Beteiligung ostdeutscher Unternehmen an öffentlichen Aufträgen des Bundes
der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga, Rolf Schwanitz, Ernst Bahr, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Christel Deichmann, Iris Follak, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Ingrid Holzhüter, Wolfgang Ilte, Renate Jäger, Sabine Kaspereit, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Thomas Krüger, Dr. Uwe Küster, Christine Kurzhals, Werner Labsch, Winfried Mante, Markus Meckel, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Albrecht Papenroth, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Richard Schuhmann (Delitzsch), Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Siegfried Vergin, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Ostdeutsche Produkte, Dienstleistungen und ihre Anbieter haben sich mit der deutschen Einheit unter schwierigsten Bedingungen in einem harten nationalen und internationalen Wettbewerb neu orientieren müssen. Zu einem drastischen Rückgang ostdeutscher Produktions- und Dienstleistungen trug auch die bei Konsumenten, Einkäufern und öffentlichen Auftraggebern verbreitete Auffassung einer - teils bestehenden, teils aber auch nur angeblichen - mangelnden Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Angebote bei.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Standorte zu erhöhen und Anbietern aus den neuen Bundesländern faire Chancen einzuräumen, bedurfte es nicht nur einer effektiven Sanierungs- und Neuansiedlungspolitik zum Neuaufbau bzw. zur Stabilisierung lokaler, regionaler und überregionaler Wirtschaftskreisläufe, sondern bedurfte es auch - und bedarf es noch - eines spezifischen Regelungsinstrumentariums, um die gravierenden Wettbewerbsnachteile auszugleichen, die u. a. durch das Fehlen langjähriger, etablierter Vertrags- und Lieferbeziehungen und auch durch die schwache Eigenkapitaldecke ostdeutscher Unternehmen bedingt werden. Dadurch war es für den größten Teil der Unternehmen in den neuen Bundesländern kaum möglich, mit ihren Angeboten die durch das Vergaberecht gesetzten Maßstäbe zu erfüllen.
Die bis 1995 gültig gewesenen Ausnahmeregelungen zugunsten der neuen Länder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge waren ein Beitrag zur Minderung des Ungleichgewichts im Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Ost- und Westdeutschland, ohne daß es damit schon zu einer Beseitigung der gravierenden strukturellen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gekommen wäre. Nach wie vor hat die Wirtschaft der neuen Bundesländer mit Schwierigkeiten und erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen. Der wirtschaftliche Aufholprozeß der ostdeutschen Länder droht zum Erliegen zu kommen. Dies wird u. a. auch im Jahresgutachten des Sachverständigenrates konstatiert. Nach wie vor ist Ostdeutschland in einer besonderen Situation; eine schematische Gleichbehandlung mit anderen Regionen in den Altbundesländern geht daher an den Realitäten vorbei.
Angesichts der anhaltenden Strukturschwäche im Osten Deutschlands, die bedrohliche Konsequenzen für einheimische Unternehmen und fatale Auswirkungen auf die Arbeitsmarkt- und Standortsituation hat, kommt der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Bund, Länder und Gemeinden große Bedeutung zu. Nach unseren Informationen sind jedoch ostdeutsche Produkte und Anbieter insbesondere seit Beendigung der Ausnahmeregelungen des Bundes zugunsten der neuen Länder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich benachteiligt. Der überwiegende Teil derartiger Aufträge geht bisher an westdeutsche Anbieter. Vor dem Hintergrund der besonderen Situation ostdeutscher Unternehmen und der unübersehbaren Ungleichgewichte zwischen Ost und West im überregionalen Wirtschaftskreislauf fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit den bis Ende 1995 gültig gewesenen Ausnahmeregelungen des Bundes zugunsten der neuen Länder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, und wie hat sich die Vergabesituation hinsichtlich der neuen Länder seit dem Ende der Ausnahmeregelungen ab 1996 entwickelt?
Wie hoch war bis 1995 (in %) die Beteiligung ostdeutscher Unternehmen an Investitionen, Aufträgen und Lieferungen des Bundes?
Wie hat sich das bis 1995 erreichte Beteiligungsniveau ostdeutscher Anbieter von Leistungen ab 1996 entwickelt?
In welchem Umfang wurden im Jahre 1996 und im 1. Halbjahr 1997 öffentliche Aufträge des Bundes vergeben?
Welchen Anteil hatten daran die einzelnen Vergaberessorts?
Wie hoch war der Anteil der seit 1996 in die neuen Bundesländer vergebenen Aufträge, Dienstleistungen und Lieferaufträge?
Wie verteilen sie sich auf die Einzelressorts?
a) Welchen Anteil hatten ostdeutsche Anbieter 1996 und im 1. Halbjahr 1997 bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen für Einrichtungen des Bundes? b) Wie hoch ist die Anzahl der erhaltenen Aufträge im Verhältnis zum Gesamtvolumen (Anzahl und %)?
Wie viele Vergabeentscheidungen des Bundes wurden auf Antrag ostdeutscher Anbieter seit 1996 überprüft?
Haben Überprüfungen von Vergabeentscheidungen ggf. zu Korrekturen zugunsten ostdeutscher Unternehmen geführt?
Welche Investitionsausgaben des Bundes entfielen im Haushaltsjahr 1996 und im 1. Halbjahr 1997 auf die neuen Bundesländer? Wie hoch ist dieser Anteil a) im Bereich des Bundesministeriums des Innern, b) im Bereich des Bundesministeriums der Justiz, c) im Bereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, d) im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, e) im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (einschließlich verteidigungsinvestive Ausgaben), f) im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen, g) im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, h) im Bereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation?
In welchem Umfang fanden im Jahre 1996 und 1. Halbjahr 1997 ostdeutsche Unternehmen und Anbieter von Leistungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus den obenstehenden Ressorts Berücksichtigung?
Welchen Anteil hatten ostdeutsche Unternehmen an Aufträgen im Verkehrsinfrastrukturbereich?
Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Anteil ostdeutscher Anbieter bei Baumaßnahmen im Parlaments- und Regierungsviertel von Berlin? Wie hoch war a) die Anzahl insgesamt, b) die Anzahl prozentual, c) der Anteil an den insgesamt im Haushalt für diese Maßnahmen vorgesehenen Mitteln?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfange Unternehmen aus den neuen Bundesländern ab 1996 bis zum 1. Halbjahr 1997 an Aufträgen der Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in Berlin beteiligt wurden? Wenn ja, in welchem Umfang geschah dies?
Wie viele ostdeutsche Unternehmen wurden im gleichen Zeitraum an Baumaßnahmen für die Unterbringungen der Bundesregierung außerhalb des Parlaments- und Regierungsviertels in Berlin beteiligt? Welcher Anteil am Gesamtvolumen der Aufträge entfiel auf sie?
Waren bei Baumaßnahmen für die Unterbringung von Bundesbehörden in Berlin im gleichen Zeitraum Firmen aus den neuen Bundesländern beteiligt, und wenn ja, mit welchem Anteil am gesamten Auftragsvolumen?
In welchem Umfang sind ostdeutsche, regionale Unternehmen an Lieferungen, Instandsetzungs- und Dienstleistungen für die Bundeswehr an Standorten in den neuen Bundesländern beteiligt, z. B. an a) Lieferungen für Verpflegung, b) Lieferungen für allgemeine Beschaffungen (Bürobedarf, Waren des täglichen Bedarfs), c) Reparaturen (außer an Luft- und Kraftfahrzeugen, Waffen und Gerät), d) Lieferungen von Dienst- und Schutzkleidung, e) Lieferung von Ausrüstungsgegenständen, Geräten und anderen Ausstattungsgegenständen, f) Sonstigen Warenlieferungen und Dienstleistungen?
Welchen Anteil hatten ostdeutsche Werften und Zulieferbetriebe von 1996 bis zum 1. Halbjahr 1997 an Aufträgen für die Bundeswehr a) im Marineschiffbau, b) bei der Wartung und Instandsetzung von Schiffen der Bundesmarine?
In welchem Umfang werden an ostdeutschen Standorten der Bundeswehr der Maschinen- und Fahrzeugbestand, Flugzeuge und anderes militärisches Gerät gewartet und instand -gesetzt a) von ostdeutschen Unternehmen, b) von westdeutschen Unternehmen?
Wie wird sichergestellt, daß einschlägige Firmen aus den betreffenden Regionen die Möglichkeit erhalten, sich an diesbezüglichen Ausschreibungen zu beteiligen?
Welche Leistungen ostdeutscher Anbieter werden an westdeutschen Bundeswehrstandorten in Anspruch genommen (Umfang der Leistungen im prozentualen Verhältnis zum Gesamtvolumen der an den Standorten anfallenden Aufträge)?
Welche Leistungen und Lieferungen westdeutscher Anbieter werden demgegenüber an ostdeutschen Bundeswehrstandorten in Anspruch genommen (Umfang der Leistungen im prozentualen Verhältnis zum Gesamtvolumen der an den Standorten anfallenden Aufträge)?
Welche Leistungen westdeutscher Anbieter werden von der Bundeswehr aufgrund langjähriger, tradierter Lieferbeziehungen an Standorten in den neuen Bundesländern in Anspruch genommen? Welche Leistungen sind dies in a) Sachsen, b) Mecklenburg-Vorpommern, c) Thüringen, d) Brandenburg, e) Sachsen-Anhalt, f) Berlin?
In welchem Umfang haben seit 1996 ostdeutsche Unternehmen Aufträge für Lieferungen und Leistungen an Bundesbehörden und - soweit bekannt - Landesbehörden der alten Bundesländer erhalten?
Welche Branchen sind hierbei ggf. besonders hervorgetreten, und in welchen Branchen sind ostdeutsche Unternehmen bisher chancenlos geblieben?
Aufgrund welcher rechtlichen Beurteilung hat die Bundesregierung die Präferenzregelung für Beschaffungen des Bundes 1990 gegenüber den neuen Bundesländern eingeführt?
Aufgrund welcher neuen rechtlich relevanten Tatsachen ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Präferenzregelungen rechtlich nicht haltbar sind?
Inwieweit hat die Bundesregierung bei der rechtlichen Würdigung dieser Neubewertung den Artikel 92 II c des EG-Vertrages berücksichtigt?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin notwendig und gerechtfertigt, um die Chancen für ostdeutsche Anbieter von Leistungen und Lieferungen für öffentliche Aufträge des Bundes zu erhöhen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Auslaufen der Ausnahmeregelungen zugunsten der neuen Bundesländer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge getroffen, um die fortwährende Benachteiligung ostdeutscher Anbieter bei Aufträgen des Bundes aufzuheben?
Welche Möglichkeiten einer Sonderregelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an Unternehmen aus den neuen Bundesländern unterhalb der Geltungsschwellen der in der Gemeinschaft für öffentliche Auftraggeber verbindlichen Richtlinien werden von seiten der Bundesregierung gesehen?
Wie viele öffentliche Aufträge des Bundes im Jahre 1996 und im 1. Halbjahr 1997 entfielen auf „Beschränkte Ausschreibungen" und „Freihändige Vergabe"?
Wie hoch ist der Anteil an öffentlichen Aufträgen des Bundes, die nach Inanspruchnahme der Antragsberatungsstellen der neuen Bundesländer bei „Beschränkten Ausschreibungen" und „Freihändigen Vergaben" auf ostdeutsche Firmen entfielen? Welche Branchen waren dabei besonders erfolgreich?