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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Widersprüche zwischen Ankündigungen und Taten in der deutschen Klimaschutzpolitik (G-SIG: 13010423)

Zielvorgaben für die Kohlendioxidreduktion, Besteuerung des Flugbenzins, Einführung einer Energiesteuer, Bundesverkehrswegeplan und Klimaschutz, Wärmenutzungsverordnung, Selbstverpflichtung der Industrie zur Kohlendioxidreduktion

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

11.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/115720. 04. 95

Widersprüche zwischen Ankündigungen und Taten in der deutschen Klimaschutzpolitik

der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Anke Fuchs (Köln), Monika Ganseforth, Brigitte Adler, Wolfgang Behrendt, Marion Caspers -Merk, Elke Ferner, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Ernst Schwanhold, Dr. Peter Struck, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Auf der Klimakonferenz in Berlin bezeichnete Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl die Ergebnisse der UNCED-Konferenz von Rio 1992 als „Auftrag und Verpflichtung", um national wie international den Gedanken der nachhaltigen Entwicklung umzusetzen. Der Bundeskanzler stellte auf dem Klimagipfel heraus, daß die Industriestaaten zum Schutz des Klimas „zuallererst gefordert" sind. Er kündigte der Weltgemeinschaft an: „Deutschland hält an dem Ziel fest, bis zum Jahre 2005 seinen CO 2-Ausstoß um 25 Prozent zu senken."

Damit hält der Bundeskanzler nicht nur an dem Kabinettsbeschluß vom 7. November 1990 zum Klimaschutz fest, sondern verschärft ihn sogar, indem er nicht mehr 1987, sondern 1990 zum Basisjahr für die Reduktion der CO 2-Emissionen um 25 Prozent macht. Umweltbundesamt und energiewirtschaftliche Institute gehen dagegen davon aus, daß bei einer Fortsetzung der heutigen Politik selbst das ursprüngliche Ziel nicht zu erreichen ist. Seit 1992 wurde es auch von verschiedenen Bundesministern in öffentlichen Erklärungen immer häufiger relativiert.

Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, mußte im Vorfeld des Berliner Klimagipfels eingestehen, daß wichtige Maßnahmen wie die Wärmenutzungsverordnung oder die seit 1990 angekündigte „restverschmutzungsabhängige CO 2-Abgabe" noch „ihrer Umsetzung harren oder jetzt ausgesetzt sind, weil wir erst mal beobachten, ob die Selbstverpflichtungen eingehalten werden".

Tatsächlich beziehen sich die freiwilligen Zusagen der Wirtschaft zur CO 2-Reduktion lediglich auf einige Bereiche und bleiben deutlich hinter der Vorgabe des Kabinettsbeschlusses von 1990 zurück.

Doch Frau Dr. Merkel: „Ich glaube, daß schrittweise andere Länder auf diesem Weg vorangehen werden, und daß ein so großes Land wie die Bundesrepublik sich solchen Maßnahmen dann nicht verschließen kann. Wir können uns in drei, vier Jahren wieder unterhalten. "

Die Menschheitsherausforderung Klimaschutz ist zu wichtig, um sie für einen spektakulären Auftritt vor der Weltöffentlichkeit zu mißbrauchen, zumal wenn dabei auch die internationale Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf dem Spiel steht.

Der Bundeskanzler hat den früheren Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, nicht unterstützt, als dieser die Umwandlung der Kfz-Steuer oder die Anhebung der Mineralölsteuer vorschlug. Der Bundeskanzler hat die heutige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, nicht unterstützt, als sie die Besteuerung von Flugbenzin und die Einführung einer allgemeinen Energiesteuer forderte.

Angesichts dieser Widersprüche zwischen ihren Ankündigungen und Taten fragen wir die Bundesregierung:

1. Ist sich der Bundeskanzler bewußt, daß er auf der 1. Vertragsstaatenkonferenz zum Klimaschutz in Berlin die bisherige Zielvorgabe für die nationale CO 2 -Reduktion verschärft hat, obwohl schon das bisherige Ziel mit der derzeitigen Politik weit verfehlt wird?

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

2. Wurde diese Ankündigung einer verschärften Zielvorgabe für die CO 2-Reduktion im Bundeskabinett abgestimmt?

3. Ist der Bundeskanzler bereit, die Besteuerung von Flugbenzin und die Einführung einer Energiesteuer durchzusetzen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Prognos AG, die für die Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre " des Deutschen Bundestages die Basisdaten für die energiebedingten Emissionen geliefert hat, daß es höchstens zu einer CO 2-Reduktion um 10 bis 12 Prozent gegenüber 1987 kommen wird, aber unter den heutigen Bedingungen „eine 25- bis 30prozentige CO 2-Reduktion in dem angegebenen Zeitraum nicht erreicht wird"?

5. Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß auch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „CO 2-Reduktion" schon in der Zwischenbilanz von 1992 ein Scheitern der nationalen Klimaschutzpolitik eingestanden hat: „Hinsichtlich der CO 2-Emissionen erwarten die Prognosen bis 2010 für die alten Bundesländer eine eher stabile Entwicklung, während für die neuen Bundesländer ein deutlicher Rückgang in der Größenordnung von 30 Prozent für möglich gehalten wird" ?

6. Ist die Bundesregierung noch immer der Auffassung, daß der Bundesverkehrswegeplan, der nach den Schätzungen der Prognos AG zu einer Steigerung der verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen um mindestens 38 Prozent führen wird, ein Beitrag zum Klimaschutz ist?

7. Wann wird die Bundesregierung ihren Kabinettsbeschluß vom 7. November 1990 den Berliner Ankündigungen von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl anpassen?

8. Welche Konsequenzen für politische Maßnahmen ergeben sich aus dieser vom Bundeskanzler angekündigten Verschärfung, wenn schon in den letzten vier Jahren die CO 2 -Emissionsmenge in den alten Bundesländern nicht gesunken, sondern um knapp drei Prozent gestiegen ist, und sie nach der drastischen Reduktion um über 40 Prozent in den neuen Bundesländern, vor allem in der Folge des Zusammenbruchs der DDR-Wirtschaft, auch dort seit 1994 wieder ansteigen?

9. Wann wird die Bundesregierung gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um zu einer wirksamen CO 2-Reduktion zu kommen:

  • Wärmeschutzverordnung,
  • Reform des Energiewirtschaftsgesetzes im Sinne von Integrierter Ressourcenplanung/Least-Cost-Planning,
  • Umwandlung der Energieversorgungsunternehmen in Energiedienstleistungsunternehmen,
  • Einführung einer Flottenverbrauchsregelung,
  • allgemeine Energiesteuer,
  • umfassendes Förderprogramm für erneuerbare Energien?

10 Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach die Selbstverpflichtung der deutschen Industrie zur CO 2-Reduktion nicht ausreicht, das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung zu erreichen, die CO 2-Emissionen um mindestens 25 Prozent gegenüber 1987 zu senken?

11. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Berliner Ankündigung des Bundeskanzlers die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu einer spezifischen CO 2-Reduktion „bis zu 20 Prozent"?

Wie bewertet sie die Zusage der Automobilindustrie einer Senkung der spezifischen Emissionen?

12 Hat die Bundesregierung zugesagt, im „Gegenzug" zu diesen freiwilligen Zusagen auf den Einsatz politischer Instrumente, insbesondere auf eine Wärmenutzungsverordnung, Flottenverbrauchsregelungen und eine allgemeine Energiesteuer zu verzichten?

13. Wie ist die Erklärung der Bundesregierung zu verstehen, daß im Gegensatz zu früheren Aussagen die Einführung einer Energiesteuer „zumindest EU-weit" zu erfolgen habe?

Heißt das, daß einer Energiesteuer nur unter der Bedingung zugestimmt wird, daß es zu einer Regelung in den OECD-Staaten insgesamt kommt?

14. Steht der Bundeskanzler nach seiner Berliner Rede auch noch zu der Aussage vom 25. September 1992: „Eine nationale CO 2-/Energiesteuer ist jedoch nicht mehr vorgesehen, nachdem die EG-Kommission ihren Vorschlag für eine zumindest europaweite Lösung vorgelegt hat"?

Kommt die Bundesregierung zu einer nationalen Regelung zurück, nachdem dieser Vorschlag gescheitert ist?

Fragen14

1

Ist sich der Bundeskanzler bewußt, daß er auf der 1. Vertragsstaatenkonferenz zum Klimaschutz in Berlin die bisherige Zielvorgabe für die nationale CO 2 -Reduktion verschärft hat, obwohl schon das bisherige Ziel mit der derzeitigen Politik weit verfehlt wird?

Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

2

Wurde diese Ankündigung einer verschärften Zielvorgabe für die CO 2-Reduktion im Bundeskabinett abgestimmt?

3

Ist der Bundeskanzler bereit, die Besteuerung von Flugbenzin und die Einführung einer Energiesteuer durchzusetzen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Prognos AG, die für die Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre " des Deutschen Bundestages die Basisdaten für die energiebedingten Emissionen geliefert hat, daß es höchstens zu einer CO 2-Reduktion um 10 bis 12 Prozent gegenüber 1987 kommen wird, aber unter den heutigen Bedingungen „eine 25- bis 30prozentige CO 2-Reduktion in dem angegebenen Zeitraum nicht erreicht wird"?

5

Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß auch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „CO 2-Reduktion" schon in der Zwischenbilanz von 1992 ein Scheitern der nationalen Klimaschutzpolitik eingestanden hat: „Hinsichtlich der CO 2-Emissionen erwarten die Prognosen bis 2010 für die alten Bundesländer eine eher stabile Entwicklung, während für die neuen Bundesländer ein deutlicher Rückgang in der Größenordnung von 30 Prozent für möglich gehalten wird" ?

6

Ist die Bundesregierung noch immer der Auffassung, daß der Bundesverkehrswegeplan, der nach den Schätzungen der Prognos AG zu einer Steigerung der verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen um mindestens 38 Prozent führen wird, ein Beitrag zum Klimaschutz ist?

7

Wann wird die Bundesregierung ihren Kabinettsbeschluß vom 7. November 1990 den Berliner Ankündigungen von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl anpassen?

8

Welche Konsequenzen für politische Maßnahmen ergeben sich aus dieser vom Bundeskanzler angekündigten Verschärfung, wenn schon in den letzten vier Jahren die CO 2 -Emissionsmenge in den alten Bundesländern nicht gesunken, sondern um knapp drei Prozent gestiegen ist, und sie nach der drastischen Reduktion um über 40 Prozent in den neuen Bundesländern, vor allem in der Folge des Zusammenbruchs der DDR-Wirtschaft, auch dort seit 1994 wieder ansteigen?

9

Wann wird die Bundesregierung gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um zu einer wirksamen CO 2-Reduktion zu kommen:

Wärmeschutzverordnung,

Reform des Energiewirtschaftsgesetzes im Sinne von Integrierter Ressourcenplanung/Least-Cost-Planning,

Umwandlung der Energieversorgungsunternehmen in Energiedienstleistungsunternehmen,

Einführung einer Flottenverbrauchsregelung,

allgemeine Energiesteuer,

umfassendes Förderprogramm für erneuerbare Energien?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach die Selbstverpflichtung der deutschen Industrie zur CO 2-Reduktion nicht ausreicht, das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung zu erreichen, die CO 2-Emissionen um mindestens 25 Prozent gegenüber 1987 zu senken?

11

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Berliner Ankündigung des Bundeskanzlers die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu einer spezifischen CO 2-Reduktion „bis zu 20 Prozent"?

Wie bewertet sie die Zusage der Automobilindustrie einer Senkung der spezifischen Emissionen?

12

Hat die Bundesregierung zugesagt, im „Gegenzug" zu diesen freiwilligen Zusagen auf den Einsatz politischer Instrumente, insbesondere auf eine Wärmenutzungsverordnung, Flottenverbrauchsregelungen und eine allgemeine Energiesteuer zu verzichten?

13

Wie ist die Erklärung der Bundesregierung zu verstehen, daß im Gegensatz zu früheren Aussagen die Einführung einer Energiesteuer „zumindest EU-weit" zu erfolgen habe?

Heißt das, daß einer Energiesteuer nur unter der Bedingung zugestimmt wird, daß es zu einer Regelung in den OECD-Staaten insgesamt kommt?

14

Steht der Bundeskanzler nach seiner Berliner Rede auch noch zu der Aussage vom 25. September 1992: „Eine nationale CO 2-/Energiesteuer ist jedoch nicht mehr vorgesehen, nachdem die EG-Kommission ihren Vorschlag für eine zumindest europaweite Lösung vorgelegt hat"?

Kommt die Bundesregierung zu einer nationalen Regelung zurück, nachdem dieser Vorschlag gescheitert ist?

Bonn, den 20. April 1995

Michael Müller (Düsseldorf) Anke Fuchs (Köln) Monika Ganseforth Brigitte Adler Wolfgang Behrendt Marion Caspers -Merk Elke Ferner Horst Kubatschka Klaus Lennartz Christoph Matschie Ernst Schwanhold Dr. Peter Struck Rudolf Scharping und Fraktion

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