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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Linienbestimmungsverfahren für die A 4, Autobahnabschnitt Weißenberg - Görlitz (G-SIG: 13010795)

Gutachterliche bzw. behördliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie deren Kosten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

04.10.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/2179

Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Linienbestimmungsverfahren für die A 4, Autobahnabschnitt Weißenberg—Görlitz

des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann wurde für das Linienbestimmungsverfahren die Umweltverträglichkeitsuntersuchung von wem in Auftrag gegeben?

2

Wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren amtlich festgestellt?

Von welcher Behörde, und mit welchem Inhalt?

Welche Stellen und Verbände wurden dazu angehört?

Wurden die Naturschutzverbände angehört?

3

Wann wurde die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen?

Warum wurde nicht über einen Zeitraum von einem Jahr ermittelt?

4

Welche Kosten waren für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung aufzubringen?

5

Welcher Gutachter hat die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Linienbestimmungsverfahren bearbeitet?

6

Wurde die „Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen" im Linienbestimmungsverfahren, die gemäß § 11 UVPG von der Behörde zu erarbeiten ist, von der Behörde oder von einem externen Gutachter erstellt?

Falls ja, welcher Gutachter hat sie erstellt, wann wurde ihm dazu von wem der Auftrag erteilt, und zu welchen Kosten?

Bonn, den 14. August 1995

Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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