Zunehmender Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Gartenbau
der Abgeordneten Gerd Andres, Christel Deichmann, Horst Sielaff, Ernst Bahr, Doris Barnett, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Karl-Hermann Haack (Extertal), Reinhold Hemker, Renate Jäger, Ilse Janz, Marianne Klappert, Werner Labsch, Erika Lotz, Ulrike Mascher, Leyla Onur, Adolf Ostertag, Kurt Palis, Renate Rennebach, Dr. Hermann Scheer, Heinz Schmitt (Berg), Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Franz Thönnes, Hans-Eberhard Urbaniak, Matthias Weisheit, Heidemarie Wright, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In einigen landwirtschaftlichen Produktionsbereichen (z. B. Gemüsebau, Weinbau) ist Saisonarbeit traditionell vertreten und durch deutliche jahreszeitliche Arbeitsspitzen auch begründet. In den letzten Jahren ist jedoch eine deutliche Zunahme des Einsatzes von „Saisonarbeitskräften" in den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben zu verzeichnen. Die Saisonkräfte kommen häufig aus osteuropäischen Ländern. Sie sind - zum Teil auch aus Unkenntnis - mit wesentlich geringeren Löhnen zufrieden, als es deutschen Arbeitskräften möglich wäre. Ihr Einsatz geht inzwischen deutlich über das Maß traditioneller Saisonarbeit hinaus, wodurch mehr und mehr sozial gesicherte Dauerarbeitsplätze verloren gehen. Es wird beobachtet, daß mit der Zunahme der legalen Saisonarbeit mindestens in gleichem Umfang eine kurzfristige illegale Beschäftigung in diesen Bereichen einhergeht. Die Arbeits- und Existenzbedingungen dieser Menschen, die in der Regel als Tagelöhner angeworben werden, sind noch schlechter als im legalen Bereich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Welche arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und ausländerrechtlichen Regelungen gelten für die Erlaubnis und den Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau für Arbeitskräfte aus den acht osteuropäischen Nicht-EU-Ländern, mit denen Vereinbarungen geschlossen wurden?
Für wie viele Personen aus diesen Nicht-EU-Ländern haben die Arbeitsämter jeweils 1994, 1995 und 1996 Arbeitserlaubnisse als Saisonarbeiter erteilt?
Für welchen durchschnittlichen Einsatzzeitraum wurden diese jeweils erteilt?
Welchem Arbeitsvolumen umgerechnet in Vollzeitarbeitsplätze entspricht dies?
Wie viele Bürger aus anderen EU/EWR-Ländern (EWR: „Europäischer Wirtschaftsraum") arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung als Saisonarbeitskräfte im Bereich von Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer illegaler Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Gartenbau?
Hält sie die Schätzung der zuständigen Gewerkschaft IG BAU für realistisch, die ein Verhältnis von mindestens eins zu eins zwischen illegalen und legalen Arbeitskräften angibt?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich und geeignet, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, und welche hat sie gegebenenfalls bereits eingeleitet?
In welchen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft (insbesondere Obstbau, Gemüsebau, Weinbau) bzw. des Gartenbaues werden die Saisonarbeitskräfte jeweilig in welchem Umfang eingesetzt?
In welchem Umfang werden diese Arbeitskräfte auch außerhalb der traditionellen „Saisonbereiche" eingesetzt, z. B. in der Rindvieh- und Schweinehaltung?
Aufgrund welcher Regelungen werden diese Arbeitnehmer entlohnt?
Sind darüber hinaus tarifverträgliche Regelungen für die Entlohnung bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der IG BAU, tarifvertragliche Regelungen für die Entlohnung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft per Allgemeinverbindlichkeitserklärung durchzusetzen?
Welche gesetzlichen Mindeststandards hinsichtlich der Arbeits- und sonstigen Bedingungen (Unterbringung etc.) gelten für diese Arbeitskräfte?
In welchem Umfang wird Saisonarbeit über staatliche Institutionen geprüft, so daß - vor allem hinsichtlich der sozialen Voraussetzungen für die Einstellung von Saisonarbeitnehmern - Mißbrauch in größerem Umfang ausgeschlossen werden kann?
Wie bewertet die Bundesregierung Initiativen der Bauernverbände, die auf eine Aufhebung der 1997 geltenden Beschränkung des Einsatzes von Saisonkräften auf sechs Monate (ab 1998: fünf Monate) im Jahr je Betrieb oder zumindest auf eine Ausweitung der besonderen Übergangsregelung für bestimmte Betriebe im Obst-, Gemüse- und Tabakanbau (1997: acht Monate, 1998 sieben, 1999 sechs Monate je Betrieb) abzielen?