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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der B 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel (Nachfrage zu Bundestagsdrucksachen 16/8808, 16/8987)

<span>Nachfrage zur Antwort auf BT-Drs 16/8987: Vorschlag einer alternativen Trassenführung, Prüfung und mögliche Kosteneinsparungen, zitiertes Gutachten, Lärmschutzmaßnahmen, Zustand und notwendiger Austausch des Baugrundes, Mehrkosten </span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/913407. 05. 2008

Auswirkungen der B 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel (Nachfrage zu Bundestagsdrucksachen 16/8808, 16/8987).

der Abgeordneten Katrin Kunert, Sevim Dağdelen, Lutz Heilmann, Dorothee Menzner, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist der Bundesregierung die vom Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Alternativroute „Lippeumgehung“ (mit Anbindung der neuen Rheinbrücke an die B 8 wie Planung B 58 neu und Weiterführung über B8, K12 über Nordrand der Gemeinde Friedrichsfeld und durch den Gewerbepark Bucholtwelmen zur A 3) bekannt?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Alternative, und wurde sie in den Abwägungsprozess einbezogen?

Wenn nein, was spricht dagegen, diese Alternative im weiteren Verfahren zu prüfen bzw. berücksichtigen?

2

Gesetzt den Fall, die vorgeschlagene Alternative würde umgesetzt werden, ergäbe sich daraus eine Kostenersparnis?

Wenn ja, wie hoch wäre diese im Vergleich zu einem Neubau der B 58 neu?

Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Bürgerinitiative von gravierenden Einsparungen spricht?

3

Trifft es zu, dass es bei der Realisierung des Vorhabens Nr. NW 5512 aus dem Bundesverkehrswegeplan in erster Linie um den Ausbau der Bundesstraße 58 neu geht und nicht um die „Südumgehung Wesel“?

4

Wo genau prognostiziert die Bundesregierung die auf 0,5 km bemessene Zunahme an Verkehrsmengen (Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage)?

5

Auf welches Gutachten bezieht sich die Bundesregierung im Satz 2 der Antwort auf die Fragen 2 und 3?

Kann das Gutachten von jedermann eingesehen werden?

Wenn ja, wo?

Wenn nein, warum nicht?

6

Warum spricht die Bundesregierung von einer Ortsumfahrung, wenn es tatsächlich um eine Verlagerung des innerörtlichen Verkehrs geht?

7

Welche konkreten Maßnahmen sind für den Lärmschutz vorgesehen, und welche Kosten entstehen daraus bzw. sind eingeplant?

8

Kann die Bundesregierung Aussagen darüber treffen, auf welcher Länge und in welchem Umfang der Baugrund

ausgetauscht bzw.

verbessert werden muss bzw.

tragfähig ist?

9

Warum muss der Baugrund ausgetauscht bzw. verbessert werden?

Durch welche Materialien soll der Baugrund ausgetauscht bzw. verbessert werden?

Welche Kosten entstehen dadurch insgesamt?

Berlin, den 5. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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