Genehmigte Rüstungs- und Atomexporte an Südafrika trotz UN-Rüstungsembargo
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Ausfuhrgenehmigungen für Waren der Ausfuhrliste Teil I, Abschnitt A über „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial"
In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung seit 1982 jährlich Waren nach Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste („Waffen, Munition und Rüstungsmaterial") an Südafrika?
Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in einer allgemeinen statistischen Auflistung die offiziellen Warenbezeichnungen der genehmigten Exporte aus Teil I, Abschnitt A nach Südafrika seit 1982 mitteilen, sowie das jeweilige Jahr der Genehmigung?
Wenn nein: Warum verweigert die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag seine verfassungsrechtlich vorgeschriebene Kontrolltätigkeit, sowie eine Kontrolle exekutiven Handelns über die Einhaltung der völkerrechtlich bindenden Entschließung 418 (1977) des UN-Sicherheitsrates gegenüber Südafrika?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß alle Waren aus Teil I, Abschnitt A „besonders für militärische Zwecke konstruiert" sein müssen und eine alleinige militärische Eignung der Ware für die Auflistung im Abschnitt A nicht ausreichend ist?
Warum hat die Bundesregierung auf dem Verordnungswege weder inhaltliche Festlegungen darüber getroffen, welche Waren der Ausfuhrlisten unter das völkerrechtlich bindende UN-Rüstungsembargo gegenüber Südafrika fallen, noch eindeutige Ausfuhrverbote im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) erlassen?
Warum hat die Bundesregierung bisher auch keine Verordnung erlassen, um die Bitten des UN-Sicherheitsrates in seiner Resolution 591 (1986) zu erfüllen, den Export von Artikeln nach Südafrika zu verbieten, bei denen Grund zu der Annahme besteht, daß sie für die Streitkräfte und/oder für die Polizei Südafrikas bestimmt sind, nämlich „Flugzeuge, Flugzeugmotoren, Flugzeugteile, elektronische und Fernmeldegeräte, Computer und Fahrzeuge mit Vierradantrieb" (Resolution 591)? Warum ist die Bundesregierung im Sinne der Resolution 591, Punkt 3, auch angesichts jahrelanger Forderungen kirchlicher und entwicklungspolitischer Initiativen aus der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht mit Verordnungen zum AWG aktiv geworden?
Ausfuhrgenehmigungen für Waren nach Teil I, Abschnitt B der „Kernenergieliste"
In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung in den Jahren seit 1982 Waren nach Teil I, Abschnitt B der Ausfuhrliste zum AWG an Südafrika?
Nach welchen Positionsnummern der Ausfuhrliste Teil I, Abschnitt B durften welche Waren seit 1982 nach Südafrika genehmigt werden?
Hat die Bundesregierung von bundesdeutschen Lieferanten gemäß § 30 AWG über zusätzliche Genehmigungsauflagen verlangt, daß sie eine angebliche „zivile Verwendung" ihrer gelieferten Produkte durch „in festgelegten Fristen" erfolgende Vor-Ort-Inspektionen über den Verbleib und die Anwendung des gelieferten Systems kontrollieren, wie es von der Bundesregierung jahrelang gegenüber osteuropäischen Staaten von bundesdeutschen Firmen verlangt wurde? (Vgl. Bundesamt für Wirtschaft: Die Ausfuhr von Embargowaren, Eschborn, S. 44)
Wenn nein auf Frage 2.3: Weshalb gewährte und gewährt die Bundesregierung trotz der UN-Auflagen dem Staat Südafrika eine derartige Vorzugsbehandlung?
Verfügt Südafrika nach Ansicht der Bundesregierung über die Fähigkeiten zur Herstellung von atomaren Massenvernichtungsmitteln?
Ausfuhrgenehmigungen nach Teil I, Abschnitt C der Ausfuhrliste über „Waren von strategischer Bedeutung"
In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung in den Jahren seit 1982 Waren nach Teil I, Abschnitt C nach Südafrika?
Welche Entschädigungsleistungen erhielt die Firma MBB für erteilte Ausfuhrgenehmigungen von Multisensorplattformen, die nach internationalen Protesten und der erfolgten Auslieferung eines Gerätes an Südafrika zurückgenommen wurden?
Welche nach Teil I, Abschnitt C genehmigungspflichtigen Spezialmaschinen zur Rüstungsproduktion sowie für militärische Zwecke geeignete Fahrzeuge, Flugzeuge und Hubschrauber wurden seit 1982 zum Export nach Südafrika genehmigt?
Welche nach Teil I, Abschnitt C genehmigungspflichtige Elektroniklieferungen wurden seit 1982 zum Export nach Südafrika genehmigt (offizielle Bezeichnungen und Positionsnummern der Ausfuhrliste Teil I, Abschnitt C)?
Ausfuhrgenehmigungen nach Teil I, Abschnitt D und E
In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung bisher Waren nach Teil I, Abschnitt D und E nach Südafrika?
Welche Technologien, Teillieferungen oder Know-how aus Teil I, Abschnitt D und E durften mit Genehmigung der Bundesregierung an Südafrika geliefert werden (offizielle Bezeichnungen in der Ausfuhrliste)?
Politische Konsequenzen aus den Exportgenehmigungen an Südafrika
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Südafrika bisher eine Gefahr für den Frieden des afrikanischen Kontinents und des „Weltfriedens" (UN-Sicherheitsrats-Resolution 418) darstellte und somit sowohl außenpolitische Gründe wie auch die Rechtsvorschriften zum Schutze des friedlichen Zusammenlebens der Völker in § 7 des Außenwirtschaftsgesetzes zwingende Versagensgründe für AWG-Genehmigungen an Südafrika darstellten?
Welche „vitalen außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland" sind denn im konkreten Fall Südafrikas für AWG-Genehmigungen maßgeblich gewesen, z. B. politische Interessen an einer Stabilität des Apartheidstaates, Rohstoffinteressen o. ä. (Vgl. Formulierung in den noch 1982 von der früheren SPD/FDP-Regierung verabschiedeten Richtlinien über den Export von Waffen und Rüstungsgütern)?
Hat die Bundesregierung den UN- Weltsicherheitsrat bisher über die erteilten Exportgenehmigungen insbesondere nach Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste über „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" nach Südafrika informiert?
Warum hat die Bundesregierung UNO-Gremien zur Überwachung der mandatorischen UN-Sicherheitsrats-Resolution 418 (1977) bisher nicht über ihre erteilten Ausfuhrgenehmigungen nach Teil I, insbesondere Abschnitt A über „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" nach Südafrika unterrichtet und deren Meinung über die universelle Bedeutung des UN-Rüstungsembargos eingeholt?
Erteilen auch Nachbarländer der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen für Waren der international abgestimmten Ausfuhrlisten nach Südafrika, u. a. auch für „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial"?
Verfügt der Präsident des Statistischen Bundesamtes wie schon im Falle des Irak auch über offizielle Ausfuhrunterlagen des bundesdeutschen Rüstungsexportes gemäß den Ausfuhrlisten zum AWG nach Südafrika seit den 60er Jahren?