Gedenken und Erinnerung an die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ 1938
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Katja Kipping, Monika Knoche, Jan Korte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Teil der menschenverachtenden Gesinnung des Nationalsozialismus war die Abscheu gegenüber den so genannten Asozialen bzw. den synonym so bezeichneten Gemeinschaftsfremden, „Arbeitsverweigerern“ bzw. „Landstreichern“. Gemeint waren damit all jene, deren Verhalten im weitesten Sinne sozial unangepasst war. Das konnten Roma und Sinti sein; Lesben oder Schwule; das konnten Menschen sein, die keiner festen Arbeit nachgingen, keinen festen Wohnsitz hatten; und es konnten auch Zuhälter und säumige Unterhaltspflichtige sein. Gemein war ihnen lediglich, dass sie von Staat und Partei, vor allem aber von lokalen Fürsorgeeinrichtungen als „arbeitsscheu“ angesehen wurden.
Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten richtete sich eine der ersten größeren Aktionen der SA gegen diese „Asozialen“; gemeinsam mit der Polizei durchsuchte sie Nachtasyle, Herbergen, bekannte Treffpunkte von Bettlern und „Landstreichern“, die festgenommen und in Gefängnisse verbracht wurden. Schon 1933 wurden die „Asozialen“ in den entstehenden Konzentrationslagern untergebracht. Ab 1938 wurden im Rahmen der so genannten „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ die „Asozialen“ zu Tausenden in die Konzentrationslager verschleppt. Vom 21. bis 30. April und 13. bis 18. Juni 1938 fand die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ statt, wahrscheinlich zehntausend Obdachlose und andere „Gemeinschaftsfremde“ wurden bei Razzien festgenommen und anschließend in ein KZ gebracht. Als Kennzeichen trugen sie dort ein schwarzes Dreieck.
Wie geistig oder körperlich behinderte Menschen waren auch die „Asozialen“ Opfer des „Erbgesundheitsgesetzes“ und konnten sterilisiert werden. Für die nationalsozialistisch gesinnten Ärzte fielen die „Arbeitsscheuen“ unter die Kategorie „Schwachsinnige“ oder „moralisch Schwachsinnige“, jahrelange Obdachlosigkeit wurde als Zeichen einer „primitiven Geistesverfassung“ gewertet.
Dennoch sind die so genannten Asozialen nie als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt worden. Von den Entschädigungsregelungen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) blieben sie weitgehend ausgeschlossen, weil dieses nur für Opfer so genannter NS-typischer Verfolgungsmaßnahmen galt.
In den 1950er und 1960er Jahren (als Anträge nach dem BEG gestellt werden konnten) wurde jedoch die Verfolgung von „Asozialen“ regelmäßig nicht als Unrecht gesehen. Dies hatte seinen Grund nicht zuletzt darin, dass in den Behörden oft genug die Täter von einst saßen, die nicht einräumen wollten, ihren früheren Opfern Unrecht zugefügt zu haben.
Erst seit einigen Jahren können die heute noch lebenden Opfer der Verfolgungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen Leistungen nach den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes beantragen, d. h. eine Einmalzahlung (2556,46 Euro) und gegebenenfalls monatliche Zusatzleistungen (120 Euro).
Diese Situation ist auch deshalb unbefriedigend, weil Leistungen nach den Härterichtlinien ausdrücklich keinen Ausgleich für Kriegsschäden, Vermögensschäden und Folgeschäden bezwecken, wie sie das BEG vorgesehen hatte. Die Leistungen werden außerdem nur an deutsche Staatsangehörige bzw. „Volkszugehörige“ ausbezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nichtdeutsche oder nicht in Deutschland lebende Betroffene bekommen nicht einmal dieses Almosen.
Da als „asozial“ gebrandmarkte Menschen in der Gegenwart zunehmender Aggressivität ausgesetzt sind (vgl. Heitmeier, „Deutsche Zustände“, 2008) sollte auch diese Form von Menschenfeindlichkeit ihren Platz in der Mahn- und Gedenkpolitik haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele „Asoziale“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) Opfer von Zwangssterilisationen nach dem Erbgesundheitsgesetz,
b) während des Naziregimes in Gefängnissen inhaftiert,
c) während des Naziregimes in Zuchthäusern inhaftiert,
d) während des Naziregimes in Konzentrationslagern inhaftiert,
e) durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen langfristig in ihrer Gesundheit beeinträchtigt,
f) während des Naziregimes zum Tode verurteilt,
g) während des Naziregimes hingerichtet,
h) während des Naziregimes in Gefängnis-, Zuchthaus- oder KZ-Haft umgebracht?
Wie viele „Asoziale“ wurden im Rahmen der Aktion „T 4“ getötet, wie viele von dieser Aktion Betroffene kamen später in den Konzentrationslagern zu Tode oder wurden ermordet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie viele der von den Nazis als „Asoziale“ in Konzentrationslager Verschleppten deswegen mit dieser Bezeichnung belegt worden sind, weil sie
a) lesbisch
b) schwul
c) Sinti oder Roma waren (falls möglich, jeweils detaillierte Zahlen benennen)?
Falls die Bundesregierung keine detaillierten Kenntnisse zu den vorangegangenen Fragen hat: welche Anstrengungen will sie unternehmen, um sich diese Kenntnisse zu beschaffen?
Wie viele „Asoziale“ erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entschädigung für das erlittene Unrecht, und wie viele hiervon waren als „Asoziale“ Opfer von Zwangssterilisationen (bitte die Regelungen angeben, auf denen die Entschädigung beruhte)?
Wie viele „Asoziale“ erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung als Opfer von Zwangsarbeit eine Entschädigung?
Welche Regelungen auf Landesebene sind der Bundesregierung bekannt, nach denen „Asoziale“ im Rahmen von Härtefallregelungen Entschädigungen erhalten haben, und wie groß ist die Anzahl der Empfänger so geregelter Entschädigungszahlungen?
Falls der Bundesregierung keine exakten Zahlen vorliegen: In welchem ungefähren Verhältnis steht nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl derjenigen, die als „Asoziale“ Opfer von NS-Verfolgung wurden, und die Zahl derjenigen, die hierfür entschädigt worden sind, und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Verhältnis?
Wie viele Opfer dieser Verfolgungsmaßnahmen leben heute noch?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch den Opfern der Verfolgung „Asozialer“ eine Entschädigung für Kriegsschäden, Verfolgungsschäden und Folgeschäden zuzubilligen, und zwar auch solchen Opfern, die nach dem Ende des Faschismus Deutschland verlassen haben, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern spielt der Umgang mit den so genannten Asozialen in der Aufarbeitung der Geschichte von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, insbesondere dem Bundeskriminalamt, eine Rolle, und welche Aktivitäten sind hier ergriffen worden bzw. noch geplant?
Welche Initiativen sind von der Bundesregierung geplant oder ergriffen worden, um für diese spezifische NS-Opfergruppe Möglichkeiten des Gedenkens zu schaffen?
Welche Rolle spielen die „Asozialen“ in den vom Bund geförderten Mahn- und Gedenkstätten, bzw. in welchen dieser Mahn- und Gedenkstätten finden sie besondere Beachtung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gegenwärtigen Straf- und Gewalttaten gegen Wohnungslose und sozial unangepasste Gruppen, und inwiefern stehen diese Gewalttaten in einer inhaltlichen Kontinuität zu den Vorstellungen des Naziregimes?
Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegen Diskriminierung und Diffamierung von Wohnungslosen und so genannten sozial unangepassten Gruppen heute vorzugehen?
Inwiefern finden diese Themen Niederschlag in von der Bundesregierung geförderten Projekten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bitte nach Ministerien auflisten)?
Ist der Bundesregierung das von zivilgesellschaftlichen Akteuren geplante Gedenken zur Aktion „Arbeitsscheu Reich“ am 13. Juni 2008 in Berlin bekannt, und wie nimmt sie zu diesem Gedenken Stellung?