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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Finanzielle Absicherung der Verbraucherberatung (G-SIG: 12010091)

Erhalt und finanzielle Absicherung der Verbraucherberatung auf dem gegenwärtigen Stand, Gründe für die Streichung der Bundesmittel, insbesondere verfassungsrechtliche Überlegungen und Überprüfung von Mischfinanzierungstatbeständen; Verbraucherschutz einschließlich Beratung als Bestandteil des Rechts der Wirtschaft zur Verhütung von Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung; unterschiedliche Behandlung der Verbraucherzentralen in den neuen und alten Bundesländern; Initiativen des Bundes für ein Abkommen mit den Ländern über Verbraucheraufklärung und -beratung, für eine Gemeinschaftsaufgabe Verbraucherpolitik oder ein entsprechendes Leistungsgesetz; Finanzierung der Verbraucherberatung über Gebühren

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

31.05.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/44425.04.91

Finanzielle Absicherung der Verbraucherberatung

der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Hans Büttner (Ingolstadt), Gerlinde Hämmerle, Dieter Heistermann, Dr. Uwe Jens, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Brigitte Lange, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Dr. Eckhart Pick, Dieter Schanz, Bodo Seidenthal, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz, Verena Wohlleben, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Durch den Beschluß der Bundesregierung, die Bundesmittel für die Verbraucherzentralen der Länder ab 1992 zu streichen, besteht angesichts der Höhe des Bundesanteils sowie der angespannten Finanzlage der Länder die Gefahr, daß die Verbraucherberatung in den Ländern eingeschränkt werden muß.

Die Stellung der Verbraucher und Verbraucherinnen am Markt wird dadurch verschlechtert. Dies widerspricht einer auf Vorsorge ausgerichteten Politik. Hinzu kommen zusätzliche Anforderungen an die Verbraucherberatung, insbesondere im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt, den gesundheitlich-umweltbezogenen Verbraucherschutz und im Bereich Finanzdienstleistungen.

Notwendig wäre daher eine Aufstockung der Mittel, zumindest aber muß der gegenwärtige Stand der Verbraucherberatung langfristig abgesichert werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen20

1

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das gegenwärtige Niveau der Verbraucherberatung erhalten und daher eine langfristige finanzielle Absicherung der Verbraucherberatung sichergestellt werden muß?

1

b) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch die beschlossene Streichung der Bundesmittel für die Verbraucherzentralen der Länder eine Einschränkung der Beratungstätigkeit erfolgen kann, und wie beurteilt sie dies?

1

c) Hat sie diese Problematik bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, und wenn ja, welche Gründe haben den Ausschlag gegeben für die Streichung der Bundesmittel?

2

a) Auf welche verfassungsrechtlichen Überlegungen stützt die Bundesregierung ihren Beschluß, die Bundesmittel für die Verbraucherzentralen zu streichen?

2

b) Hält die Bundesregierung die Vermutungen des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 1976, fußend auf dem Prüfzeitraum 1973 bis 1975, für ausreichend, um von der bisherigen Praxis der Bundesfinanzierung der Verbraucherzentralen Abstand zu nehmen?

2

c) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung das veränderte Tätigkeitsfeld der Verbraucherzentralen mit einer Zunahme überregionaler und ordnungspolitischer Aktivitäten (z. B. Verbandsklagetätigkeit, anbieterbezogene Schwerpunktprogramme) berücksichtigt?

3

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß Verbraucherschutz einschließlich der Verbraucherberatung Bestandteil des Rechts der Wirtschaft (Artikel 74 Nr. 11 GG) ist, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf die Bund-Länder-Zuständigkeiten bei der Verbraucherberatung?

4

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Verbraucherberatung dazu beiträgt, den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung zu verhüten?

4

b) Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung für die Bundesfinanzierung der Verbraucherzentralen im Zusammenhang mit der Zuordnung dieser Aufgabe zur konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 Nr. 16 GG)?

5

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken die in Aussicht genommene unterschiedliche Behandlung der Verbraucherzentralen in den neuen und alten Bundesländern zu rechtfertigen?

6

a) Trifft es zu, daß der Mischfinanzierungstatbestand der ausschlaggebende Grund für die Aufgabe der institutionellen Förderung der Verbraucherzentralen durch den Bund ist?

6

b) Erfolgt die Streichung der Bundesmittel für die Verbraucherzentralen im Rahmen einer generellen Überprüfung von Mischfinanzierungstatbeständen und/oder der Bundesförderung anderer Beratungsleistungen, und welche Haushaltstitel wurden in diesem Zusammenhang mit welchem Ergebnis, insbesondere im Hinblick auf den Bundeshaushalt 1992, überprüft?

6

c) Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, für welchen Zeitpunkt eine derartige generelle Überprüfung vorgesehen ist bzw. wie die Bundesregierung eine isolierte Streichung der Mittel für die Verbraucherberatung rechtfertigt?

7

a) Hat die Bundesregierung vor ihrer Entscheidung die Länder konsultiert mit dem Ziel, den gegenwärtigen Stand der Verbraucherberatung auch ab 1992 sicherzustellen?

7

b) Welche Maßnahmen wurden vereinbart, bzw. ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den Ländern zu einer Lösung zu kommen?

7

c) Welche Alternativen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

8

Ist die Bundesregierung bereit, analog zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Information und Dokumentation ein Abkommen über Verbraucheraufklärung und -beratung zu treffen; wenn nein, warum nicht?

9

Ist die Bundesregierung bereit, zur Sicherstellung der Verbraucherberatung in den Ländern die Initiative für eine Gemeinschaftsaufgabe Verbraucherpolitik zu ergreifen, und wie begründet sie ggf. ihre ablehnende Haltung?

10

Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen eines Leistungsgesetzes zur finanziellen Absicherung der Verbraucherberatung beizutragen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

11

Wie stellt sich die Bundesregierung zur Möglichkeit der Finanzierung der Verbraucherberatung über „Gebühren" in Zusammenhang mit der Problematik einer Beeinträchtigung von Beratungsqualität und -umfang, insbesondere hinsichtlich der Beratungserfordernis sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie unter Vorsorgeaspekten, und wie beurteilt sie eine Gebührenerhebung in bezug auf das Aufwand-Ertrags-Verhältnis?

Bonn, den 24. April 1991

Lieselott Blunck Brigitte Adler Hans Büttner (Ingolstadt) Gerlinde Hämmerle Dieter Heistermann Dr. Uwe Jens Rolf Koltzsch Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Brigitte Lange Michael Müller (Düsseldorf) Dr. Edith Niehuis Doris Odendahl Dr. Eckhart Pick Dieter Schanz Bodo Seidenthal Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Antje-Marie Steen Gudrun Weyel Dieter Wiefelspütz Verena Wohlleben Dr. Peter Struck Dr. Hans-Jochen Vogel und Fraktion

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