Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Linienbestimmungsverfahren für die A 4, Autobahnabschnitt Weißenberg—Görlitz
des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann wurde für das Linienbestimmungsverfahren die Umweltverträglichkeitsuntersuchung von wem in Auftrag gegeben?
Wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren amtlich festgestellt?
Von welcher Behörde, und mit welchem Inhalt?
Welche Stellen und Verbände wurden dazu angehört?
Wurden die Naturschutzverbände angehört?
Wann wurde die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen?
Warum wurde nicht über einen Zeitraum von einem Jahr ermittelt?
Welche Kosten waren für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung aufzubringen?
Welcher Gutachter hat die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Linienbestimmungsverfahren bearbeitet?
Wurde die „Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen" im Linienbestimmungsverfahren, die gemäß § 11 UVPG von der Behörde zu erarbeiten ist, von der Behörde oder von einem externen Gutachter erstellt?
Falls ja, welcher Gutachter hat sie erstellt, wann wurde ihm dazu von wem der Auftrag erteilt, und zu welchen Kosten?