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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Überflugverbote für atomare Anlagen (G-SIG: 13010616)

Tiefflugübungen der Bundeswehr über und an den Schienen und Straßen, über die der Transport des ersten Castor-Behälters durch Deutschland führte, Überflugregelungen für Atomanlagen und atomare Zwischenlager

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

04.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/170214. 06. 95

Überflugverbote für atomare Anlagen

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei den Demonstrationen gegen die Einlagerung des ersten Castor-Behälters im Zwischenlager Gorleben am 25. April 1995 wurden Tiefflugübungen mit Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr beobachtet.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Haben während des Castor-Transportes über und an den Schienen und Straßen, über die der Transport durch Deutschland führte, Tiefflugübungen der Bundeswehr stattgefunden?

2

Wenn ja, war das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über diese Übungsflüge informiert?

3

War das Bundesministerium der Verteidigung über den Streckenverlauf des Castor-Transportes und die Einlagerung des Castor-Behälters informiert?

4

Zu welchem Zweck fanden diese Übungsflüge statt?

5

Welche und wie viele Flugzeuge waren beteiligt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren bei Tiefflugübungen über Atomanlagen?

7

Welche Überflugregelungen gelten für Atomanlagen und atomare Zwischenlager, und welche Anweisungen erhalten die Piloten der Bundeswehr?

8

Gelten hinsichtlich der Sicherheit beim Überflug von Atomanlagen und atomaren Zwischenlagern dieselben Regeln für den zivilen und militärischen Flugverkehr?

Bonn, den 14. Juni 1995

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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