Schutz und naturnahe, nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder
der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Heidemarie Wright, Ernst Bahr, Klaus Barthel, Rudolf Bindig, Hans Büttner (Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Gernot Erler, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Ingomar Hauchler, Reinhold Hemker, Uwe Hiksch, Frank Hofmann (Volkach), Brunhilde Irber, Susanne Kastner, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Werner Labsch, Robert Leidinger, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Marlene Rupprecht, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Uta Titze-Stecher, Günter Verheugen, Matthias Weisheit, Verena Wohlleben Schutz
Vorbemerkung
Der Plan, eine Internationale Konvention zum Schutz der Wälder zu schaffen, ist bei der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro im Juni 1992 gescheitert. Statt dessen wurde von der internationalen Staatengemeinschaft lediglich eine „Grundsatzerklärung zur Waldbewirtschaftung" vereinbart. Diese ist jedoch unverbindlich und hat gravierende Mängel. Sie gibt dem Schutzgedanken keine Priorität, verzichtet auf eine klare Definition dessen, was als „nachhaltige Entwicklung der Waldressourcen" zu bezeichnen ist und stellt nationale Interessen gegenüber globalen Aspekten eindeutig in den Vordergrund.
Weder die Walderklärung noch das Kapitel 11 der Agenda 21 „Bekämpfung der Entwaldung" enthalten eine eindeutige politische Willensbekundung, die als Auftrag zur Erarbeitung einer völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung verstanden werden könnte. Das von der Kommisson für Nachhaltige Entwicklung (CSD) eingesetzte Intergovernmental Panel on Forests (IPF) hat zwei Jahre lang über internationale Strategien zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Wäldern beraten und seine Empfehlungen an die CSD zur Prüfung überwiesen. Diese soll der vom 23. bis 27. Juni in New York stattfindenden Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) Vorschläge zur Beschlußfassung für den Themenbereich Wald vorlegen.
Da die weltweite Bedrohung der Wälder nicht abgenommen hat - pro Jahr werden rd. 14 Mio. Hektar unwiederbringlich zerstört -, sind auf der UNGASS schnellstmöglich Verhandlungen einzuleiten mit dem Ziel, die bislang unverbindlichen Absichtserklärungen endlich zu konkretisieren und ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz der Wälder abzuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie haben sich seit 1988 die jährlichen Waldverluste in den Tropen, in der gemäßigten und in der borealen Zone entwickelt? Welches sind die hauptsächlichen Gründe hierfür?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung seit der Verabschiedung der Walderklärung auf der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 Fortschritte beim Schutz der globalen Waldbestände und bei der Durchsetzung von nachhaltigen Bewirtschaftungsstandards erreicht worden? Wenn ja, welche? Inwieweit wurden nach Ansicht der Bundesregierung die Ziele der Agenda 21 zur Bekämpfung der Entwaldung eingehalten?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zum Schutz der Wälder weltweit, und welche Initiativen hat sie seit der VN-Konferenz 1992 auf der europäischen und internationalen Ebene ergriffen?
Hält die Bundesregierung am Ziel der Ausarbeitung einer rechtsverbindlichen internationalen Waldkonvention fest? Wie beurteilt sie die Möglichkeit, statt einer eigenständigen Waldkonvention ein Waldprotokoll im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt zu verabschieden?
Welche Position nimmt die CSD zu diesen beiden Alternativen ein?
Welche grundlegenden Prinzipien müßten nach Ansicht der Bundesregierung zum Schutz der Wälder und zur Einführung nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden in einer Konvention bzw. einem Waldprotokoll definiert werden?
Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen einer internationalen Waldkonvention für — eine Konzeption zur Ausweisung von Schutzgebieten in allen Klimazonen, — die Festsetzung von ökologischen Standards im weltweiten Holzhandel, — ein Konzept für weltweite Aufforstungsprogramme, — konkrete Maßnahmen zur Verminderung des Papier- und Zellstoffverbrauchs, — die Förderung der Verwendung von ökologisch nachhaltig erzeugtem Holz für die Herstellung langlebiger und hochwertiger Produkte (z. B. in der Bauwirtschaft), — die Sicherstellung der Beteiligung der lokalen Bevölkerung an Entscheidungen über den Schutz und die Nutzung von Wäldern einzusetzen?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung auf der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) vom 23. bis 27. Juni 1997 zum Inhalt und weiteren Verfahren für eine Waldkonvention bzw. ein -protokoll unterbreiten, und welche Ergebnisse werden von seiten der Bundesregierung erwartet?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Ausstattung einer internationalen Vereinbarung mit ausreichenden finanziellen Mitteln sichergestellt werden? Ist sie bereit, hierfür die nationalen Finanzmittel für die Global Environmental Facility (GEF) aufzustocken, oder schlägt sie ein anderes Finanzierungsmodell vor? Wie sieht die Position anderer Staaten zur Finanzierungsfrage aus? Wird sich die Bundesregierung, falls internationale Bemühungen nicht zum Erfolg führen, dafür einsetzen, auf EU - Ebene einen Europäischen Waldfonds zu schaffen?
Wie ist die Haltung der EU im Hinblick auf die Ausarbeitung einer internationalen Waldkonvention? Welche Staaten bevorzugen ein Waldprotokoll im Rahmen der Biodiversitätskonvention?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die bestehenden inhaltlichen Vorgaben der Konvention zur biologischen Vielfalt zur In-situ-Erhaltung der Wälder, d. h. Erhaltung der Vielfalt im natürlichen Lebensraum, in einer Waldkonvention verbindlich übernommen werden?
Zu welchen konkreten Verhandlungsergebnissen hat die vierte Sitzung des von der CSD eingesetzten IPF vom 11. bis 21. Februar 1997 in New York geführt, und welche Empfehlungen hat der IPF der CSD zur Prüfung vorgelegt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Position der USA, Brasiliens und Indiens, die eine Fortsetzung der Walddiskussion in einem zwischenstaatlichen Forum unter der Ägide der CSD anstreben? Wie ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle und der Einfluß der USA zu bewerten, die öffentlich geäußert haben, daß sie sowohl ein Protokoll zur Biodiversitätskonvention als auch eine eigene Konvention zum Schutz der Wälder ablehnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß vor allem Staaten, die ihre Wälder bislang stark genutzt haben wie Kanada und Finnland, zu den Hauptbetreibern einer Waldkonvention gehören?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorfeld der Februar - Tagung des IPF abgegebene Erklärung von über 100 Nichtregierungsorganisationen (NRO) aus aller Welt, die befürchten, daß bei einer Konvention zum jetzigen Zeitpunkt die in verschiedenen Ländern erreichten Standards und die bereits existierenden Richtlinien der VN verwässert und dafür die Interessen der Holzindustrie festgeschrieben werden könnten, und die daher ein Waldprotokoll für die bessere Alternative halten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zertifizierung von Forstbetrieben als Instrument zur Durchsetzung von ökologisch nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftungsmethoden? Welche Position nimmt sie zu den verschiedenen, derzeitig sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene im Umlauf befindlichen Gütesiegeln (FSC, Eco Timber usw.) ein, wie bewertet sie deren zugrundeliegenden Kriterien, und welche Chancen räumt sie diesen Siegeln auf dem Markt ein?