Bilanz der Erfinderförderung der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Edelbert Richter, Tilo Braune, Edelgard Bulmahn, Hans-Werner Bertl, Ursula Burchardt, Wolf-Michael Catenhusen, Peter Enders, Lothar Fischer (Homburg), Rolf Hempelmann, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Sabine Kaspereit, Horst Kubatschka, Siegmar Mosdorf, Christian Müller (Zittau), Doris Odendahl, Günter Rixe, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schanz, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Heinz Schmitt (Berg), Bodo Seidenthal, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Peter Struck; Jörg Tauss, Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Reinhard Weis (Stendal), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die raschen technischen Veränderungen und der schärfer werdende internationale Wettbewerb verlangen auch auf dem Gebiet des Patentwesens und der Erfinderförderung Anpassungen.
Hemmnisse für Innovationen, für die Vermarktung einer Idee durch risikofreudige Gründer, und für eine höhere Patentausbeute der Hochschulwissenschaft müssen beseitigt werden. Der europaweite Patentschutz muß verbilligt und entbürokratisiert werden.
Obwohl ein Patent ein Monopol auf Verwertung darstellt, wird eine wachsende Zahl von Erfindungen aufgrund des Tempos der technischen Entwicklung gar nicht mehr als Patent angemeldet (z. B. in der Mikroelektronik) . Die Kürze der Produktionszyklen paßt nicht zu den langen Wartezeiten auf Erteilung eines Patents.
International werden Patente zunehmend gar nicht mehr mit dem Ziel der Verwertung angestrebt, sondern mit dem Ziel, einen ganzen Bereich des Marktes zu „besetzen" und gegen die Konkurrenz „abzuschotten" (sog. strategische Patentierungen). So sichern japanische Firmen oft alle Varianten einer Entwicklung „flächendeckend" ab, während sich deutsche Erfinder oft auf die Problemlösung beschränken und damit nach der Veröffentlichung ihrer Arbeiten gegenüber Nachahmungen der Konkurrenz wehrlos sind.
Erfinder, die auf der Grundlage ihrer Idee ein Unternehmen gründen wollen, unterschätzen häufig die Probleme sowohl der produktionstechnischen Umsetzung als auch der künftigen Vermarktung. Es ist daher sinnvoll, diesen Erfindern schon in der Förderphase eines Prototyps ein schlüssiges Konzept für die nachfolgenden Produktions- und Vermarktungsschritte abzuverlangen (vgl. das Small Business Innovation Research SBIR-Programm in den USA) .
Es ist Zeit, die von der Bundesregierung im Mai letzten Jahres gestartete Patentaktion zu präzisieren und eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Rechtlicher Schutz
1. Haben sich Vermutungen der Bundesregierung bestätigt (z. B. durch die im Januar 1996 in Auftrag gegebene Studie zur Patentsituation an den Hochschulen), daß sich das sog. Hochschullehrerprivileg (§ 42 Arbeitnehmererfindungsgesetz) zunehmend zu einer „Patentbremse" an deutschen Hochschulen entwickelt haben könnte?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Arbeitnehmererfindungsgesetz an diesem Punkt zu ändern?
2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um auch in den Branchen mit einer raschen Folge neuer Entwicklungen den Rechtsschutz für Erfindungen zu gewährleisten?
3. Sieht die Bundesregierung einen deutschen Wettbewerbsnachteil durch strategische Patentierungen in anderen Ländert?
Was ist angesichts dessen zu tun?
4. Trifft es zu, daß infolge Überlastung das Genehmigungsverfahren beim Europäischen Patentamt (EPA) vier bis fünf Jahre dauert?
Ist es weiterhin zutreffend, daß der Erfinder auch zum Termin der Offenlegung (anderthalb Jahre nach der Anmeldung) meist noch nicht erfährt, ob eine Patenterteilung wenigstens wahrscheinlich ist?
Was unternimmt die Bundesregierung zur Behebung dieser Mißstände?
5. Besteht Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie bezüglich der Bemühungen um eine internationale Wiedereinführung der Neuheitsschonfrist?
Welchen Erfolg hatten die Bemühungen in den Verhandlungen über den Vertrag zur Harmonisierung des Patentrechts im Rahmen der WIPO (World Intellectual Property Organization)?
6. Besteht zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Einvernehmen darüber, daß die Gebührensätze des EPA sinken und die Pflichtübersetzungen reduziert werden müssen?
Welche EPO-Staaten (EPO: Europäische Patentorganisation) unterstützen bisher die Position der Bundesregierung?
In welcher Form wurde in den letzten Monaten Überzeugungsarbeit geleistet?
7. Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Einführung des EU-Gemeinschaftspatents?
Welche Staaten stellen sich der beabsichtigten Einführung noch entgegen?
8. Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren Patentrechtsverletzungen zu einer Strafverfolgung geführt?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt es mittellosen Erfindern wesentlich erleichtern würde, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Patentverletzern durchzusetzen?
II. Förderung
10. Bleibt es trotz der Kürzungen im Haushalt des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie bei der zugesagten Anschubfinanzierung von 30 Mio. DM für das INSTI-Projekt (Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft durch wissenschaftlich-technische Information) innerhalb der nächsten 6 Jahre?
11. Welche Maßnahmen wird die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geplante Patentaktion für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Patentaktion) vorsehen, und mit welchen Mitteln werden die Projekte ausgestattet?
12. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der US-amerikanische Bayh-Dole-Act, nach dem Hochschulen auch bei der Förderung durch Bundesmittel frei über ihre Erfindungen verfügen und sogar weitgehend selbständig Lizenzen für eine Exklusivnutzung vergeben dürfen, auf unsere Verhältnisse übertragbar ist?
13. Was hat die Bundesregierung in bezug auf den von ihr überprüften Vorschlag unternommen, einen Fonds zu bilden, mit dem Patentanmeldungen aus dem Hochschulbereich und der Großforschung finanziert werden und der wiederum an den Einnahmen aus der Verwertung dieser Patente beteiligt ist?
14. Wie ist der Stand der Umsetzung der von der Bundesregierung geplanten „Zwei-Drittel-Regelung" (Einkünfte aus Schutzrechtverwertungen werden nur zu einem Drittel zuwendungsmindernd angerechnet) für die Institute der Blauen Liste?
15. Trifft es zu, daß es von seiten der Bundesregierung Überlegungen gab, Innovationen und Erfindungen durch „geeignete steuerpolitische Maßnahmen" zu fördern, und inwieweit ist in dieser Frage Einvernehmen zwischen den Ressorts hergestellt worden, und welche besonderen Maßnahmen plant die Bundesregierung?
16. An welche Empfängergruppen (Verteilung auf Hochschulen, KMU, freie Erfinder und neue bzw. alte Bundesländer) wurden die Gelder ausgegeben, die die Patentstelle Deutsche Forschung in den Jahren 1995 bis 1997 zusätzlich für den Bau von Funktionsmustern und Prototypen zur Verfügung gestellt bekommen hat (jährlich 900 000 DM), und wie viele Muster wurden mit Hilfe der Förderung erstellt?
17. Wie hat die Bundesregierung ihr Vorhaben umgesetzt, die Ressource „Patentinformation" stärker bei der Entscheidung über Förderanträge zu berücksichtigen?
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Erfinder oft die Vermarktungsprobleme nicht genügend im Blick haben, und wird die Bundesregierung die Förderung von Marktstudien bei freien Erfindern ermöglichen?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erfindern die Vorlage eines Vermarktungskonzeptes durch ihre Förderbestimmungen zwingend abzuverlangen, wenn sie sich um öffentliche Gelder bemühen?
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Löschung von immer mehr DDR-Altpatenten eine unverantwortliche Vernichtung von Humankapital darstellt?
Wie erklärt sich der Umstand, daß die ersten vier Jahre nach der Vereinigung nichts unternommen wurde, um den Bestand der Altpatente zu sichten und das Humankapital zu erhalten?
21. Wird das Projekt zur Sichtung und Vermarktung eines Teils der DDR-Patente, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft eine Brandenburger Technologieagentur erst 1994 beauftragt hat, auch hinsichtlich der Vermarktung fortgeführt?
Fragen21
Haben sich Vermutungen der Bundesregierung bestätigt (z. B. durch die im Januar 1996 in Auftrag gegebene Studie zur Patentsituation an den Hochschulen), daß sich das sog. Hochschullehrerprivileg (§ 42 Arbeitnehmererfindungsgesetz) zunehmend zu einer „Patentbremse" an deutschen Hochschulen entwickelt haben könnte?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Arbeitnehmererfindungsgesetz an diesem Punkt zu ändern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um auch in den Branchen mit einer raschen Folge neuer Entwicklungen den Rechtsschutz für Erfindungen zu gewährleisten?
Sieht die Bundesregierung einen deutschen Wettbewerbsnachteil durch strategische Patentierungen in anderen Ländert?
Was ist angesichts dessen zu tun?
Trifft es zu, daß infolge Überlastung das Genehmigungsverfahren beim Europäischen Patentamt (EPA) vier bis fünf Jahre dauert?
Ist es weiterhin zutreffend, daß der Erfinder auch zum Termin der Offenlegung (anderthalb Jahre nach der Anmeldung) meist noch nicht erfährt, ob eine Patenterteilung wenigstens wahrscheinlich ist?
Was unternimmt die Bundesregierung zur Behebung dieser Mißstände?
Besteht Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie bezüglich der Bemühungen um eine internationale Wiedereinführung der Neuheitsschonfrist?
Welchen Erfolg hatten die Bemühungen in den Verhandlungen über den Vertrag zur Harmonisierung des Patentrechts im Rahmen der WIPO (World Intellectual Property Organization)?
Besteht zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Einvernehmen darüber, daß die Gebührensätze des EPA sinken und die Pflichtübersetzungen reduziert werden müssen?
Welche EPO-Staaten (EPO: Europäische Patentorganisation) unterstützen bisher die Position der Bundesregierung?
In welcher Form wurde in den letzten Monaten Überzeugungsarbeit geleistet?
Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Einführung des EU-Gemeinschaftspatents?
Welche Staaten stellen sich der beabsichtigten Einführung noch entgegen?
Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren Patentrechtsverletzungen zu einer Strafverfolgung geführt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt es mittellosen Erfindern wesentlich erleichtern würde, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Patentverletzern durchzusetzen?
Bleibt es trotz der Kürzungen im Haushalt des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie bei der zugesagten Anschubfinanzierung von 30 Mio. DM für das INSTI-Projekt (Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft durch wissenschaftlich-technische Information) innerhalb der nächsten 6 Jahre?
Welche Maßnahmen wird die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geplante Patentaktion für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Patentaktion) vorsehen, und mit welchen Mitteln werden die Projekte ausgestattet?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob der US-amerikanische Bayh-Dole-Act, nach dem Hochschulen auch bei der Förderung durch Bundesmittel frei über ihre Erfindungen verfügen und sogar weitgehend selbständig Lizenzen für eine Exklusivnutzung vergeben dürfen, auf unsere Verhältnisse übertragbar ist?
Was hat die Bundesregierung in bezug auf den von ihr überprüften Vorschlag unternommen, einen Fonds zu bilden, mit dem Patentanmeldungen aus dem Hochschulbereich und der Großforschung finanziert werden und der wiederum an den Einnahmen aus der Verwertung dieser Patente beteiligt ist?
Wie ist der Stand der Umsetzung der von der Bundesregierung geplanten „Zwei-Drittel-Regelung" (Einkünfte aus Schutzrechtverwertungen werden nur zu einem Drittel zuwendungsmindernd angerechnet) für die Institute der Blauen Liste?
Trifft es zu, daß es von seiten der Bundesregierung Überlegungen gab, Innovationen und Erfindungen durch „geeignete steuerpolitische Maßnahmen" zu fördern, und inwieweit ist in dieser Frage Einvernehmen zwischen den Ressorts hergestellt worden, und welche besonderen Maßnahmen plant die Bundesregierung?
An welche Empfängergruppen (Verteilung auf Hochschulen, KMU, freie Erfinder und neue bzw. alte Bundesländer) wurden die Gelder ausgegeben, die die Patentstelle Deutsche Forschung in den Jahren 1995 bis 1997 zusätzlich für den Bau von Funktionsmustern und Prototypen zur Verfügung gestellt bekommen hat (jährlich 900 000 DM), und wie viele Muster wurden mit Hilfe der Förderung erstellt?
Wie hat die Bundesregierung ihr Vorhaben umgesetzt, die Ressource „Patentinformation" stärker bei der Entscheidung über Förderanträge zu berücksichtigen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Erfinder oft die Vermarktungsprobleme nicht genügend im Blick haben, und wird die Bundesregierung die Förderung von Marktstudien bei freien Erfindern ermöglichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erfindern die Vorlage eines Vermarktungskonzeptes durch ihre Förderbestimmungen zwingend abzuverlangen, wenn sie sich um öffentliche Gelder bemühen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Löschung von immer mehr DDR-Altpatenten eine unverantwortliche Vernichtung von Humankapital darstellt?
Wie erklärt sich der Umstand, daß die ersten vier Jahre nach der Vereinigung nichts unternommen wurde, um den Bestand der Altpatente zu sichten und das Humankapital zu erhalten?
Wird das Projekt zur Sichtung und Vermarktung eines Teils der DDR-Patente, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft eine Brandenburger Technologieagentur erst 1994 beauftragt hat, auch hinsichtlich der Vermarktung fortgeführt?