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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen

<span>Einkommensstruktur der Zulagenempfänger, Rückstellung von Risikoüberschüssen und Rückerstattungsverfahren, durchschnittliches Sterbealter sowie restliche Lebenserwartung und Art der privaten Altersvorsorge, Vererbungsgewinne und Quersubventionierungen, Änderungsbedarf</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

21.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/905305. 05. 2008

Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Katja Kipping, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch die Einführung der sogenannten Riester-Rente erfolgten im Jahr 2002 die Teilprivatisierung der Alterssicherung und der Einstieg in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Dabei ist der Generationenvertrag der Renten in Teilen aufgekündigt worden und eine langfristig drastische Senkung des Niveaus der gesetzlichen Rente beschlossen worden. Die Lücke, die dadurch in den Alterseinkünften der Versicherten entsteht, soll durch die staatlich geförderte Privatvorsorge teilweise geschlossen werden. Der Lebensstandard, der früher durch die gesetzliche Rente gesichert war, kann nunmehr im Alter nur durch zusätzliche private und betriebliche Vorsorge gehalten werden. Die staatliche Förderung der Riester-Rente soll dafür sorgen, dass die Versicherten tatsächlich auch privat vorsorgen, damit die Strategie der Alterssicherung aus drei Säulen aufgeht und möglichst wenig unzureichende Versorgungslagen im Alter auftreten.

Mittlerweile zeichnet sich allerdings immer mehr ab, dass der Paradigmenwechsel hin zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge insgesamt zu einer Absenkung des Sicherungsniveaus der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger führt und nicht zu einer Kompensation der Ausfälle in der gesetzlichen Rente (Rentenversicherungsbericht 2007, vgl. Übersicht B 8). Vor allem für Geringverdienende, aber auch Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos sind und keine eigenen Rentenansprüche oberhalb der Grundsicherung im Alter erreichen, erlangen durch die Riester-Rente keinerlei Steigerung ihres Rentenniveaus, da diese mit dem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet wird. Somit dient der durch private Vorsorge erwirtschaftete Anspruch im Ergebnis der Entlastung des Staates, während die Alterseinkommen auf Grundsicherungshöhe verbleiben.

Fraglich ist darüber hinaus, inwieweit eine sozial gerechte und angemessene Verteilung der Risikoüberschüsse aus den Riester-Verträgen erfolgt. Diese richtet sich auch nach der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) vom 4. April 2008. Nach deren § 4 Abs. 4 beläuft sich die Mindestzuführung zur Rückstellung für die Beitragsrückerstattung auf 75 vom Hundert des auf überschussberechtigte Versicherungsverträge entfallenden Risikoergebnisses. Damit erlangen die versicherungsmathematischen bzw. -wirtschaftlichen Grundlagen der Feststellung des Risikoergebnisses unmittelbare sozialpolitische Bedeutung und geben Anlass zu diesbezüglichen Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, auf Angehörige welcher Einkommensgruppen sich Abschlüsse von Riester-Verträgen verteilen?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Riester-Förderung Haushalte mit niedrigem Einkommen dazu motiviert, mehr für die private Altersvorsorge zu sparen (bitte begründen)? Welche empirischen Belege kann sie dafür anführen, dass diese Strategie aufgeht?

3

Inwieweit ist die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) vom 4. April 2008 auf Verträge, die die Riester-Förderung erhalten, anwendbar, und wie viele der abgeschlossenen ca. 10, 7 Millionen Verträge betrifft sie?

4

Wie war die Rückstellung von Risikoüberschüssen der Versicherungen bisher geregelt?

a) Wie erfolgte die Beitragsrückerstattung zu Gunsten der einzelnen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer aus den Risikoüberschüssen und wie berechnete sich ihre konkrete Höhe?

b) War die Rückstellung nach den verschiedenen Versicherungsarten, insbesondere nach solchen, die der Riester-Förderung unterliegen, unterteilt?

c) Wenn die Risikoüberschüsse aus den Riester-Renten nicht separat ausgewiesen wurden, wie war dann eine Verwendung der Rückstellung für die Riester-Verträge sichergestellt?

d) Wie wurde die Verwendung der Rückstellung für die Riester-Vertr��ge bislang überprüft?

5

Wie ist die Rückstellung von Risikoüberschüssen der Versicherungen jetzt geregelt?

a) Wie soll die Beitragsrückerstattung zu Gunsten der einzelnen Versicherungsnehmer aus den Risikoüberschüssen erfolgen, und wie berechnet sich ihre konkrete Höhe?

b) Ist die Rückstellung nun nach den verschiedenen Versicherungsarten, insbesondere nach solchen, die der Riester-Förderung unterliegen, unterteilt?

c) Wenn die Risikoüberschüsse aus den Riester-Renten nicht separat ausgewiesen werden, wie soll dann eine Verwendung der Rückstellung für die Riester-Verträge sichergestellt werden?

d) Wenn die Risikoüberschüsse aus den Riester-Renten nicht separat ausgewiesen werden, wie soll dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Prüfaufgaben in diesem Zusammenhang nachkommen?

6

Was versteht die Bundesregierung unter einem „verursachungsorientiertem Verfahren“ zur Beteiligung der Versicherten an dem Überschuss (§ 153 des Versicherungsvertragsgesetzes – VVG)?

7

Welche Unterschiede können sich aus einem solchen verursachungsorientierten Verfahren gegenüber einer verursachungsgerechten Beteiligung an den Überschüssen ergeben?

8

Ist es im Rahmen der Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an dem Risikoüberschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren möglich, die entstehenden Überschüsse über den Umweg der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung

a) teilweise auch auf andere private Rentenversicherungen zu verteilen,

b) nicht zeitnah zu verteilen?

9

Wie hoch ist das durchschnittliche Sterbealter von Personen, die eine Riester-Förderung erhalten nach den Sterbetafeln der Versicherungsanbieter bzw. der Deutschen Allgemeinen Versicherung ungefähr angesetzt?

10

Wie hoch ist das durchschnittliche Sterbealter für andere private Rentenversicherungstarife als die Riester-Rente nach den Sterbetafeln der Versicherungsanbieter bzw. der DAV ungefähr angesetzt?

11

Wie hoch ist das tatsächliche durchschnittliche Sterbealter der Gesamtbevölkerung, wie sie etwa das Statistische Bundesamt für Zwecke der Bevölkerungsprognose errechnet hat?

12

Wie hoch ist das tatsächliche durchschnittliche Sterbealter von privat Rentenversicherten, die nicht der Riester-Förderung unterliegen?

13

Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Sterbealter der Versicherten und der Höhe der versicherten Rente zeigen? Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?

14

Wie erklärt sich die Bundesregierung die etwaige Diskrepanz zwischen dem nach den Sterbetafeln der Versicherungsanbieter angesetzten durchschnittlichen Sterbealter von Personen, die eine Riester-Förderung erhalten und dem tatsächlichen durchschnittlichen Sterbealter der Gesamtbevölkerung, wie sie etwa das Statistische Bundesamt für Zwecke der Bevölkerungsprognose errechnet hat?

15

In welcher Höhe fallen durch diese etwaige Diskrepanz schätzungsweise jährlich Risikoüberschüsse bei den Versicherungsunternehmen an?

16

Ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass bei Riester-Renten, bei welchen infolge kürzerer Lebenserwartung ihrer Bezieherinnen und Bezieher, höhere Risikoüberschüsse entstehen, diese größtenteils auch wieder rentenerhöhend für Riester-Rentnerinnen und -Rentner wirken?

a) Wenn ja, wodurch?

b) Wenn nicht, wieso nicht?

17

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass die Riester-Rentnerinnen und -Rentner durch die aus ihren Verträgen resultierenden Risikoüberschüsse die besserverdienenden Rentnerinnen und Rentner in privaten Rentenversicherungen und deren höhere Renten und längere Lebenserwartung quersubventionieren?

a) Wenn nicht, warum nicht?

b) Wenn ja, inwieweit kommen dann die staatlichen Fördermittel für die Riester-Verträge im Ergebnis überhaupt den Riester-Rentnerinnen und - Rentnern zugute?

18

Nach wie vielen Jahren Rentenbezug ist durchschnittlich das Eigenkapital der Riester-Rentnerin oder des Riester-Rentners mitsamt Verzinsung (einschließlich der Verzinsung der staatlichen Fördermittel) aufgebraucht, so dass sie oder er unmittelbar von den staatlichen Zuschüssen profitiert?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung durch eine Gesetzesinitiative oder durch eine Verordnung sicherzustellen, dass eine Vermischung der Risikogewinne aus Riester-Verträgen mit solchen ohne eine staatliche Förderung unterbleibt?

a) Wenn ja, wie?

b) Wenn nicht, warum nicht?

20

Wie viele Externe, d. h. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden, Interessengruppen oder Unternehmen waren an der Erstellung der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) vom 4. April 2008 direkt oder indirekt beteiligt (bitte nach Anzahl, Art der Tätigkeit und Verband, Interessengruppe oder Unternehmen aufschlüsseln)?

Berlin, den 2. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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