Aufkommen und Recycling von Abfällen aus dem Bausektor
der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Achim Großmann, Ernst Schwanhold, Michael Müller (Düsseldorf), Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Dr. Liesel Hartenstein, Gabriele Iwersen, Volker Jung (Düsseldorf), Sabine Kaspereit, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Jutta Müller (Völklingen), Albrecht Papenroth, Georg Pfannenstein, Otto Reschke, Siegfried Scheffler, Walter Schöler, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Volkmar Schultz (Köln), Angelica Schwall-Düren, Wolfgang Spanier, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Dr. Wolfgang Wodarg, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der weitaus größte Anteil am gesamten Abfallaufkommen der Bundesrepublik Deutschland hat seinen Ursprung in Bautätigkeiten. Hierbei fallen nicht nur mehr oder weniger verunreinigte Böden und Straßenaufbruch, sondern auch riesige Mengen an Bauschutt und Baumischabfällen an.
Der Wiederverwendung oder Verwertung dieser Abfälle kommt eine Schlüsselfunktion beim Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung zu. Doch obwohl das im Herbst in Kraft tretende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die Vermeidung und das Recycling von Abfällen mit höchster Priorität fordert und erstmalig Anforderungen an ein Stoffstrommanagement formuliert, steht der Bausektor vor einer ganzen Reihe ungelöster Probleme.
Dabei ist nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der im Bausektor verwendeten Materialien für die schwierige Lage verantwortlich. Seit den 50er Jahren wurden immer mehr Kunststoffe, Bauchemikalien und Verbundwerkstoffe eingesetzt. Asbest, Holzschutzmittel und Chlorparaffine waren die Schlagworte, die die Bürger in der Vergangenheit aufhorchen ließen. Doch neben diesen spektakulären Fällen gibt es eine Vielzahl von Problemfeldern, denen bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Was soll mit den Silikondichtungen, den PU(Polyurethan)-Schäumen und den vielen Verbundmaterialien geschehen, wenn das einst so elegant und schnell - aber ohne Rücksicht auf Recyclingmöglichkeiten - gebaute Haus modernisiert oder abgerissen werden soll?
Die von der Bundesregierung mehrfach angekündigte Verordnung zur Rücknahme von Bauabfällen ist bis heute nicht erlassen worden. Und auch Verhandlungen über eine freiwillige Vereinbarung blieben bislang erfolglos. Die Deponierung des größten Teils dieser Abfälle läßt sich nicht mit dem Gedanken einer Kreislaufwirtschaft vereinbaren, und nur Teile der Baumischabfälle können und sollten wegen ihres Schadstoffgehalts verbrannt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Arten und Mengen an Abfällen fallen nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Tiefbau und im Hochbau in Deutschland an, mit welchen Fehlern sind diese Angaben behaftet, und welche Entwicklungstrends erwartet die Bundesregierung für die kommenden Jahre?
Wie werden die unter Frage 1 genannten Abfälle verwertet bzw. beseitigt, in welchen Bundesländern ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung noch von einer weitgehenden Beseitigung auszugehen, und wie sind regional unterschiedliche Erfolge bei der Verwertung von Bauabfällen zu erklären?
Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, daß die Vereinheitlichung diverser regionaler Regelungen die Voraussetzung ist zur Vermeidung von Wettbewerbsunterschieden und zum Erreichen der ökologischen Ziele wie Verwertung, Schadstoffentfrachtung und Produktverantwortung?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der kontrollierte Rückbau von Gebäuden als Stand der Technik bezeichnet werden kann?
Welche bundeseinheitlichen Vorschriften sind zur Unterstützung des Rückbaus von Gebäuden geplant, inwiefern haben die Verfügungen einiger Städte zur Verringerung der Müllmenge mittels kontrolliertem Abbruch hierbei für die Bundesregierung Vorbildcharakter?
Wie soll das Recycling von Abfällen aus dem Baubereich gefördert werden, wann wird die hierfür geplante Rechtsverordnung erlassen, und welche Umwelthandlungsziele sollen für die Verwendung von Baustoffen und Bauchemikalien auch unter dem Gesichtspunkt einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft gelten?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine recyclinggerechte Bauweise (z. B. Vermeidung von Verbundmaterialien, demontierbare Verbindungen) erreichen, und welche Zielvorgaben im Hinblick auf Recyclingquoten beabsichtigt die Bundesregierung, für welche Baustoffe innerhalb welcher Zeitvorgaben zu erreichen?
Wäre eine Kennzeichnungspflicht für Baustoffe und Bauchemikalien hilfreich für eine spätere Demontage, und bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung eine solche Kennzeichnungspflicht einführen?
Für welche gütegesicherten Recyclingbaustoffe trifft die Behauptung zu, daß die Herstellung technisch ausgereift ist?
Ist es derzeit nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, daß die öffentlichen Bauträger Recyclingbaustoffe entsprechend der bautechnischen Eignung und Umweltverträglichkeit angemessen berücksichtigen?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, daß die Vorlage eines Entsorgungskonzepts zum Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen und zur Bedingung für die Erteilung einer
a) Baugenehmigung,
b) Abbruchgenehmigung
gemacht wird?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Verwendung schadstoffreduzierter oder schadstofffreier Baustoffalternativen u. a. als Präventivmaßnahme zur Vermeidung von Kontaminationen fördern?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, der Gefahr einer EG-weiten Verschleppung von Schadstoffen zu begegnen, die durch belastete Recyclingbaustoffe entstehen könnte?
Welche Grenzwerte für die Verunreinigung von Recyclingbaustoffen mit Schadstoffen (Schwermetalle, Teerbestandteile und andere) plant die Bundesregierung in der angekündigten Verordnung oder anderen gesetzlichen Regelwerken zu verankern?
Welche Gefahren für Mensch und die Umwelt können von HMV(Hausmüllverbrennung)-Schlacken aus der Müllverbrennung und anderen kritischen Recyclingbaustoffen ausgehen, und plant die Bundesregierung, die Verwendung solcher Stoffe zu unterbinden oder zumindest auf den kontrollierten Einbau im öffentlichen Straßen- und Wegebau zu begrenzen?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß belastete Recyclingbaustoffe zur Vermeidung von Entsorgungskosten billig in den Markt gedrückt werden und damit saubere Recyclingbaustoffe verdrängen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer Kontamination regulärer Baustoffe durch Mitverbrennung in entsprechenden Anlagen; welche Schadstoffe werden hier als gefährlich eingestuft?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die „Scheinverwertung" von Abfällen über die Herstellung von Baumaterialien zu vermeiden, und wie will sie z. B. die Entsorgung von schadstoffbelasteten brennbaren Abfällen (z. B. Spuckstoffen aus der Altpapieraufbereitung in Zementöfen oder Ziegelwerken) verhindern?
Kann der Begriff „Hauptzweck der Maßnahme" aus § 4 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes so interpretiert werden, daß bei dem Ziel der Behandlung des Schadstoffpotentials das Verfahren als Beseitigung definie rt werden muß, obwohl im Nebenzug Energie gewonnen wird und durch die Behandlung z. B. HMV-Schlacke entsteht?
Welche Konsequenzen für die bundesdeutsche Gesetzgebung beabsichtigt die Bundesregierung, aus der europäischen Bauproduktenrichtlinie zu ziehen?