den türkischen Behörden sowie den anderen Staaten, die Exportkreditversicherungen im Rahmen des Baus des Ermenek-Staudamms gewähren, für eine Veröffentlichung der UVP einsetzen?

c) Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, bitte begründen?

7

Hatte die Bundesregierung Einblick in die UVP für den Ermenek-Staudamm?

Liegen der Bundesregierung Kopien der UVP vor?

a) Wer hat die UVP in Auftrag gegeben und durchgeführt?

b) Wurde die UVP von der Bundesregierung gemäß den Erkenntnissen und Erfahrungen der World Commission on Damms und anderen internationalen Standards überprüft und bewertet, wie in den „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes“ (im Folgenden: Hermesleitlinien) B.1 und C.2 vorgeschrieben?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, bitte begründen?

c) Nach welchen Kriterien für den Bau von Großstaudämmen und Umweltstandards wurde die UVP durchgeführt, bzw. welchen Standards und Empfehlungen entspricht sie nach Auffassung der Bundesregierung?

8

Zu welchem Ergebnis kommt die UVP?

Wie werden Risiken und Umweltprobleme im Zusammenhang mit dem Bau des Ermenek-Staudamms eingeschätzt (bitte einzeln auflisten)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der UVP?

b) Hält die Bundesregierung die in der UVP erwähnten Auswirkungen des Staudammbaus und des künftigen Stausees für die Menschen und die Umwelt der Region für vertretbar und akzeptabel?

9

Welchen Umweltstandards entspricht das Projekt?

a) Wurden die türkischen Umweltstandards einem Benchmarking gemäß Hermesleitlinien C.4 unterzogen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Mit welchen grundlegenden, international anerkannten und üblichen Umweltvorschriften wurden die türkischen Umweltstandards gegebenenfalls abgeglichen?

10

Existiert ein Umsiedlungsplan für die jetzigen Bewohner und Nutzer des zu überflutenden Gebietes und liegt oder lag der Bundesregierung dieser Plan vor?

In welcher Form entspricht dieser Plan den international gebräuchlichen Standards?

11

Sollte kein Umsiedlungsplan vorliegen, wird sich die Bundesregierung dann für die Erstellung beziehungsweise Veröffentlichung eines solchen einsetzen und ihre Zusage für die Bürgschaft davon abhängig machen?

Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, bitte begründen?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der vom Überflutungsgebiet betroffenen Menschen ein?

a) Schließt diese Schätzung auch die halbnomadisierenden Nutzer des Gebietes mit ein?

b) Auf welcher Grundlage beruht diese Schätzung; existiert ein aktueller Zensus des betroffenen Gebietes?

c) Sind der Bundesregierung Schätzungen bekannt, die zu einem anderen Ergebnis bezüglich der Anzahl der betroffenen Menschen kommen (falls ja, bitte auflisten)?

d) Liegen der Bundesregierung Informationen über andere geplante oder durchgeführte sozioökonomische Studien vor?

13

Wurde während der Planung des Ermenek-Staudamms und vor Erarbeiten der Umsiedlungspläne sowie der UVP die betroffene Bevölkerung informiert und konsultiert (bitte jeweils aufschlüsseln)?

a) Wenn ja, von wem und in welcher Form?

b) In welcher Form bestand und besteht für die betroffene Bevölkerung die Möglichkeit, Eingaben zu machen und Einfluss auf die konkreten Planungsmaßnahmen zu nehmen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Konsultationen und die Partizipationsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Empfehlungen der World Commission on Dams, die laut Hermesleitlinien (C.2) bei der Bürgschaftsvergabe berücksichtigt werden sollen, sowie der Richtlinien der Weltbank und des OECD Development Assistance Committee?

Welchen international gebräuchlichen Standards genügten und genügen diese Konsultationen?

15

Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, sollten Konsultationen nicht oder in nur unzureichendem Umfang stattgefunden haben, so dass insbesondere bezüglich der Partizipations- und Eingabemöglichkeiten der Bevölkerung, an internationalen Standards gemessen, Abstriche zu machen sind?

a) Wird sich die Bundesregierung dann gegenüber den türkischen Planungsbehörden und den anderen Staaten, die für das Ermenek-Projekt Exportkreditversicherungen gewähren, für das Nachholen dieser partizipatorischen Konsultationen einsetzen?

Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, bitte begründen?

b) Wird sich die Bundesregierung dann dafür einsetzen, die deutschen Exportkreditversicherungen und Bürgschaften vorerst nicht zu genehmigen bzw. auszusetzen und auch die anderen staatlichen Exportkreditversicherungen zu diesem Schritt zu bewegen?

Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, bitte begründen?

16

Existiert eine Karte des Überflutungsgebietes und liegt oder lag diese Karte der Bundesregierung vor?

Wurde diese Karte veröffentlicht?

Wenn ja, wo und wann?

17

Wurde diese Karte international anerkannten Experten vorgelegt, die damit eine Einschätzung des Ausmaßes der eventuellen Zerstörung anerkannter Kulturgüter (insbesondere archäologische oder architektonische Kulturschätze) durch den Staudammbau vorgenommen haben?

Wenn ja, welchen Experten/Instituten?

Wie lauteten die Ergebnisse dieser Einschätzungen (bitte jeweils aufschlüsseln)?

18

Existiert eine Übersicht der betroffenen anerkannten Kulturgüter (bitte einzeln auflisten)?

19

Existieren Pläne für Rettungsmaßnahmen anerkannter Kulturgüter?

a) Wenn ja, für welche?

b) Von wem wurden die Pläne erstellt und wo liegen sie vor?

c) Wenn ja, wurden diese Pläne von Experten bewertet?

d) Wo und wann wurden diese Pläne beziehungsweise die Bewertung veröffentlicht?

20

Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, sollten die Karte des Überflutungsgebietes, eine Inventarisierung der als wertvoll eingestuften Kulturgüter oder Pläne für Rettungsmaßnahmen derselben bisher nicht vorgelegt und in ausreichender Form der betroffenen Bevölkerung zugänglich gemacht worden sein?

a) Wird sich die Bundesregierung dann selbst und gegenüber den türkischen Behörden dafür einsetzen, dies zu tun?

Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, bitte begründen?

b) Wird die Bundesregierung daraus Konsequenzen für die Genehmigung bzw. Aussetzung des Antrags auf Exportkreditversicherung ziehen, bzw. auch die anderen beteiligten staatlichen Exportkreditversicherer zu diesem Schritt bewegen?

Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, bitte begründen?

21

Ist der Bundesregierung Näheres über die seldschukische Görmeli-Brücke bekannt?

a) Liegen der Bundesregierung Informationen über Aktionen der Bevölkerung von Ermenek vor, die sich gegen die Flutung dieser Brücke zur Wehr setzen soll?

Wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?

b) Liegen der Bundesregierung Informationen über Proteste und Widerstand der vom Überflutungsgebiet betroffenen Bevölkerung gegen die Planung und den Bau des Staudamms, insbesondere die Umsiedlung, vor?

Wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?

22

Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, sollten sich nach der Genehmigung der Bürgschaft der Bau des Staudamms, dessen Folgen auf Menschen und Umwelt der betroffenen Region oder die Umsiedlungspraxis als inakzeptabel und nicht den nach dem Benchmarking angewandten Standards genügend herausstellen?

Besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit der Aussetzung oder Aufkündigung der Bürgschaftszusage und wäre die Bundesregierung zu diesem Schritt bereit?

Wenn nein, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Einschätzung?

Berlin, den 10. April 2002

Carsten Hübner Roland Claus und Fraktion

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