Auswirkungen des Abbaus von Sozialleistungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Grundgesetz gibt den politischen Handlungsrahmen vor, in dem es ausführt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
An dieses Verfassungsgebot muß sich insbesondere der Gesetzgeber halten. Die Politik hat die Verpflichtung, das gesellschaftliche Zusammenleben so zu gestalten, daß alle Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, ihr Leben selbstbestimmt und aktiv zu gestalten. Jede Bürgerin und jeder Bürger muß entsprechend ihrer und seiner Möglichkeiten gefördert werden.
Doch Realität ist, daß die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter mit rund 200 000 arbeitslosen Schwerbehinderten im Jahr 1997 einen Höchststand erreicht hat - bei gleichzeitig niedrigster Beschäftigungsquote von 3,8 % bei den privaten Arbeitgebern.
Angesichts dieser Situation brauchen gerade Menschen mit Behinderungen ihrer Situation angemessene besondere Förderungen, damit sie überhaupt eine Chance haben, auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.
Trotzdem werden allein bei der Arbeitsverwaltung in der beruflichen Rehabilitation jährlich 500 Mio. DM eingespart. Die Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungsträger hat darauf hingewiesen, daß das nicht ohne Kapazitäts- und Qualitätsabstriche realisiert werden kann. Leistungseinschränkungen in diesem Bereich führen in der Folge zu Mehrbelastungen bei anderen Leistungsträgern, da die Behinderten dann in die Arbeitslosigkeit, Frühberentung und Sozialhilfe abgedrängt werden.
Leistungsminderungen in der beruflichen Rehabilitation sind völlig disfunktional: Angesichts der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt (wie Wegfall einfacher Tätigkeiten, Zunahme komplexer Tätigkeiten) haben Behinderte nur noch eine faire Chance auf eine dauerhafte Erwerbskarriere, wenn sie hervorragend qualifiziert werden. Auf diesem Prinzip beruhten in den vergangenen Jahren die Erfolge in der beruflichen Rehabilitation.
Ohne entsprechende Qualifikation besteht zudem die Gefahr, daß leistungsschwächere Behinderte auf Dauer vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.
Der Abbau von sozialen Leistungen hat auch Auswirkungen für die Menschen in den Werkstätten für Behinderte. Deren Situation sollte gerade durch die Änderungen im Bundessozialhilfegesetz 1996 verbessert werden.
Daher ist eine erneute Stellungnahme der Bundesregierung notwendig, zumal die Antwort auf die Große Anfrage „Zwischenbilanz zum Abbau von sozialen Leistungen - Auswirkungen auf die Betroffenen und auf das gesellschaftliche Klima" (Drucksache 13/9099) der Sachlage in nur ungenügender Weise Rechnung trägt und die Regelungen seit über einem Jahr in Kraft sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen34
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Kürzung der Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für die berufliche Rehabilitation, wenn der Bedarf einer umfassenden Qualifizierung für den Arbeitsmarkt steigt und mit dieser die Zahl der rehabilitationsbedürftigen Behinderten ebenfalls?
Wie will die Bundesregierung vermeiden, daß wegen knapper finanzieller Mittel nur eng begrenzte Handlungskonzepte den Stellenwert der Behinderten, vor allem der schwer gehandikapten Personen, absenken und ihre Förderung zum rein wirtschaftlichen Kalkül macht?
Trifft es zu, daß die schwierige Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig als Argument gegen die Förderung von erheblich leistungsgeminderten Behinderten verwendet wird, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die berufliche Eingliederung behinderter Menschen trotz erschwerter Konkurrenz durch nichtbehinderte Arbeitslose zu ermöglichen?
Ist es zutreffend, daß die Berufs- und Rehabilitationsberater bei der Entscheidung über eine Maßnahme zwar berücksichtigen sollen, daß der Rehabilitationserfolg sichergestellt ist, daß sie aber vorrangig die vorhandene Haushaltslage bei ihren Entscheidungen mit einbeziehen müssen, und steht diese Praxis im Einklang mit der gesetzlichen Regelung?
Wie soll im Hinblick auf die Tatsache, daß sich unter den Mitarbeitern bei den Leistungsträgern eine Mentalität der Angstlichkeit und Zögerlichkeit ausbreitet, wenn es um Rehabilitationsentscheidungen in schwierigen Fällen geht, vermieden werden, daß das mit jeder Maßnahme für erheblich behinderte Personen sicherlich verbundene Erfolgsrisiko umgangen wird?
Sieht die Bundesregierung den Erfolg der Rehabilitation nicht dadurch gefährdet, daß bei der Bewilligung einer Maßnahme das Kriterium „ Gesamtkosten der Maßnahme " im Vordergrund steht, d. h. in erster Linie auf die Preislisten der Rehabilitationsträger ohne Berücksichtigung des Leistungsangebotes und der Adressatengruppe geachtet wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis vieler Arbeitsämter, den Beginn der beruflichen Bildungsmaßnahmen um bis zu fünf Monate zu verschieben, und sieht sie nicht auch eine Gefährdung des Rehabilitationserfolges, wenn Menschen mit Behinderungen zwischen Schule und anschließender Bildungsmaßnahme eine so lange Wartezeit zugemutet wird?
Wird die Bundesregierung die Bundesanstalt für Arbeit anweisen, den bestehenden Rechtsanspruch zeitnah umzusetzen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß Behinderte, die keinen Rechtsanspruch auf berufsfördernde Leistungen mehr haben, weiterhin Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation erhalten?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Benachteiligungen der behinderten Erwachsenen und deren Familien sowie der durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geförderten Menschen, die dadurch entstanden sind, daß Mittelkürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich der beruflichen Rehabilitation vorgenommen wurden, die dazu geführt haben, daß im Sommer 1997 Mittel aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation erwachsener Behinderter und der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugunsten der Erstausbildung Jugendlicher „umgeschichtet" werden mußten, und ist dies auch für das Jahr 1998 zu erwarten?
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß sich die bei der Rentenversicherung nur für die medizinische Rehabilitation beschlossenen Kürzungen auf die berufliche Rehabilitation auswirken?
Hat die Bundesregierung ermittelt, welcher gesamtwirtschaftliche Schaden durch die vordergründig erfolgreichen Kürzungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation entsteht, die aber zu einer höheren Arbeitslosigkeit, Rentenzahlungen und zur Gewährung von Sozialhilfe führen (wobei das Durchschnittsalter von Rehabilitanden in vielen Einrichtungen bei unter 28 Jahren lag)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der dadurch entsteht, daß die Rehabilitationsträger verstärkt das Primat einer umfassenden qualifizierten Umschulung zugunsten von Eingliederungshilfen, Kurzzeit- und Anlernmaßnahmen sowie durch allgemeine Verweise auf den Arbeitsmarkt aufgeben?
Wie will die Bundesregierung vermeiden, daß die volle Verantwortung für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes an die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation weitergereicht wird, obwohl diese Einrichtungen keine Instrumente zur Beeinflussung des Arbeitsmarktes haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rehabilitationsträger wegen Mittelknappheit die Reduzierung besonderer Hilfen fordern?
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch diese Praxis Behinderte ausgegrenzt und die Rehabilitationseinrichtungen in ihrer Existenz gefährdet werden, zumal nach dem Willen des Gesetzgebers ein flächendeckendes Netz von Berufsförderungswerken und Einrichtungen der medizinischberuflichen Rehabilitation erforderlich ist, um Behinderten eine umfassende Qualifizierung zu ermöglichen?
Will die Bundesregierung vermeiden, daß den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation, die mit ihrer Spezialisierung und besonderen Aufgabenstellung darauf ausgelegt sind, bundesweit und überregional zu operieren, nun gerade die „Bundesoffenheit" und die „Spezialisierung", die zudem Voraussetzung für das Engagement der Zuwendungsgeber in diesen Einrichtungen waren, zum Nachteil gereichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation bereits 1997 Kurzarbeit nötig wurde?
Trifft es zu, daß im Bereich der Einrichtungen der beruflichen und der medizinisch-beruflichen Rehabilitation die Zahl der Anmeldungen für Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung in den ersten Monaten des Jahres 1998 außergewöhnlich und in ständiger Beschleunigung zurückgegangen ist und „billige", kurzatmige Maßnahmen zunehmen, und wie haben sich die Anmeldezahlen zu Maßnahmen, die auf eine berufliche Integration vorbereiten, seit Beginn der 90er Jahre entwickelt?
Welche fachlich definierten Entscheidungshilfen/Vorgaben gibt es für die Mitarbeiter der Arbeitsämter zur Zuweisung von Maßnahmen und für die Abwicklung von Rehabilitation in problematischen/komplexen Einzelfällen?
Wann sieht die Bundesregierung eine Teilnahme an einer für Behinderte eingerichteten Maßnahme im Hinblick auf die Art und Schwere der Behinderung als „unerläßlich" i. S. von § 102 Abs. 1 Nr. 1 SGB III an, und hat sie den zuständigen Stellen ihren diesbezüglichen Standpunkt mitgeteilt?
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß in vielen Fällen das zweite Förderjahr im Arbeitstrainingsbereich nicht mehr bewilligt wird und somit die Dauer der beruflichen Bildung allein nach Kostengesichtspunkten gewährt wird und dadurch diesem Personenkreis Chancen zur Eingliederung verbaut werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich für einzelne Werkstatträger durch die Verzögerung des Zeitpunktes der Aufnahme in den Arbeitstrainingsbereich erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ergeben und daß davon auch die Werkstätten für Behinderte (WfB) betroffen sind, die noch für 1997 - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - zusätzliche Sparmaßnahmen freiwillig angeboten haben?
Können die Werkstätten ihre Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen eine „angemessene berufliche Bildung" (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SchwbG) anzubieten, trotz der Einsparungen in der beruflichen Rehabilitation noch gewährleisten?
Haben die überörtlichen Sozialhilfeträger, wie bei der Änderung des Bundessozialhilfegesetzes erwartet wurde, 100 Mio. DM zur Verfügung gestellt, um so die Werkstätten in den Stand zu versetzen, höhere Entgelte an ihre Beschäftigten zu zahlen?
Welche Wirkung wurde mit der Mehrausgabe erreicht?
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts das Entgelt in den Werkstätten spürbar erhöht, und was unternimmt die Bundesregierung, um die seit dem 1. August 1996 geltenden Regelungen hinsichtlich des Entgelts von Beschäftigten in WfB (§ 54 SchwbG) auch für WfB-Beschäftigte in vollstationären Einrichtungen praktisch umzusetzen?
Ist die sogenannte Nettoerlösrückführung von den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe mit Wirkung vom 1. August 1996 abgeschafft worden, auch in Form der sogenannten prospektiven Nettoerlösrückführung?
Sind die Möglichkeiten zur Erhöhung des Pflegesatzes (1 % West/2 % Ost), die trotz der bestehenden Deckelung möglich ist, im Interesse der Behinderten in den Werkstätten ausgeschöpft worden?
Für den Fall, daß der Bundesregierung zu den Fragen 26, 27 und 28 nicht die nötigen Erkenntnisse vorliegen: Ist sie bereit, diese bei den Ländern zu ermitteln?
Wie wirken sich §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz auf die versprochene höhere Übernahme der Kosten durch die überörtlichen Sozialhilfeträger aus?
Hält die Bundesregierung es für möglich, daß in der WfB Kosten entstehen, die über die Kostensätze der überörtlichen Sozialhilfeträger hinausgehen und dennoch notwendige Kosten darstellen, und wie sollen die Werkstätten mit diesen Kosten umgehen?
Welche bilanzrechtlichen Bestimmungen sind bei einer dadurch denkbaren Überschuldung einer WfB, die als Verein, als Stiftung oder als GmbH organisiert ist, zu beachten?
Wie werden die Instrumentarien des SGB III genutzt und ausgeschöpft, um die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, die mit rund 202 000 Arbeitslosen einen Höchststand erreicht hat, abzubauen?