Benachteiligte Jugendliche am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, Edelgard Bulmahn, Doris Barnett, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Karl-Hermann Haack (Extertal), Renate Jäger, Erika Lotz, Ulrike Mascher, Leyla Onur, Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Hans-Eberhard Urbaniak, Hans Berger, Rudolf Dreßler, Klaus Hasenfratz, Jann-Peter Janssen, Klaus Kirschner, Christine Kurzhals, Waltraud Lehn, Georg Pfannenstein, Gudrun Schaich-Walch, Regina Schmidt-Zadel, Dr. Mathias Schubert, Antje-Marie Steen, Jörg Tauss, Dr. Konstanze Wegner, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Angelika Schwall-Düren, Lisa Seuster, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Hanna Wolf (München), Tilo Braune, Ursula Burchardt, Lothar Fischer (Homburg), Stephan Hilsberg, Horst Kubatschka, Doris Odendahl, Dr. Edelbert Richter, Heinz Schmitt (Berg), Bodo Seidenthal, Franz Thönnes, Reinhard Weis (Stendal), Hans-Werner Bertl, Wolf-Michael Catenhusen, Peter Enders, Dieter Schanz, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Wolfgang Thierse, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Günter Oesinghaus, Dagmar Freitag, Ralf Hempelmann, Dieter Maaß (Herne), Eckart Kuhlwein, Wieland Sorge, Dr. Uwe Küster, Heide Mattischeck, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Verena Wohlleben, Helga Kühn-Mengel, Margitta Terborg, Otto Reschke, Walter Kolbow, Monika Heubaum, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit Jahren haben Jugendliche zunehmende Schwierigkeiten beim beruflichen Einstieg. Der Kostendruck und das eher kurzfristige betriebswirtschaftliche Denken vieler Unternehmen schlägt offensichtlich auf eine nachlassende Ausbildungsbereitschaft durch, so daß auch auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Westdeutschland die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage ständig größer geworden und inzwischen auf einem seit Jahren unerreichten Tiefststand angekommen ist. Die Jugendarbeitslosigkeit beträgt in der Altersgruppe bis 20 Jahre 100000, in derjenigen bis 25 Jahre sogar insgesamt 500 000. Dies bedeutet seit 1996 neue Höchststände.
Diejenigen, denen auf diese Weise der berufliche Einstieg versagt geblieben ist, konnten bisher noch vielfach in Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) aufgefangen werden. Diese Maßnahmen sind durch die haushaltsrechtlichen Auflagen der Bundesregierung gefährdet, da sie für den vermehrten Zustrom Arbeitsloser keine finanzielle Vorsorge mit einem ausreichenden Bundeszuschuß getroffen hat. Die vermehrte Zahlung von Arbeitslosengeld soll deshalb durch Kürzungen aktiver Maßnahmen, wie derjenigen der Jugendberufshilfe und der beruflichen Rehabilitation, erwirtschaftet werden.
Jungen Menschen auf diese Weise aus Kostengründen den Eintritt in das Berufsleben zu versagen, ist jedoch ein völlig inakzeptabler Zustand. Um Jugendliche nicht in doppelter Weise zu Opfern verfehlter Politik werden zu lassen,
fragen wir die Bundesregierung:
I. Arbeitsmarkt
1. Wie bewertet die Bundesregierung die zahlenmäßige Entwicklung bei den Arbeitslosen und den Langzeitarbeitslosen in den Altersgruppen bis 20 Jahre und bis 25 Jahre in den vergangenen drei Jahren?
2. Wie hoch waren im gleichen Zeitraum in diesen Altersgruppen - jeweils getrennt nach Männern und Frauen - die Anteile von Behinderten, lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen, Aussiedlern sowie von Jugendlichen und Erwachsenen mit ausländischem Paß?
3. Wie haben sich im genannten Zeitraum die Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern global und hinsichtlich der genannten Zielgruppen entwickelt?
II. Zielgruppenmaßnahmen der BA
4. Welchen Anteil hatten im gleichen Zeitraum die Teilnehmer an geförderten Maßnahmen (Bund, Länder, Kommunen, BA, sonstige) und die Arbeitslosen an den o. g. Altersgruppen insgesamt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
5. Wie war im gleichen Zeitraum die Beteiligung dieser Altersgruppen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Fortbildung und Umschulung, beruflicher Rehabilitation sowie an den Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose, und welchen Anteil hatten - jeweils getrennt nach Männern und Frauen - daran Langzeitarbeitslose, Behinderte, lernbeeinträchtigte bzw. sozial benachteiligte Jugendliche, Aussiedler sowie Jugendliche und Erwachsene mit ausländischem Paß?
6. Zu welchen Anteilen kamen bzw. kommen diese Teilnehmer aus Erwerbstätigkeit, aus schulischer Ausbildung bzw. aus Arbeitslosigkeit, und welche diesbezüglichen Besonderheiten ergeben sich für die in Frage 5 genannten Zielgruppen?
7. Wie hoch war bzw. ist der Anteil derjenigen, die aus den Maßnahmen heraus bzw. nach deren Ende in Beschäftigung gemündet sind, und welche Besonderheiten lassen sich diesbezüglich für die in Frage 5 genannten Zielgruppen erkennen?
8. Wie steht die Bundesregierung zu den Befürchtungen der gewerkschaftlichen Vertreter im Verwaltungsrat der BA, wonach die Teilnehmerzahlen sowohl bei den Erstausbildungsmaßnahmen wie auch im Bereich Rehabilitation im laufenden Jahr reduziert werden?
9. Mit welchem Bedarf ist in diesen Bereichen aufgrund der sinkenden Angebote des Ausbildungsstellenmarktes zu rechnen, und welche der in Frage 5 genannten Zielgruppen sind besonders betroffen?
10. Welches Finanzvolumen bei der BA ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Teilnehmerzahl in diesen Maßnahmen zu gewährleisten?
III. Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, für Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche auf jeden Fall ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, und ergeben sich daraus ggf. Haushaltskürzungen für andere Förderinstrumente?
12. Wie steht die Bundesregierung zu Aussagen der Träger von Zielgruppenmaßnahmen nach § 40 c AFG, daß ihnen aus Einsparungsgründen die notwendige Verlängerung/ Neubewilligung ihrer Maßnahmen verweigert wird, und wie viele Maßnahmen sind davon betroffen?
13. Wie haben sich in diesem Bereich die Zahl der geförderten Plätze und die Zahl unterstützungsbedürftiger Jugendlicher in den vergangenen Jahren entwickelt, und mit welcher Relation ist aufgrund der Schulabgangszahlen und des Ausbildungsstellenmarktes im laufenden Jahr zu rechnen?
14. Zu welchen Anteilen kamen bzw. kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Erwerbstätigkeit, schulischer Ausbildung bzw. Arbeitslosigkeit, und wie haben sich im genannten Zeitraum die Förderbedarfe der einzelnen Zielgruppen - sozial benachteiligter, lernbeeinträchtigter Jugendlicher, Aussiedler sowie Jugendlicher mit ausländischem Paß - entwickelt?
15. Wie hoch war bzw. ist der Anteil derjenigen, die aus den Maßnahmen heraus bzw. im Anschluß an sie in eine Berufsausbildung eingemündet sind, und welche Besonderheiten ergeben sich für die in Frage 14 genannten Zielgruppen?
16. Welches Finanzvolumen bei der BA ist notwendig, um dem Förderbedarf der Jugendlichen zu entsprechen und die notwendigen fachlichen Qualitätsstandards in diesen Maßnahmen zu gewährleisten?
IV. Färderkonditionen
17. Treffen Praxisberichte zu, wonach das in den Maßnahmen nach den §.§. 40 bis 40 c AFG beschäftigte Fachpersonal durch den Preiswettbewerb der Träger teilweise prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt ist, und wie hoch ist der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an der Gesamtzahl der in diesen Maßnahmen Tätigen?
18. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit den Ausschreibungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen bei Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen hinsichtlich des Qualitäts- und des Zuverlässigkeitskriteriums gemacht, und welche Konsequenzen hat sie daraus für die nunmehr auch bei den § 40 c-Maßnahmen begonnenen Ausschreibungen dieser Art gezogen?
19. Wie wird sich aufgrund der vierteljährlichen Haushaltsführung der BA die Zahl der Maßnahmen und der geförderten Teilnehmer nach § 40 c sowie für jugendliche Behinderte nach § 56 AFG entwickeln?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, daß es wegen der Haushaltsproblematik bereits vorsorglich zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen ist, und mit welchem Beschäftigungsabbau bei den in den Maßnahmen tätigen Fachkräfte rechnet sie insgesamt?
21. Welche Konsequenzen ergeben sich für diese Maßnahmen durch den Übergang vom Arbeitsförderungsgesetz zum Dritten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 1998, insbesondere hinsichtlich der Personenkreise, der Maßnahmen und des soeben geänderten Förderungsrechts?
Fragen21
Wie bewertet die Bundesregierung die zahlenmäßige Entwicklung bei den Arbeitslosen und den Langzeitarbeitslosen in den Altersgruppen bis 20 Jahre und bis 25 Jahre in den vergangenen drei Jahren?
Wie hoch waren im gleichen Zeitraum in diesen Altersgruppen - jeweils getrennt nach Männern und Frauen - die Anteile von Behinderten, lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen, Aussiedlern sowie von Jugendlichen und Erwachsenen mit ausländischem Paß?
Wie haben sich im genannten Zeitraum die Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern global und hinsichtlich der genannten Zielgruppen entwickelt?
Welchen Anteil hatten im gleichen Zeitraum die Teilnehmer an geförderten Maßnahmen (Bund, Länder, Kommunen, BA, sonstige) und die Arbeitslosen an den o. g. Altersgruppen insgesamt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie war im gleichen Zeitraum die Beteiligung dieser Altersgruppen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Fortbildung und Umschulung, beruflicher Rehabilitation sowie an den Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose, und welchen Anteil hatten - jeweils getrennt nach Männern und Frauen - daran Langzeitarbeitslose, Behinderte, lernbeeinträchtigte bzw. sozial benachteiligte Jugendliche, Aussiedler sowie Jugendliche und Erwachsene mit ausländischem Paß?
Zu welchen Anteilen kamen bzw. kommen diese Teilnehmer aus Erwerbstätigkeit, aus schulischer Ausbildung bzw. aus Arbeitslosigkeit, und welche diesbezüglichen Besonderheiten ergeben sich für die in Frage 5 genannten Zielgruppen?
Wie hoch war bzw. ist der Anteil derjenigen, die aus den Maßnahmen heraus bzw. nach deren Ende in Beschäftigung gemündet sind, und welche Besonderheiten lassen sich diesbezüglich für die in Frage 5 genannten Zielgruppen erkennen?
Wie steht die Bundesregierung zu den Befürchtungen der gewerkschaftlichen Vertreter im Verwaltungsrat der BA, wonach die Teilnehmerzahlen sowohl bei den Erstausbildungsmaßnahmen wie auch im Bereich Rehabilitation im laufenden Jahr reduziert werden?
Mit welchem Bedarf ist in diesen Bereichen aufgrund der sinkenden Angebote des Ausbildungsstellenmarktes zu rechnen, und welche der in Frage 5 genannten Zielgruppen sind besonders betroffen?
Welches Finanzvolumen bei der BA ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Teilnehmerzahl in diesen Maßnahmen zu gewährleisten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, für Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche auf jeden Fall ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, und ergeben sich daraus ggf. Haushaltskürzungen für andere Förderinstrumente?
Wie steht die Bundesregierung zu Aussagen der Träger von Zielgruppenmaßnahmen nach § 40 c AFG, daß ihnen aus Einsparungsgründen die notwendige Verlängerung/ Neubewilligung ihrer Maßnahmen verweigert wird, und wie viele Maßnahmen sind davon betroffen?
Wie haben sich in diesem Bereich die Zahl der geförderten Plätze und die Zahl unterstützungsbedürftiger Jugendlicher in den vergangenen Jahren entwickelt, und mit welcher Relation ist aufgrund der Schulabgangszahlen und des Ausbildungsstellenmarktes im laufenden Jahr zu rechnen?
Zu welchen Anteilen kamen bzw. kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Erwerbstätigkeit, schulischer Ausbildung bzw. Arbeitslosigkeit, und wie haben sich im genannten Zeitraum die Förderbedarfe der einzelnen Zielgruppen - sozial benachteiligter, lernbeeinträchtigter Jugendlicher, Aussiedler sowie Jugendlicher mit ausländischem Paß - entwickelt?
Wie hoch war bzw. ist der Anteil derjenigen, die aus den Maßnahmen heraus bzw. im Anschluß an sie in eine Berufsausbildung eingemündet sind, und welche Besonderheiten ergeben sich für die in Frage 14 genannten Zielgruppen?
Welches Finanzvolumen bei der BA ist notwendig, um dem Förderbedarf der Jugendlichen zu entsprechen und die notwendigen fachlichen Qualitätsstandards in diesen Maßnahmen zu gewährleisten?
Treffen Praxisberichte zu, wonach das in den Maßnahmen nach den §.§. 40 bis 40 c AFG beschäftigte Fachpersonal durch den Preiswettbewerb der Träger teilweise prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt ist, und wie hoch ist der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an der Gesamtzahl der in diesen Maßnahmen Tätigen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit den Ausschreibungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen bei Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen hinsichtlich des Qualitäts- und des Zuverlässigkeitskriteriums gemacht, und welche Konsequenzen hat sie daraus für die nunmehr auch bei den § 40 c-Maßnahmen begonnenen Ausschreibungen dieser Art gezogen?
Wie wird sich aufgrund der vierteljährlichen Haushaltsführung der BA die Zahl der Maßnahmen und der geförderten Teilnehmer nach § 40 c sowie für jugendliche Behinderte nach § 56 AFG entwickeln?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es wegen der Haushaltsproblematik bereits vorsorglich zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen ist, und mit welchem Beschäftigungsabbau bei den in den Maßnahmen tätigen Fachkräfte rechnet sie insgesamt?
Welche Konsequenzen ergeben sich für diese Maßnahmen durch den Übergang vom Arbeitsförderungsgesetz zum Dritten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 1998, insbesondere hinsichtlich der Personenkreise, der Maßnahmen und des soeben geänderten Förderungsrechts?