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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rentenabkommen mit Polen (G-SIG: 13010210)

Auswirkungen des Deutsch-Polnischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 8.12.1990, polnische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsche aus Polen, die nicht als Aussiedler anerkannt wurden, Rentenansprüche

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

06.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/53213. 02. 95

Rentenabkommen mit Polen

der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Deutsch-Polnische Sozialversicherungsabkommen vom 9. Oktober 1975 sieht vor, daß die Renten von Personen, die in Polen gearbeitet haben und in Deutschland Renten beziehen, nach dem Fremdrentengesetz angepaßt werden. Danach werden für die aus Polen kommenden Rentenberechtigten die Renten berechnet und angepaßt, als hätten sie entsprechende Beiträge in Deutschland entrichtet.

Am 8. Dezember 1990 wurde das neue „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen" abgeschlossen. Danach bleibt es für anerkannte Aussiedler sowie für Polen, die am 31. Dezember 1990 ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten und beibehalten, bei der bisherigen Regelung. Wer jedoch nach dem 31. Dezember 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nimmt, dessen in Polen erworbene Rentenansprüche werden nicht mehr angepaßt. Wer keinen „gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat, bekommt keine Rente mehr ausgezahlt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele polnische Staatsangehörige und Deutsche aus Polen in Deutschland von den Auswirkungen des Deutsch-Polnischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 8. Dezember 1990 betroffen sind oder noch betroffen werden?

2

Wie viele polnische Staatsangehörige leben in der Bundesrepublik Deutschland, denen vor dem 31. Dezember 1990 keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung erteilt wurde?

3

Wie viele Renten wurden aufgrund der neuen Bestimmungen über die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht entsprechend dem Fremdrentengesetz angepaßt?

4

Welche Auswirkungen haben die Bestimmungen nach dem Abkommen von 1990 auf die durchschnittliche Rentenhöhe der Personen, die von den Regelungen erfaßt werden?

Wie verteilen sich diese Auswirkungen auf männliche und weibliche Rentenbezieher?

5

Wie viele Deutsche aus Polen, die nicht als Aussiedler anerkannt wurden, haben seit dem 1. Januar 1991 ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland genommen?

Bonn, den 10. Februar 1995

Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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