Übergang der Erhaltungslast für Straßenbrücken gemäß § 19 Eisenbahnkreuzungsgesetz von der früheren Deutschen Bundesbahn auf die Kommunen
der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhoven), Gila Altmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aufgrund der Bahnreform sollte die Baulast für Brücken über Eisenbahnen im Zuge von Kommunalstraßen zum 1. Januar 1994 auf Kreise und Gemeinden übergehen. Dabei ist es jedoch zu erheblichen Problemen gekommen, weil sich für die betroffenen Kommunen erheblicher Finanzierungsaufwand für die ordnungsgemäße Erhaltung dieser Brücken abzeichnet. Offensichtlich hatte die Deutsche Bundesbahn viele Brücken nicht mehr in vollem Umfang erhalten, d. h. unterhalten und erneuert, zumal es sich in vielen Fällen um Brücken im Verlauf von stillgelegten oder stillegungsbedrohten Strecken handelte. Ursprüngliche Schätzungen, daß der jährliche Unterhaltungsaufwand bei insgesamt 4 Mio. DM liegen würde, treffen nicht auf den Übergang der Erhaltungslast zu. Statt dessen erscheint inzwischen ein Betrag in einer Größenordnung von mindestens 100 Mio. DM als realistisch. Viele Kommunen haben sich daher bislang nicht zu einer Übernahme der Erhaltungslast bereitgefunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Bei wie vielen Brücken insgesamt gibt es einen Übergang der Erhaltungslast?
Bei welchen Brücken bzw. bei welchen betroffenen Kommunen kommt es voraussichtlich zu größeren Problemen, weil sich die Brücken nicht in ordnungsgemäßem Zustand befinden und ein größerer finanzieller Aufwand zur Sanierung erforderlich ist?
Um welche Kosten geht es dabei speziell für die einzelnen Brücken sowie insgesamt?
Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung die teilweise hohen Finanzmittel aufbringen, um die Brücken wieder in einen ordnungsgemäßen Erhaltungszustand zu versetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, den Kommunen die finanzielle Verantwortung für Versäumnisse des früheren Bundesunternehmens Deutsche Bundesbahn anlasten?
In welchen Fällen droht es zu einem Abriß der betroffenen Brücken zu kommen, und welche Auswirkungen hat der jeweilige Abriß für den Weiterbetrieb der betroffenen Bahnstrecke bzw. für die Sicherung der Trasse im Hinblick auf die Einrichtung möglicher künftiger Bahnverkehre?
Plant die Bundesregierung eine spezielle Regelung für das Gebiet der früheren Deutschen Reichsbahn, weil dort der Übergang der Erhaltungslast für Straßenbrücken schon früher (1953) erfolgt ist, die dortigen Brücken aber meist in schlechtem baulichen Zustand waren?
Sind infolge des „Jahrhundertwerks Bahnreform" ähnliche weitere „Kostenexplosionen" (z. B. bei Bahnübergängen im Gebiet der ehemaligen Deutschen Reichsbahn) wie beim Übergang der Erhaltungslast für Straßenbrücken zu erwarten?