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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rückstellungen der Stromkonzerne und erwartete Kosten für die Entsorgung nuklearer Anlagen und radioaktiver Abfälle (G-SIG: 13012393)

Rechtsgrundlage und Höhe der Rückstellungen von Betreibergesellschaften für die Stillegung von Kernkraftwerken und den Betrieb von Endlagern, Abgrenzung in den Bilanzen, Deckung der Entsorgungskosten, Besteuerung der Rückstellungen, Fondslösung für die Entsorgung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

15.05.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/729619. 03. 97

Rückstellungen der Stromkonzerne und erwartete Kosten für die Entsorgung nuklearer Anlagen und radioaktiver Abfälle

der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Hermann Scheer, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Dieter Maaß (Herne), Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Wieland Sorge, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Margitta Terborg, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Dr. Wolfgang Wodarg, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Kernkraftwerke betreibenden deutschen Stromkonzerne haben steuerfreie Rückstellungen gebildet. Diese sollen für in Zukunft anfallende Kosten der Stillegung und des Abrisses von Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und anderer radioaktiver Abfälle verwendet werden.

Die genaue derzeitige Höhe der Rückstellungen, die bei den Stromkonzernen gebildet worden sind, und der zu erwartende weitere Anstieg bis zum Ende der jeweiligen Betriebsdauer von Kernkraftwerken ist unbekannt.

Ungewiß ist auch der Zeitpunkt, zu dem die Rückstellungen für die Stillegung, den Abriß der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verwendet werden.

Zwischenzeitlich nutzen die Stromkonzerne die Mittel, um in großem Umfang Unternehmensbeteiligungen außerhalb der Stromwirtschaft zu erwerben. Dies widerspricht dem Ziel eines fairen Wettbewerbs und führt zu umfassenden wirtschaftlichen Konzentrationen, wie sie die Deregulierungskommission in ihrem Gutachten von 1991 bereits kritisiert hat.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen23

1

Aufgrund welcher Rechtsvorschriften werden Rückstellungen gebildet für – die Stillegung von Kernkraftwerken, – den Abriß von Kernkraftwerken bis zur rückstandslosen Beseitigung (grüne Wiese), – die Zwischenlagerung, Wiederaufarbeitung und Endlagerung abgebrannter Brennelemente und sonstiger radioaktiver Abfälle, – die nach Einlagerung in Endlager entstehenden Betriebskosten?

2

Welche Höhe haben die Rückstellungen insgesamt bis Ende 1996 erreicht?

3

Welche jeweiligen Anteile entfallen auf die Kernkraftwerke betreibenden Gesellschaften bzw. ihre Mutterkonzerne?

4

Sind die Rückstellungen in den Bilanzen der Stromkonzerne differenziert nach den jeweils anfallenden Kosten für die Stilllegung, den Abriß bzw. die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufgeschlüsselt?

Wenn ja, welche Beträge sind für die einzelnen Maßnahmen vorgesehen?

5

Wie kann verhindert werden, daß die zur späteren Finanzierung von Stillegung und Abriß vorgesehenen laufenden Rückstellungen für Unternehmenszukäufe zweckentfremdet werden?

6

Gibt es Kriterien zur Abgrenzung von Rückstellungen bei der Einstellung in die Bilanz hinsichtlich ihres Grundes in der Atom-, Chemiewirtschaft oder anderen Wirtschaftsbereichen?

7

Gibt es Abgrenzungskriterien zur Zeitdauer der Rückstellungen bzw. zum Zeitpunkt ihrer Wiederauflösung?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Unternehmenskäufe die Stromkonzerne aus ihren Rückstellungen getätigt haben?

9

Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung auch im Fall vorzeitiger Stillegung und Insolvenz eines Kraftwerksbetreibers erst während der Betriebszeit erfolgende Rückstellungen ein ausreichendes Mittel zur finanziellen Stilllegungsvorsorge bieten?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken je Megawatt installierter Leistung?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Abriß von Kernkraftwerken je Megawatt installierter Leistung?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente je Tonne Schwermetall in der französischen Anlage in La Hague und in der englischen Anlage in Sellafield?

13

Welche Kosten würden nach Schätzungen der Bundesregierung bei einem Abriß aller zur Zeit bestehenden deutschen Kernkraftwerke entstehen?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung der abgebrannten Brennelemente und sonstiger radioaktiver Abfälle je Tonne Schwermetall?

15

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Errichtungs- bzw. Betriebskosten der geplanten Endlager Grube Konrad in Salzgitter, Salzbergwerk Gorleben und Endlager Morsleben?

16

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Schließung des Endlagers Morsleben?

17

Welche Einsparungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung bei den Entsorgungskosten, wenn die modernsten Entsorgungstechnologien angewandt werden, pro Tonne Schwermetall?

18

Welche Mengen an hoch-, mittel- und schwach-radioaktivem Abfall fallen derzeit pro Jahr an, und welche Kosten werden dadurch verursacht?

19

Werden diese Entsorgungskosten von den Stromkonzernen in die Strompreise eingestellt?

Wenn ja, in welcher Höhe pro Kilowattstunde?

20

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, daß die Kosten für die spätere Stillegung und den Abriß von Kernkraftwerken im Preis für Atomstrom mit berücksichtigt werden, um bestehende Preisverzerrungen zu beseitigen?

21

Plant die Bundesregierung angesichts der noch ungewissen Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen eine Besteuerung der angesammelten Beträge?

Wenn ja, auf welche Weise soll diese Besteuerung durchgeführt werden?

22

Plant die Bundesregierung eine Änderung der Rechtsgrundlagen für die Bildung von Rückstellungen, um einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzurichten?

23

Plant die Bundesregierung, diesen Fonds mit der Aufgabe der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu betrauen?

Bonn, den 19. März 1997

Michael Müller (Düsseldorf) Dr. Hermann Scheer Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Ursula Burchardt Marion Caspers -Merk Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Volker Jung (Düsseldorf) Susanne Kastner Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Klaus Lennartz Dieter Maaß (Herne) Christoph Matschie Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Georg Pfannenstein Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Dietmar Schütz (Oldenburg) Richard Schuhmann (Delitzsch) Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Wieland Sorge Dr. Dietrich Sperling Dr. Peter Struck Dr. Bodo Teichmann Margitta Terborg Jella Teuchner Uta Titze-Stecher Dr. Wolfgang Wodarg Rudolf Scharping und Fraktion

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