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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Übermittlung von Daten zu Gewerkschaftszugehörigkeiten, sexueller Orientierung und politischer Überzeugung im Rahmen eines Abkommens mit den USA

Relevanz von Informationen über Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und politische Überzeugung zur Terrorismusbekämpfung, weitere vorgesehene Daten, Verfahren für den Datenaustausch, Auskunfts- und Löschungsrechte Betroffener, Datenschutzregime, Ausweitung des Abkommens auf andere EU-Staaten

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/927923. 05. 2008

Übermittlung von Daten zu Gewerkschaftszugehörigkeiten, sexueller Orientierung und politischer Überzeugung im Rahmen eines Abkommens mit den USA

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Jan Korte, Petra Pau, Alexander Ulrich, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Pressemeldungen zufolge beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen eines Vertrages mit den USA einen engen Datenaustausch über die Bürgerinnen und Bürger beider Länder vorzunehmen (junge Welt, 10. April 2008; DER SPIEGEL, 28. April 2008). Als Zweck wird erneut die Bekämpfung des Terrorismus angeführt. Den Medienberichten zufolge enthält das Abkommen etliche Bestimmungen, die einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz bzw. das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte soll starke Bedenken geäußert haben, auf die die Bundesregierung aber nicht eingegangen sei. Zu den Daten, die ausgetauscht werden sollen, gehören offenbar DNA-Profile, Fingerabdrücke und personenbezogene Daten. Besonders bedenklich ist, dass zu Letzteren offenbar auch Angaben zu „Rasse oder ethnische Herkunft“, zu politischen Anschauungen, religiösen oder sonstigen Überzeugungen und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gehören.

Das US-amerikanische Heimatschutzministerium mag seine Gründe haben, warum es sich für die Gewerkschaftszugehörigkeit von „Verdächtigen“ interessiert, eine Übermittlung solcher Daten scheint jedoch mit dem Grundgesetz kaum vereinbar zu sein. Völlig unklar ist bislang, wie der Schutz dieser Daten gewährleistet werden soll, wie die Auskunfts- und Löschungsrechte der Betroffenen gestaltet werden; bekannt ist nur, dass das Datenschutzniveau in den USA, insbesondere für Nicht-US-Bürger, auf einem erheblich niedrigeren Stand als in Deutschland ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Trifft es zu, dass Artikel 12 des Vertragsentwurfs vorsieht, personenbezogene Daten zu übermitteln, aus denen die „Rasse oder ethnische Herkunft“, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die Gesundheit und das Sexualleben betreffen?

Wenn ja,

a) auf wessen Veranlassung wurde dieser Absatz in den Vertragsentwurf eingebaut?

b) inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung sowie der USA Informationen darüber, ob jemand beispielsweise im DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) oder einer US-Gewerkschaft organisiert ist, für die Bekämpfung des Terrorismus wichtig?

c) inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung sowie der USA Informationen zu den politischen Anschauungen für die Bekämpfung des Terrorismus wichtig?

d) inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung sowie der USA Informationen zum Sexualleben für die Bekämpfung des Terrorismus wichtig?

e) in welchen Dateien wird die sexuelle Orientierung von Einwohnerinnen und Einwohnern festgehalten bzw. ist der Aufbau solcher Dateien beabsichtigt, und woher erlangen die Ermittlungsbehörden Kenntnis von der sexuellen Orientierung?

f) inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung sowie der USA Informationen zu „Rasse oder ethnische Herkunft“ für die Bekämpfung des Terrorismus wichtig?

g) hält die Bundesregierung es für politisch sinnvoll und wissenschaftlich zulässig, durch die Verwendung des Begriffs „Rasse“ zu unterstellen, es existierten verschiedene „Menschenrassen“?

h) wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Rasse“ sowie „ethnische Herkunft“ (bitte den genauen Wortlaut der Definition angeben), und stimmt die Definition mit derjenigen der US-Regierung überein (falls nicht, bitte zusätzlich die US-Definition angeben)?

2

Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass die Übermittlung all dieser Daten in die Freiheit der gewerkschaftlichen Betätigung, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Menschenwürde sowie in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, und wenn nein, warum nicht?

3

Gehören zu den vom Zugriff bzw. Austausch betroffenen Daten auch die in der Bundesrepublik Deutschland routinemäßig und verdachtslos erhobenen Fingerabdruckdaten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern?

4

Welche weiteren Arten von Daten (neben personenbezogenen) sollen ausgetauscht werden?

5

Enthält das Abkommen verbindliche Definitionen zu Begriffen wie „Gefährder“, „terroristische Straftaten“, „Schwerkriminalität“, „Terrorcamps“ oder „Ausbildung zum Terrorismus“, die sicherstellen, dass beide Seiten damit das Gleiche meinen, und wenn ja, wie lauten diese Definitionen (bitte genauen Wortlaut angeben)?

6

Wie soll der Austausch bzw. der Zugriff auf diese Daten konkret geregelt werden, und welche Behörden sind jeweils dafür zuständig?

7

Welche Voraussetzungen müssen für den Zugriff bzw. Austausch der Daten gegeben sein?

Gehören hierzu Einzelanfragen sowie Einzelgenehmigungen oder enthält das Abkommen Bestimmungen über Datenzugriffe/-austausche ohne vorherige Anfrage/Genehmigung, und wenn ja, welche?

Liegen solchen Bestimmungen wiederum identische Definitionen zugrunde (falls ja, bitte angeben)?

8

Wer prüft auf der deutschen und wer auf der amerikanischen Seite, ob diese Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind?

9

Ist die Verwendung der Daten ausschließlich zur Bekämpfung des (wie auch immer definierten) Terrorismus zulässig oder auch für andere Zwecke, und falls Letzteres zutrifft, für welche?

10

Sieht das Abkommen ein subjektives Recht deutscher Bürgerinnen und Bürger vor, Auskunft über die den US-Behörden übermittelten Daten zu erhalten, und wenn ja, wie ist dieses geregelt (bitte inklusive der möglichen Rechtswege ausführen)?

11

Sieht das Abkommen ein subjektives Recht deutscher Bürgerinnen und Bürger vor, die Korrektur, Sperrung oder Löschung der an die US-Behörden übermittelten Daten zu verlangen oder zumindest zu verlangen, dass weitere Datentransaktionen unterbleiben, und wenn ja, wie ist dieses geregelt (bitte inklusive der möglichen Rechtswege ausführen)?

12

Sieht das Abkommen verbindliche Speicherfristen vor, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

13

Sieht das Abkommen ein verbindliches Datenschutzregime vor, und wenn ja, wie ist dieses beschaffen und entspricht dies den Standards, die üblicherweise in Deutschland bestehen?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Datenschutzniveau in den USA niedriger ist?

15

Gibt es in den USA eine unabhängige Datenschutzkontrolle, welche die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards in Hinsicht auf das Abkommen überprüfen kann, und wenn ja, welche ist dies?

16

Treffen Berichte zu, denen zufolge dieses Abkommen schrittweise auf andere EU-Staaten ausgeweitet werden soll, und wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung hierbei unternehmen?

Sind Einzelabkommen der USA mit den EU-Mitgliedern zu erwarten oder will die Bundesregierung gemeinsame Schritte der Mitgliedstaaten anregen?

17

Bis wann will die Bundesregierung den Entwurf dem Bundesrat bzw. dem Deutschen Bundestag zuleiten?

Berlin, den 19. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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