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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bundesdeutsche Rüstungsexporte für Indien, Pakistan und Algerien (G-SIG: 12010125)

Bundesdeutsche Rüstungsexporte und entwicklungspolitische Zielsetzungen der Bundesregierung, Rüstungsexporte an Entwicklungsländer 1989 und 1990, Lieferung der Komponenten zur Herstellung von MILAN-Panzerabwehrraketen an Indien, Genehmigung für den Export einer Dampfturbine für eine Munitionsfabrik in Pakistan, Lieferung von Mercedes-Benz-Fahrzeugen und Maschinen nach Algerien

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

13.08.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/63529.05.91

Bundesdeutsche Rüstungsexporte für Indien, Pakistan und Algerien

des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Menschen sterben nach Schätzungen in Indien, in Pakistan und in Algerien jährlich an Unterernährung?

2

Wie vertragen sich bundesdeutsche Rüstungsexporte an Indien, Pakistan und Algerien mit den erklärten entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung?

3

Wie viele Entwicklungsländer erhielten 1989 und 1990 Waren nach Teil I, Abschnitte A, B, C, D und E der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) genehmigt?

4

In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung seit 1982 Waren nach Teil I, Abschnitte A, B, C, D und E der Ausfuhrliste zum AWG an Indien, Pakistan und Algerien?

5

In welchem Jahr erhielt Indien Ausfuhrgenehmigungen für Spezialmaschinen und Konstruktionsunterlagen zur Herstellung von MILAN-Panzerabwehrraketen?

6

Unterliegt die Weitergabe von Lizenzen für die MILAN-Produktion den ABEI-Richtlinien, und erfolgte die Weitergabe der Lizenz an Indien auf Betreiben der Bundesregierung?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Indien im Januar 1991 seine in Kaschmir stationierten Truppen gegen das Nachbarland Pakistan in höchste Alarmbereitschaft versetzt hat?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Februar 1991 Exportgenehmigungen für Indien zur Lieferung von Komponenten und Teillieferungen für die Herstellung von MILAN-Raketen verlängert wurden?

9

Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach es sich bei den genehmigungspflichtigen Zulieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland an Indien um Kreisel, Bordempfänger und Batteriesteckereinheiten handelt (vgl. „DIE ZEIT" vom 29. März 1991)?

10

Weshalb erteilte die Bundesregierung angesichts der jüngsten Spannungen mit Pakistan Exportgenehmigungen für Zulieferungen zur MILAN-Produktion, obwohl die Bestimmungen des AWG und Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) eine Unterlassung von Genehmigungen fordern, wenn das friedliche Zusammenleben der Völker gestört werden könnte?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Indien mittels der erteilten Exportgenehmigungen auch weiterhin jährlich 12 000 MILAN-Raketen produzieren kann?

12

Hat die Bundesregierung keine Festlegung gemäß § 30 AWG mit dem bundesdeutschen Lieferanten getroffen, die eine ausschließlich am indischen Eigenbedarf orientierte Produktion zuläßt?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie auch keine sogenannten „indirekten Endverbleibsbestimmungen" mit dem bundesdeutschen Hersteller gemäß § 30 AWG vereinbarte, der einen Reexport der MILAN-Rakete aus Indien an andere Staaten verhindern soll?

14

Ist die Bundesregierung bereit, eine mögliche Ausweitung des 1981 zwischen dem deutschen Lieferanten und Indien vereinbarten Vertragsvolumens bzw. einen neuen Vertragsabschluß über Panzerabwehrraketen in Zukunft nicht zu genehmigen?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Wirtschaft der Firma Blohm und Voss die Genehmigung für den Export einer Dampfturbine für eine Munitionsfabrik in Pakistan zu erteilen (vgl. „Frankfurter Rundschau" vom 12. April 1991)?

16

Trifft es zu, daß Algerien „gerade in Deutschland bei Mercedes-Benz im Eilverfahren Maschinen und Fahrzeuge gekauft hat, um Demonstrationen zu bekämpfen" („Le Monde" vom 25. Januar 1991), und wenn ja: waren diese Lieferungen von der Bundesregierung genehmigt worden, und um welche Maschinen und Fahrzeuge handelte es sich?

Bonn, den 29. Mai 1991

Gerd Poppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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