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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Arbeitslosigkeit und Überschuldung (G-SIG: 13011560)

Hilfen der Arbeitsämter für überschuldete Arbeitslose, Schulden als Hinderungsgrund für eine Arbeitsaufnahme, Verbesserung der Schuldnerberatung, Anhebung von Pfändungsfreigrenzen, Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform, Information von Jugendlichen über die Gefahren der Überschuldung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

16.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/446024. 04. 96

Arbeitslosigkeit und Überschuldung

der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Konrad Gilges, Gerd Andres, Doris Barnett, Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Dagmar Freitag, Karl-Hermann Haack (Extertal), Monika Heubaum, Renate Jäger, Walter Kolbow, Erika Lotz, Dieter Maaß (Herne), Ulrike Mascher, Heide Mattischek, Günter Oesinghaus, Leyla Onur, Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Peter Struck, Wieland Sorge, Hans-Eberhard Urbaniak, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bei den Arbeitsämtern sprechen zunehmend Rat- und Arbeitssuchende vor, bei denen Arbeitslosigkeit mit grundlegenden Problemen mit der Lebensführung zusammentreffen. Nach einer Studie der Landesarbeitsämter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind zumindestens 200 000 Arbeitslose in West-Deutschland überschuldet. Nachdem - sicherlich zunächst aufgrund von individuellen Fehlern - Überschuldung eingetreten ist, hat Arbeitslosigkeit bei dem Personenkreis häufig den Charakter einer Sekundärerscheinung.

Die Erfahrungen der Arbeitsämter zeigen, daß bei überschuldeten Arbeitslosen eine dauerhafte Reintegration ins Erwerbsleben nicht ohne die Lösung ihres Überschuldungsproblems möglich ist. Die repräsentative Studie der Landesarbeitsämter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat erstmals die Überschuldung von Arbeitslosen näher untersucht.

Die Studie zeigt, daß Überschuldung nicht nur individuelle Ursachen hat, sondern das Ergebnis des Zusammentreffens von kritischen Lebensereignissen, ökonomisch-strukturellen Ursachen und individuellen Faktoren ist. Auf der anderen Seite ist Arbeitslosigkeit auch im internationalen Vergleich der Auslöser Nummer Eins für Überschuldung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie und in welchem Umfang kümmern sich die Arbeitsämter bisher um überschuldete Arbeitslose?

Welche Konsequenzen sollten die Arbeitsämter aus dieser Studie ziehen, und welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um die Arbeitsvermittlung überschuldeter Arbeitsloser zu verbessern und überschuldete Langzeitarbeitslose für Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen vorzubereiten?

2

Plant die Bundesregierung vergleichbare Untersuchungen auch für die anderen Bundesländer, insbesondere auch für die neuen Bundesländer?

3

Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis der Studie, wonach die Überschuldung als solches unabhängig von der Qualifikation eines der Haupthemmnisse für die Arbeitsaufnahme überschuldeter Arbeitsloser ist?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Tatbestand der Überschuldung als Kriterium für Schwervermittelbarkeit explizit ins Arbeitsförderungsrecht aufzunehmen, oder welche anderen Lösungsmöglichkeiten strebt die Bundesregierung an?

5

Ist die Bundesregierung bereit, die Hilfen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zur Förderung der Arbeitsaufnahme für solche Arbeitslose gezielt einzusetzen, die außer der Überschuldung keine Vermittlungshemmnisse aufweisen?

6

Wie läßt sich die Zusammenarbeit (z. B. Beratung, gezielte Bürgschaften) mit Arbeitgebern verbessern, die grundsätzlich bereit wären, die betroffenen überschuldeten Arbeitslosen einzustellen?

7

Wie läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern und den Schuldnerberatungsstellen verbessern?

8

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher unternommen, nachdem sie 1993 (Drucksache 12/2443) zu der Erkenntnis gelangt ist, daß die Kapazität der Schuldnerberatungsstellen lediglich für fünf Prozent bis zehn Prozent der Überschuldeten ausreicht, um diesem Notstand abzuhelfen?

9

Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Kapazitäten und die Arbeitsbedingungen der Schuldnerberatungsstellen zu verbessern im Hinblick darauf, daß Schuldnerberatungsstellen auch für die Gläubiger eine entscheidende Rolle bei der Lösung von Überschuldungssituationen spielen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes im Hinblick auf eine bessere rechtliche Absicherung der Tätigkeit der Schuldnerberatungsstellen?

11

a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Aussage in Drucksache 12/2443 inzwischen die Zahl der Fälle schwerer Verbraucherverschuldung, und welche Rolle spielt dabei der Faktor Arbeitslosigkeit?

b) Welche Chancen bietet die neue Insolvenzordnung mit dem Schuldenbereinigungsplan, und welche Rolle werden Schuldnerberatungsstellen dabei spielen?

12

Welche Initiativen will die Bundesregierung ergreifen, um die öffentlichen Kassen beim Zahlungsverkehr zu entlasten, wenn der bargeldlose Verkehr bisher nicht zur Verfügung steht und Sozialleistungen zum Beispiel als Zahlungsanweisungen zur Verrechnung zugestellt werden?

13

a) Inwieweit lassen sich ausländische Erfahrungen in bezug auf Schuldnerberatung für Arbeitslose auf Deutschland übertragen?

b) Gibt es hier Finanzierungsformen, die sich im Ausland bewährt haben, sich auf Deutschland übertragen lassen und die eine kontinuierliche und unabhängige Arbeit von Schuldnerberatungsstellen ermöglichen?

14

Besteht bei Banken und Sparkassen eine Bereitschaft, sich an den Schuldnerberatungsstellen finanziell zu beteiligen?

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für eine solche Beteiligung sinnvoll, und zwar auch dann, wenn bei Banken und Sparkassen kein Interesse an einem freiwilligen Engagement bei den Beratungsstellen vorliegt?

15

a) Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Berufsbild für den Schuldnerberater zu entwickeln und hier einheitliche Standards zu definieren, um die Professionalisierung dieser Tätigkeit zu fördern?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in Deutschland an einer Fachhochschule oder Universität einen Aufbaustudiengang Schuldnerberatung gibt und ob Schuldnerberatung im Lehrangebot der etablierten Studiengänge enthalten ist?

c) Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedlichen Träger von Schuldnerberatung einen Dachverband gründen, der koordinierende Aufgaben im Hinblick auf eine trägerübergreifende Festlegung von Mindeststandards in der Schuldnerberatung übernehmen sollte und um einen zentralen Ansprechpartner für Fragen der Finanzierung von Schuldnerberatung (z. B. über eine Stiftung) zu haben?

16

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß Arbeitslosigkeit und Überschuldung Auslöser für Krankheiten sein können (z. B. psychische Erkrankungen, Depressionen)?

17

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen der oben genannten Studie,

a) die Pfändungsfreigrenzen generell auf das Sozialhilfeniveau anzuheben und

b) die Pfändungstabelle, die derzeit Anlage 2 zu § 850 c ZPO ist, in eine Rechtsverordnung umzuwandeln, um eine jährliche Anpassung durch das Bundesministerium der Justiz zu ermöglichen?

18

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, damit bei Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform auch solchen Haushalten die Teilnahme am Insolvenzverfahren möglich sein wird, die nach Einschätzung von Experten am allgemeinen Insolvenzverfahren auch deshalb nicht teilnehmen können, weil sie die Kosten für das Gerichtsverfahren, den Treuhänder und den Insolvenzverwalter nicht aufbringen können?

19

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Jugendliche frühzeitig über Finanzdienstleistungen, Verschuldung, Überschuldung und ihre Folgen zu informieren?

Beabsichtigt die Bundesregierung auf die Länder einzuwirken, damit diese Themen in die Lehrpläne von Berufs-schulen und weiterführenden Schulen aufgenommen werden?

Bonn, den 24. April 1996

Ottmar Schreiner Konrad Gilges Gerd Andres Doris Barnett Hans Büttner (Ingolstadt) Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen Dagmar Freitag Karl-Hermann Haack (Extertal) Monika Heubaum Renate Jäger Walter Kolbow Erika Lotz Dieter Maaß (Herne) Ulrike Mascher Heide Mattischek Günter Oesinghaus Leyla Onur Adolf Ostertag Renate Rennebach Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Dr. Angelica Schwall-Duren Wieland Sorge Hans-Eberhard Urbaniak Dr. Peter Struck Rudolf Scharping und Fraktion

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