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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Arbeitsvermittlung in die Leiharbeit

<span>Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung in Leiharbeit, Sicherstellung der Fördervoraussetzungen, Übernahmen und Entlassungen nach Auslaufen der Förderungen, Durchführung und Kosten sogenannter &quot;Zeitarbeitsmessen&quot;, Teilnahmepflicht, Teilnahmerecht der Gewerkschaften, Evaluierung der Kooperationsvereinbarung zwischen Bundesagentur und Leiharbeitsfirmen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/941002. 06. 2008

Arbeitsvermittlung in die Leiharbeit

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Großteil der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen sind Leiharbeitsplätze. Bei der Kölner Agentur für Arbeit liegt der Anteil der Leiharbeitsplätze an den gemeldeten offenen Stellen bei ca. 50 Prozent. Von 1996 bis 2006 stieg die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche in Deutschland von 175 798 auf 579 771 (Jahresdurchschnitt). Die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche ist von 1996 bis 2006 überproportional angestiegen.

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) werden in rund einem Viertel der Unternehmen in Deutschland bestehende feste Arbeitsplätze zugunsten von Leiharbeitskräften abgeschafft. Auch diese Vermittlung in die Leiharbeit wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert. So stellt das IAB fest, dass Betriebe der Verleihbranche überdurchschnittlich oft Lohnkostenzuschüsse, also Subventionen für Beschäftigte in Empfang nehmen. Verleihfirmen werden laut Bundesagentur für Arbeit mehr als doppelt so häufig Eingliederungszuschüsse (EGZ) gewährt als Unternehmen aus anderen Branchen. Einige Verleihfirmen suchen professionell nach Subventionierung, um sich zu entlasten.

In einer bundesweiten Kooperationsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit den Zeitarbeitsfirmen hat die Agentur sich dazu verpflichtet, Zeitarbeitsmessen zu organisieren. Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur fördert die Durchführung lokaler Stellenbörsen und hatte am 15. März 2007 den landesweiten „Tag der Zeitarbeit” ausgerufen. Auf diesen Messen sollen sich Arbeitslose bei den Zeitarbeitfirmen bewerben. Dazu wurde sie von der Agentur brieflich aufgefordert, zum Teil mit dem Hinweis, die Teilnahme an der Messe wäre verpflichtend. Auf den Messen dürfen alle Zeitarbeitsfirmen ausstellen, eine Qualitätsprüfung findet nicht statt. Erst nach massiven Interventionen ist dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und den Gewerkschaften die Teilnahme an den Messen gestattet worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit für die Vermittlung in Leiharbeit aus sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sicht, wenn dadurch auch der Abbau von Stammarbeitsplätzen durch Leiharbeit gefördert wird?

2

In wie vielen Fällen wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für die Vermittlung an Leiharbeit bezahlt und in welcher Höhe insgesamt?

An welche Personengruppen, Qualifikationen werden Lohnkostenzuschüsse gezahlt?

3

Wie wird durch die Bundesregierung gewährleistet, dass die Fördervoraussetzungen der Lohnkostenzuschüsse durch die Verleihbetriebe erfüllt werden?

4

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an Leiharbeitsfirmen vermittelt und für die Lohnkostenzuschüsse bezahlt wurden, dauerhaft in Arbeit kamen und wie hoch ist der Anteil, der nach Ablauf der Zuschüsse wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen wurde?

5

Falls es dazu keine Zahlen gibt, wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen von statistischem Material, das über die Verwendung der Mittel der Arbeitsagenturen und die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen Aufschluss gibt?

6

Wie viele Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen müssen ihr Einkommen über das Arbeitslosengeld II aufstocken, um davon den Lebensunterhalt bestreiten zu können?

7

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über die Dauer von Leiharbeitsverhältnissen vor?

8

Wie hoch sind die Mittel, die bisher die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung regionaler und örtlicher „Zeitarbeitsmessen“ aufgewendet hat, welcher Anteil entfällt dabei auf Versicherungsbeiträge und welcher auf Steuergelder?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass zumindest zum Teil bei den Arbeitslosen von den Arbeitsagenturen der Eindruck erweckt wurde, eine Nichtteilnahme an den Messen würde mit Sanktionen geahndet werden?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei „Zeitarbeitsmessen“ die Anwesenheit von Gewerkschaften, die die Betroffenen über ihre Rechte aufklären können, wichtig ist?

Wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass die Teilnahme bei den Arbeitsagenturen auf Schwierigkeiten stößt?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Anwesenheit der Gewerkschafter sicherzustellen?

11

Auf welche Weise findet die Evaluierung der Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung zwischen Arbeitsagentur und Leiharbeitsfirmen statt, auch im Hinblick darauf, inwiefern die Arbeitslosen ausreichend über die Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen der angebotenen Stelle informiert werden?

Berlin, den 30. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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