Umsetzung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung in den neuen Bundesländern und die Auswirkungen auf Gierseilfähren
der Abgeordneten Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf den Wasserstraßen Sachsen-Anhalts bestehen gegenwärtig 18 „echte" Gierseilfähren, die umweltfreundlich ohne Hilfsmotor nur durch Nutzung der Flußströmung betrieben werden. Der Großteil der Fähren wird durch Kommunen unterhalten. Die Gierseilfähren stellen wichtige Verbindungen im ländlichen Raum für die Bevölkerung, den Tourismus und für landwirtschaftliche Fahrzeuge her. Sie sind daher für die Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar. Wegen der geringen Auslastung und der möglichst niedrig angesetzten Entgelte für die Nutzung der Fähren ist der Betrieb der Gierseilfähren jedoch für die meisten Kommunen nicht wirtschaftlich. Auch in den alten Bundesländern verkehren eine Reihe von Gierseilfähren, die mit der gleichen Problemstellung belastet sind.
Der Betrieb von Gierfähren in den neuen Bundesländern ist durch Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages geregelt. Danach ist die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO) auf bestehende Schiffe nur dahin gehend anzuwenden, daß eine Anpassung an die technischen Vorschriften möglichst bald erfolgen muß. Für eine Übergangszeit können die technischen Vorschriften als erfüllt betrachtet werden, wenn die jeweiligen bisher geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Mit der BinSchUO wurde die Richtlinie 82/714/EWG des Rates in nationales Recht umgesetzt. Danach muß für Schiffe, die am 1. Januar 1985 bereits in Dienst gestellt waren, bis spätestens zum 1. Juli 1998 eine technische Untersuchung zur Erteilung des Gemeinschaftszeugnisses durchgeführt werden. Die Richtlinie 82/714/EWG gilt jedoch nur für bestimmte Schiffe (Güterbeförderer) und läßt den Mitgliedstaaten einen Freiraum zur Gestaltung der Rechtsvorschriften für die nicht von der Richtlinie erfaßten Wasserfahrzeuge (z. B. Fähren).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ablauf der Übergangszeit aus dem Inkrafttreten der BinSchUO für die derzeit in den neuen Ländern betriebenen Gierseilfähren?
Ist damit zu rechnen, daß die technische Untersuchung von Gierseilfähren zur Erteilung des Gemeinschaftszeugnisses zur Stillegung eines Teiles oder Großteiles der Fähren führen wird, da die Erfüllung der technischen Anforderungen für die Fährbetreiber nicht wirtschaftlich bzw. nicht zu erbringen sind?
Hält die Bundesregierung die für die Fährbetreiber aufwendige Umsetzung der BinSchUO bei allen Gierseilfähren für notwendig oder wäre nicht eher durch eine Einzelfallprüfung der Betrieb vieler Gierseilfähren sicherzustellen, die ansonsten wegen der hohen Belastungen der Umsetzung der BinSchUO stillgelegt werden müßten?
Welche alternativen und kostengünstigeren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Erhöhung der Kentersicherheit bei Fähren in den neuen Bundesländern als den in der BinSchUO vorgesehenen Maßnahmen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Vorteile der Gierseilfähren gegenüber motorbetriebenen Fähren insbesondere in ökologischer Hinsicht ein?
Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung und den verstärkten Einsatz des motorlosen Antriebsprinzips der Gierseilfähren für sinnvoll und unterstützenswert?
Was wird die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung des Gierfährbetriebes in den neuen Ländern bis 1998 und darüber hinaus unternehmen?
Wie viele Gierseilfähren wurden seit 1977 auf Bundeswasserstraßen außer Dienst gestellt bzw. auf einen anderen Betrieb umgestellt und aus welchen Gründen?
Wie viele Gierseilfähren wurden umgerüstet und wie viele wurden neu in Betrieb genommen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um den Einsatz von Gierseilfähren zu unterstützen bzw. auszubauen?