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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Planung der A 20 - Einhaltung der EG-Vogelschutzrichtlinie (G-SIG: 13010665)

Aufführung von Brutvogelarten in der Umweltverträglichkeitsstudie zur A 20

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/186327. 06. 95

Planung der A 20 — Einhaltung der EG-Vogelschutzrichtlinie

des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Februar 1995 (Drucksache 13/495) heißt es auf die Frage:

  • Trifft es zu, daß nach dem derzeitigen Stand der Trassenplanung der A 20 (insbesondere) folgende für den Vogelschutz wichtige Gebiete berührt bzw. verkleinert werden: c) IBA 27 „Naturpark Lauenburgische Seen".

„Im von der geplanten A 20 berührten Gebiet kommen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützenden Vogelarten vor. Im übrigen ist der Naturpark ,Lauenburgische Seen' nicht als Gebiet gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie notifiziert."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Trifft es zu, daß in der Umweltverträglichkeitsstudie zur A 20 für den Abschnitt Lübeck-Rehna vom 14. Oktober 1994 auf den Seiten 38 bis 43 für das in Frage gestellte Gebiet insgesamt 20 Brutvogelarten des Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt werden?

2

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort vom 13. Februar 1995 und den Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie vom 14. Oktober 1994?

Bonn, den 22. Juni 1995

Rainder Steenblock Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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