Zu dem von der Bundesregierung nach dem Beschäftigungskapitel des Vertrages von Amsterdam zu erstellenden beschäftigungspolitischen Aktionsplan
der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Gerd Andres, Doris Barnett, Klaus Barthel, Hans-Werner Bertl, Lilo Blunck, Anni Brandt-Elsweier, Tilo Braune, Edelgard Bulmahn, Dr. Michael Bürsch, Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Wolf Michael Catenhusen, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Peter Enders, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Karl-Hermann Haack (Extertal), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Rolf Hempelmann, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Stephan Hilsberg, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Erika Lotz, Winfried Mante, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Leyla Onur, Adolf Ostertag, Karin Rehbock-Zureich, Margot von Renesse, Renate Rennebach, Otto Reschke, Dr. Edelbert Richter, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Dr. Hansjörg Schäfer, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schanz, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ulla Schmidt (Aachen), Heinz Schmitt (Berg), Dietmar Schütz (Oldenburg), Bodo Seidenthal, Lisa Seuster, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Jörg Tauss, Margitta Terborg, Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Hans-Eberhard Urbaniak, Reinhard Weis (Stendal), Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Norbert Wieczorek, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich auf ihrem Sondergipfel in Luxemburg am 20./21. November 1997 auf beschäftigungspolitische Leitlinien für 1998 festgelegt.
Der zuständige Sozialministerrat hat diese beschäftigungspolitischen Leitlinien am 15. Dezember 1997 förmlich beschlossen. Auf dieser Basis erarbeiten die Mitgliedstaaten derzeit beschäftigungspolitische Aktionspläne, mit denen die Leitlinien umgesetzt werden sollen. Diese Aktionspläne sind dem britischen Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission spätestens bis zum 15. April 1998 vorzulegen und werden auf dem Europäischen Rat in Cardiff am 15./16. Juni 1998 beraten.
Ziel der Staats- und Regierungschefs auf ihrem Sondergipfel war es, mit den Beschlüssen zur Beschäftigungspolitik einen „Neubeginn" bei der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in Europa zu schaffen, indem die Europäische Union diese Aufgabe in das Zentrum der Politik stellt.
Die Bundesregierung hat zunächst die Aufnahme des Beschäftigungskapitels in den Vertrag von Amsterdam bekämpft und anschließend versucht, eine sachgerechte Umsetzung des Beschäftigungskapitels im Vorfeld des Luxemburger Sondergipfels zu behindern. Die Staats- und Regierungschefs haben sich in Luxemburg jedoch gegen den Widerstand der Bundesregierung auf konkrete, nachprüfbare Ziele zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit verständigt, insbesondere zur Reduzierung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Deutschland benötigt dringend eine Kehrtwende in der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist inzwischen weiter angestiegen und beträgt derzeit rd. 4,8 Millionen. Sie droht weiter zu steigen. Zu hohe Abgaben und Lohnnebenkosten belasten den Produktionsfaktor Arbeit, erschweren Investitionen und tragen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei. Eine verfehlte Fiskalpolitik, die u. a. durch Sozialabbau und Vernachlässigung öffentlicher Investitionen gekennzeichnet ist und gleichzeitig durch historisch hohe Schuldenaufnahme politische Handlungsspielräume nachhaltig beschneidet, behindert den Aufschwung und gefährdet dadurch zusätzliche Arbeitsplätze. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr allein durch den Nationalstaat zu bewältigen. Die Europäische Union kann dazu einen eigenständigen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund kommt dem beschäftigungspolitischen Aktionsplan der Bundesregierung besondere Bedeutung zu. Er bietet die Chance, die Weichen umzustellen zugunsten einer neuen Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I. Verzahnung zwischen nationaler und europäischer Beschäftigungspolitik
1. Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem von ihr nach dem Amsterdamer Vertrag aufzustellenden beschäftigungspolitischen Aktionsplan für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland zu?
2. Wird die Bundesregierung als Folge des europäischen Beschäftigungsgipfels ihre bisherigen wirtschafts- und finanzpolitischen Konzepte auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit hin überprüfen?
3. Wie erklärt die Bundesregierung, daß die von ihr nachdrücklich eingeforderte Lohnzurückhaltung, die zum deutlichen Rückgang der Lohnstückkosten beigetragen hat, nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geführt hat, sondern die Arbeitslosigkeit parallel auf Rekordniveau angestiegen ist?
4. In welchen Bereichen wird die Koordinierung der gesamtwirtschaftlichen Politik der EU-Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden, die nach dem Beschluß des Europäischen Rates einen tragenden Pfeiler der Gesamtstrategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt? Welche Initiativen hat die Bundesregierung dazu entwickelt?
5. Welche wirtschafts- und finanzpolitischen Aufgaben hält die Bundesregierung für besonders wichtig, um durch eine verbesserte Koordinierung auf EU-Ebene einen wirksameren Beitrag zur Reduzierung der Massenarbeitslosigkeit zu erreichen?
6. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ihrer Finanz- und Haushaltspolitik zur Erfüllung der Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit?
7. Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro der künftigen Lohn- und Einkommenspolitik bei?
8. Ist sie der Auffassung, daß die Akteure, insbesondere die Tarifvertragspartner, ausreichend auf ihre neue, mit mehr Verantwortung ausgestattete Ro lle vorbereitet sind, und welche Aktivitäten und Vorstellungen hat sie dazu entwickelt?
9. Bei welchen Gemeinschaftspolitiken sieht die Bundesregierung das größte Potential für eine stärkere Ausrichtung auf das Beschäftigungsziel?
10. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, bzw. was hat sie in dieser Sache bereits unternommen?
11. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei der anstehenden Reform der Europäischen Strukturfonds und der Agrarpolitik einbringen?
II. Verbesserung der Beschäftigungschancen für Arbeitssuchende
A. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Vorbeugung vor Langzeitarbeitslosigkeit
12. Innerhalb welcher Frist will die Bundesregierung das vom Europäischen Rat vorgegebene Ziel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erreichen, demzufolge allen Jugendlichen, bevor sie sechs Monate arbeitslos sind, eine beschäftigungsfördernde Maßnahme angeboten werden soll? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu 1998 einleiten, und wie sollen diese Maßnahmen finanziert werden?
13. Wie viele Jugendliche, getrennt nach Frauen und Männern, sollen an diesen Maßnahmen teilnehmen?
14. Wird die Bundesregierung eine regelmäßige monatliche statistische Erfassung der Dauer der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen (bis drei Monate, bis sechs Monate, bis neun Monate) veranlassen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
15. Innerhalb welcher Frist will die Bundesregierung das vom Europäischen Rat vorgegebene Ziel der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erreichen, demzufolge allen arbeitslosen Erwachsenen, bevor sie zwölf Monate lang arbeitslos sind, eine beschäftigungsfördernde Maßnahme angeboten werden soll? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu 1998 einleiten? Wie viele Arbeitslose, getrennt nach Frauen und Männern, sollen daran teilnehmen, und welche Finanzierung ist dafür vorgesehen?
16. Welche Änderungen des SGB III hält die Bundesregierung für erforderlich, um allen arbeitslosen Erwachsenen einen Neuanfang zu ermöglichen, ehe sie zwölf Monate lang arbeitslos sind?
17. Hält die Bundesregierung „Berufsberatung" für ein ausreichendes Instrument, um der Langzeitarbeitslosigkeit wirksam vorzubeugen?
18. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen vorsehen? Wie viele Langzeitarbeitslose, getrennt nach Frauen und Männern, sollen an solchen Maßnahmen teilnehmen?
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vorsehen, um Behinderten die Eingliederung in das Erwerbsleben zu erleichtern? Für wie viele Behinderte sind solche Maßnahmen vorgesehen?
B. Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rates, daß die Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist? Wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung seit 1993 die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik kontinuierlich verringert?
21. Trifft es zu, daß die Bundesregierung in den Verhandlungen über die beschäftigungspolitischen Leitlinien darauf bestanden hat, daß der Mindestanteil für die aktive Arbeitsmarktpolitik an den Gesamtausgaben für die Arbeitslosigkeit in Höhe von ursprünglich 25 auf 20 % abgesenkt wird? Wenn ja, aus welchem Grund?
22. Auf welchen Berechnungsmodus für die Anteile der Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Arbeitsmarktpolitik haben sich die Mitgliedstaaten verständigt?
23. Welches sind die drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem höchsten Anteil?
24. In welcher Zeit will die Bundesregierung den Durchschnitt der drei erfolgreichsten Mitgliedstaaten erreichen? Welche Maßnahmen plant sie dazu 1998?
25. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Arbeitslosen klare Anreize zu bieten, Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten zu suchen und zu nutzen?
C. Förderung eines Partnerschaftskonzepts
26. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die Tarifvertragsparteien über das Ziel des Europäischen Rates unterrichtet, daß die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Vereinbarungen treffen sollen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Ausbildung, Berufserfahrung, zu Praktika oder sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit zu schaffen? Wie will die Bundesregierung die Tarifvertragsparteien bei der Umsetzung dieses Beschlusses des Europäischen Rates begleiten bzw. unterstützen?
27. Gibt es bereits Reaktionen, Stellungnahmen oder konkrete Vorschläge der Tarifvertragsparteien, um zusätzliche Möglichkeiten für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit zu schaffen?
D. Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf
28. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die Bundesländer, die nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern für das Schulwesen zuständig sind, über den Beschluß des Sozialministerrats bezüglich des Schulwesens unterrichtet?
29. Wie viele arbeitslose Schulabbrecherinnen und -abbrecher erhielten in dem jeweiligen Jahr des Ausscheidens aus der Schule eine beschäftigungspolitische Fördermaßnahme? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung nach Absprache mit den Ländern zu diesem Aspekt in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan aufnehmen?
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die geschlechtsspezifische Segmentierung des Ausbildungsstellenmarktes zu überwinden?
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung - auch im Zusammenwirken mit den Ländern - zur Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung entwickelt?
32. Welche Maßnahmen wurden tatsächlich von der Bundesregierung im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Benachteiligtenförderung realisiert? Wie erfolgt die unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation dieser Maßnahmen?
33. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung - auch im Zusammenwirken mit den Ländern -, und wie gedenkt sie diese umzusetzen? Welche Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere in Großbritannien und Frankreich, berücksichtigt die Bundesregierung hierbei?
34. Welche Rolle spielen in dem Konzept der Bundesregierung insbesondere a) Maßnahmen der Berufsorientierung durch Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Jugendsozialarbeit, b) der Ausbau der berufsvorbereitenden Maßnahmen mit einem Rechtsanspruch auf Förderung durch alle betroffenen Jugendlichen, c) der Ausbau ausbildungsbegleitender Hilfen für benachteiligte Jugendliche, d) die Eröffnung der Möglichkeit für alle Ausbildungsabbrecher, in außerbetrieblichen Einrichtungen ihre Berufsausbildung fortzusetzen und e) der Ausbau ausbildungsbegleitender Hilfen?
III. Förderung der Selbständigkeit
A. Leichtere Gründung von Unternehmen und Entbürokratisierung
35. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung zur steuerlichen und administrativen Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft ergreifen?
36. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Kontext die Begriffe „Gemeinkosten" und „Verwaltungskosten", die der Europäische Rat in den beschäftigungspolitischen Leitlinien anspricht? Welche dieser Kosten und in welcher Höhe fallen in Deutschland im Zusammenhang mit der Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer an? Verspricht sich die Bundesregierung durch die Senkung dieser Kosten Anreize zur Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen?
37. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan aufzunehmen?
38. Sieht die Bundesregierung bei der Aufnahme der Selbständigkeit besondere sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Hindernisse? Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan zum Abbau dieser Hindernisse aufnehmen?
39. Mit welchen spezifischen Maßnahmen will die Bundesregierung die besonderen Hemmnisse für Frauen hinsichtlich einer Existenzgründung - insbesondere deren erschwerter Zugang zum Kapitalmarkt - überwinden und Existenzgründungen von Frauen besonders fördern?
B. Beschäftigungsförderndes Steuersystem
40. Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten, insbesondere hinsichtlich der niedrig qualifizierten und schlecht bezahlten Arbeit, bereitet die Bundesregierung zur Aufnahme in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan 1998 vor?
41. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das Steuersystem unter ökologischen Gesichtspunkten insbesondere durch Einführung einer Energiesteuer und die Besteuerung von Schadstoffemissionen zu reformieren?
42. Sieht die Bundesregierung vor, den Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen, die nicht dem grenzüberschreitenden Wettbewerb ausgesetzt sind, zu senken?
IV. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer
43. Hält die Bundesregierung spezifische Anreize - wenn ja, welche - für innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung für notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, und welche Maßnahmen wird sie dazu ergreifen bzw. vorschlagen?
V. Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit
A. Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen
44. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Gefälle zwischen der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern in den neuen Bundesländern zu verringern?
45. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um der Unter- bzw. Überrepräsentation von Frauen in bestimmten Berufsgruppen entgegenzuwirken, und welche Tätigkeitsbereiche und Berufe hat die Bundesregierung dabei im Auge? Welche Maßnahmen wird sie dazu im beschäftigungspolitischen Aktionsplan vorschlagen?
B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
46. Hält die Bundesregierung das Angebot an Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Kinder und andere Familienangehörige in Deutschland für ausreichend?
47. Ist die Bundesregierung bereit, in einen Dialog mit den Bundesländern, die nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern für Schulen bzw. Kindergärten zuständig sind, einzutreten, um diese Frage zu klären? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in ihrem beschäftigungspolitischen Aktionsplan dazu vorschlagen?
Fragen47
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem von ihr nach dem Amsterdamer Vertrag aufzustellenden beschäftigungspolitischen Aktionsplan für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland zu?
Wird die Bundesregierung als Folge des europäischen Beschäftigungsgipfels ihre bisherigen wirtschafts- und finanzpolitischen Konzepte auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit hin überprüfen?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß die von ihr nachdrücklich eingeforderte Lohnzurückhaltung, die zum deutlichen Rückgang der Lohnstückkosten beigetragen hat, nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geführt hat, sondern die Arbeitslosigkeit parallel auf Rekordniveau angestiegen ist?
In welchen Bereichen wird die Koordinierung der gesamtwirtschaftlichen Politik der EU-Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden, die nach dem Beschluß des Europäischen Rates einen tragenden Pfeiler der Gesamtstrategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt? Welche Initiativen hat die Bundesregierung dazu entwickelt?
Welche wirtschafts- und finanzpolitischen Aufgaben hält die Bundesregierung für besonders wichtig, um durch eine verbesserte Koordinierung auf EU-Ebene einen wirksameren Beitrag zur Reduzierung der Massenarbeitslosigkeit zu erreichen?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ihrer Finanz- und Haushaltspolitik zur Erfüllung der Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro der künftigen Lohn- und Einkommenspolitik bei?
Ist sie der Auffassung, daß die Akteure, insbesondere die Tarifvertragspartner, ausreichend auf ihre neue, mit mehr Verantwortung ausgestattete Rolle vorbereitet sind, und welche Aktivitäten und Vorstellungen hat sie dazu entwickelt?
Bei welchen Gemeinschaftspolitiken sieht die Bundesregierung das größte Potential für eine stärkere Ausrichtung auf das Beschäftigungsziel?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, bzw. was hat sie in dieser Sache bereits unternommen?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei der anstehenden Reform der Europäischen Strukturfonds und der Agrarpolitik einbringen?
Innerhalb welcher Frist will die Bundesregierung das vom Europäischen Rat vorgegebene Ziel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erreichen, demzufolge allen Jugendlichen, bevor sie sechs Monate arbeitslos sind, eine beschäftigungsfördernde Maßnahme angeboten werden soll? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu 1998 einleiten, und wie sollen diese Maßnahmen finanziert werden?
Wie viele Jugendliche, getrennt nach Frauen und Männern, sollen an diesen Maßnahmen teilnehmen?
Wird die Bundesregierung eine regelmäßige monatliche statistische Erfassung der Dauer der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen (bis drei Monate, bis sechs Monate, bis neun Monate) veranlassen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
Innerhalb welcher Frist will die Bundesregierung das vom Europäischen Rat vorgegebene Ziel der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erreichen, demzufolge allen arbeitslosen Erwachsenen, bevor sie zwölf Monate lang arbeitslos sind, eine beschäftigungsfördernde Maßnahme angeboten werden soll? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu 1998 einleiten? Wie viele Arbeitslose, getrennt nach Frauen und Männern, sollen daran teilnehmen, und welche Finanzierung ist dafür vorgesehen?
Welche Änderungen des SGB III hält die Bundesregierung für erforderlich, um allen arbeitslosen Erwachsenen einen Neuanfang zu ermöglichen, ehe sie zwölf Monate lang arbeitslos sind?
Hält die Bundesregierung „Berufsberatung" für ein ausreichendes Instrument, um der Langzeitarbeitslosigkeit wirksam vorzubeugen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen vorsehen? Wie viele Langzeitarbeitslose, getrennt nach Frauen und Männern, sollen an solchen Maßnahmen teilnehmen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vorsehen, um Behinderten die Eingliederung in das Erwerbsleben zu erleichtern? Für wie viele Behinderte sind solche Maßnahmen vorgesehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rates, daß die Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist? Wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung seit 1993 die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik kontinuierlich verringert?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung in den Verhandlungen über die beschäftigungspolitischen Leitlinien darauf bestanden hat, daß der Mindestanteil für die aktive Arbeitsmarktpolitik an den Gesamtausgaben für die Arbeitslosigkeit in Höhe von ursprünglich 25 auf 20 % abgesenkt wird? Wenn ja, aus welchem Grund?
Auf welchen Berechnungsmodus für die Anteile der Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Arbeitsmarktpolitik haben sich die Mitgliedstaaten verständigt?
Welches sind die drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem höchsten Anteil?
In welcher Zeit will die Bundesregierung den Durchschnitt der drei erfolgreichsten Mitgliedstaaten erreichen? Welche Maßnahmen plant sie dazu 1998?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Arbeitslosen klare Anreize zu bieten, Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten zu suchen und zu nutzen?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die Tarifvertragsparteien über das Ziel des Europäischen Rates unterrichtet, daß die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Vereinbarungen treffen sollen, um zusätzliche Möglichkeiten zur Ausbildung, Berufserfahrung, zu Praktika oder sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit zu schaffen? Wie will die Bundesregierung die Tarifvertragsparteien bei der Umsetzung dieses Beschlusses des Europäischen Rates begleiten bzw. unterstützen?
Gibt es bereits Reaktionen, Stellungnahmen oder konkrete Vorschläge der Tarifvertragsparteien, um zusätzliche Möglichkeiten für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit zu schaffen?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung die Bundesländer, die nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern für das Schulwesen zuständig sind, über den Beschluß des Sozialministerrats bezüglich des Schulwesens unterrichtet?
Wie viele arbeitslose Schulabbrecherinnen und -abbrecher erhielten in dem jeweiligen Jahr des Ausscheidens aus der Schule eine beschäftigungspolitische Fördermaßnahme? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung nach Absprache mit den Ländern zu diesem Aspekt in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan aufnehmen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die geschlechtsspezifische Segmentierung des Ausbildungsstellenmarktes zu überwinden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung - auch im Zusammenwirken mit den Ländern - zur Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung entwickelt?
Welche Maßnahmen wurden tatsächlich von der Bundesregierung im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Benachteiligtenförderung realisiert? Wie erfolgt die unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation dieser Maßnahmen?
Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung - auch im Zusammenwirken mit den Ländern -, und wie gedenkt sie diese umzusetzen? Welche Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere in Großbritannien und Frankreich, berücksichtigt die Bundesregierung hierbei?
Welche Rolle spielen in dem Konzept der Bundesregierung insbesondere a) Maßnahmen der Berufsorientierung durch Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Jugendsozialarbeit, b) der Ausbau der berufsvorbereitenden Maßnahmen mit einem Rechtsanspruch auf Förderung durch alle betroffenen Jugendlichen, c) der Ausbau ausbildungsbegleitender Hilfen für benachteiligte Jugendliche, d) die Eröffnung der Möglichkeit für alle Ausbildungsabbrecher, in außerbetrieblichen Einrichtungen ihre Berufsausbildung fortzusetzen und e) der Ausbau ausbildungsbegleitender Hilfen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung zur steuerlichen und administrativen Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft ergreifen?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Kontext die Begriffe „Gemeinkosten" und „Verwaltungskosten", die der Europäische Rat in den beschäftigungspolitischen Leitlinien anspricht? Welche dieser Kosten und in welcher Höhe fallen in Deutschland im Zusammenhang mit der Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer an? Verspricht sich die Bundesregierung durch die Senkung dieser Kosten Anreize zur Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan aufzunehmen?
Sieht die Bundesregierung bei der Aufnahme der Selbständigkeit besondere sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Hindernisse? Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan zum Abbau dieser Hindernisse aufnehmen?
Mit welchen spezifischen Maßnahmen will die Bundesregierung die besonderen Hemmnisse für Frauen hinsichtlich einer Existenzgründung - insbesondere deren erschwerter Zugang zum Kapitalmarkt - überwinden und Existenzgründungen von Frauen besonders fördern?
Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten, insbesondere hinsichtlich der niedrig qualifizierten und schlecht bezahlten Arbeit, bereitet die Bundesregierung zur Aufnahme in ihren beschäftigungspolitischen Aktionsplan 1998 vor?
Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das Steuersystem unter ökologischen Gesichtspunkten insbesondere durch Einführung einer Energiesteuer und die Besteuerung von Schadstoffemissionen zu reformieren?
Sieht die Bundesregierung vor, den Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen, die nicht dem grenzüberschreitenden Wettbewerb ausgesetzt sind, zu senken?
Hält die Bundesregierung spezifische Anreize - wenn ja, welche - für innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung für notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, und welche Maßnahmen wird sie dazu ergreifen bzw. vorschlagen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das Gefälle zwischen der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern in den neuen Bundesländern zu verringern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um der Unter- bzw. Überrepräsentation von Frauen in bestimmten Berufsgruppen entgegenzuwirken, und welche Tätigkeitsbereiche und Berufe hat die Bundesregierung dabei im Auge? Welche Maßnahmen wird sie dazu im beschäftigungspolitischen Aktionsplan vorschlagen?
Hält die Bundesregierung das Angebot an Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Kinder und andere Familienangehörige in Deutschland für ausreichend?
Ist die Bundesregierung bereit, in einen Dialog mit den Bundesländern, die nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern für Schulen bzw. Kindergärten zuständig sind, einzutreten, um diese Frage zu klären? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in ihrem beschäftigungspolitischen Aktionsplan dazu vorschlagen?