Abflugverfahren auf der Flugroute DLE 1X am Flughafen Hannover-Langenhagen
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf der Grundlage der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/1462) vom 15. Mai 1995 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (Drucksache 13/1259) vom 27. April 1995 fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Trifft es zu, daß über die neue Abflugstrecke Leine DLE 1X Nachtflüge im Standardabflugverfahren abgewickelt werden, die über „Flugerwartungsgebiete" der Stadt Hannover führen und die vor der Einrichtung der neuen Abflugstrecke dort nicht zugelassen waren?
Trifft es zu, daß die Angabe in der Antwort der Bundesregierung vom 15. Mai 1995 (Drucksache 13/1462) auf die Kleine Anfrage vom 27. April 1995 (Drucksache 13/1259), wonach bei Flughöhen über 5 000 Fuß Flughöhe kein dominierendes Lärmereignis wahrgenommen wird, nicht auf einer rechtlich verbindlichen Lärmgrenzwertfestlegung beruht, sondern mit der öffentlich nicht zugänglichen und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr von der Deutschen Flugsicherungs GmbH angewandten internen „Richtlinie Fluglärmminderung" übereinstimmt?
Wann beabsichtigt der Bundesminister für Verkehr seiner seit Jahren bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, nach § 32 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu erlassen?