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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Diebstahlschutz von Mobiltelefonen (G-SIG: 13012091)

Zahl der gemeldeten Handy-Diebstähle, Schadensumme, Einführung eines zentralen Kennungssystems für gestohlene Handies zur Diebstahlsicherung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

16.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/620721.11.96

Diebstahlschutz von Mobiltelefonen

der Abgeordneten Hans Martin Bury, Arne Börnsen (Ritterhude), Anke Fuchs (Köln), Hermann Bachmaier, Klaus Barthel, Eike Hovermann, Christine Kurzhals, Gerhard Rübenkönig, Dr. Peter Struck, Ute Vogt (Pforzheim), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mobilfunktelefone sind handlich, wertvoll und relativ einfach zu entwenden. Mit dem rasanten Anstieg der Zahl der Kunden, die in den verschiedenen Mobilfunknetzen telefonieren, hat auch die Zahl der Diebstähle von Mobiltelefonen (Handies) stark zugenommen. Der wirtschaftliche Schaden für die Betroffenen ist hoch, auch weil Handies, die ohne gleichzeitigen Abschluß eines Kundenvertrages mit einem Mobilfunkbetreiber gekauft werden, teuer sind. Um den potentiellen Diebstahl eines Handies unattraktiv zu machen, haben Betreiber von GSM- und DCS-1800-Funknetzen beschlossen, technische Voraussetzungen zum Diebstahlschutz von Endgeräten zu schaffen. Ausgangspunkt dafür ist die sogenannte Gerätekennzahl IMEI (International Mobile Equipment Identity), die geräteintern elektronisch gespeichert ist und eine eindeutige internationale Identifizierung ermöglicht. Diese Endgeräte-Kennzahlen können auf einer sogenannten Endgeräte-Datenbank (Equipment Identity Register, EIR) gespeichert werden. Die EIR der jeweiligen Netzbetreiber werden in einer weltweiten EIR-Datenbank (CEIR) in Dublin zusammengeführt, die allen Netzbetreibern als zentrale Stelle zum Abgleich der IMEI-Nummern dient. Wird ein Handy gestohlen oder verloren, kann der Eigentümer dies seinem Netzbetreiber melden, der dieses Gerät automatisch sperren kann, so daß von diesem Handy weder Anrufe empfangen noch selbst getätigt werden können. Da bei jedem Einbuchungsvorgang eines Digital-Handies in ein Funknetz die Endgerätenummer routinemäßig abgefragt wird, wäre es ohne großen technischen Aufwand möglich, gestohlenen Geräten den Netzzugang zu verweigern. Für Diebe wären die Geräte dann wertlos.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Vermeidung von Handy-Diebstählen ist, daß sich alle nationalen und europäischen Funknetzbetreiber an dem oben genannten System beteiligen. Um die Bekämpfung von Kriminalität im Telekommunikationssektor zu erleichtern, ist es notwendig, geeignete Maßnahmen zur Einführung bzw. Nutzung des genannten Systems zur Diebstahlsicherung von Handies zu ergreifen und durchzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hat sich die Zahl der gemeldeten Handy-Diebstähle nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt?

2

Wie hoch bewertet die Bundesregierung den durch diese Diebstähle entstandenen Schaden?

3

Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Diebstahl von Handies zu erschweren bzw. zu verhindern?

4

Ist der Bundesregierung das System der Diebstahlsicherung von Mobiltelefonen mit Hilfe elektronisch gespeicherter Gerätenummern, die Bestandteil des GSM-Standards sind, bekannt, und wie bewertet sie dieses System der Diebstahlsicherung?

5

Wird dieses System nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland eingesetzt und von wem?

6

Von welchen Kosten, die von den jeweiligen Kunden getragen werden müßten, gehen die Mobilfunkbetreiber in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Anwendung dieses Systems aus?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Diebstähle von Handies in Ländern, die bereits ein zentrales Kennungssystem für gestohlene Handies eingeführt haben, entwickelt?

Treffen Presseveröffentlichungen zu, daß z. B. in Dänemark die Zahl der Handy-Diebstähle um etwa 75 Prozent zurückgegangen ist, seit man dort ein solches zentrales Kennungssystem eingeführt hat?

8

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß sich die Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG - die T-Mobil - nicht an diesem System beteiligt, und ist sie bereit, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die T-Mobil ebenfalls ein zentrales Kennungssystem einführt?

9

Teilt die Bundesregierung die in Presseberichten veröffentlichte Auffassung der T-Mobil, daß die Einführung des Systems zum Diebstahlschutz von Handies angesichts drastisch gesunkener Endgerätepreise an Bedeutung verloren habe?

10

Wie bewertet die Bundesregierung diese Aussage angesichts der Tatsache, daß niedrige, subventionierte Gerätepreise für Handies nur bei Abschluß eines neuen Vertrages mit einem Mobilfunkbetreiber üblich sind, die Wiederbeschaffung eines Gerätes dagegen nur zum jeweiligen Marktpreis zwischen 700 und 1500 DM möglich ist?

11

Wird die Bundesregierung geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz vor Handy-Diebstählen durch zentrale Kennungssysteme vorschlagen oder unterstützen?

Bonn, den 20. November 1996

Hans Martin Bury Arne Börnsen (Ritterhude) Anke Fuchs (Köln) Hermann Bachmaier Klaus Barthel Eike Hovermann Christine Kurzhals Gerhard Rübenkönig Dr. Peter Struck Ute Vogt (Pforzheim) Rudolf Scharping und Fraktion

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