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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unbeabsichtigter Übertritt von Stoffen in Lebensmittel (G-SIG: 16010443)

Nutzung von Isopropylthioxanthon (ITX) für Kartonverpackungen, Belastung von Lebensmitteln durch Übertritt von ITX, Untersuchungsauftrag zu den Gesundheitsgefahren von ITX, Nachweispflicht der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch die Industrie, Maßnahmen der Bundesregierung zum Gesundheitsschutz <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/109329. 03. 2006

Unbeabsichtigter Übertritt von Stoffen in Lebensmittel

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wie der Deutsche Umwelthilfe e. V. am 30. Januar 2006 berichtete, fanden im November 2005 italienische Behörden Rückstände von Isopropylthioxanthon (ITX) in 30 Millionen Litern Babymilch, die in Getränke-Kartons abgefüllt war. Innerhalb kürzester Zeit wurden die ITX-haltigen Produkte von der italienischen Polizei beschlagnahmt. Der Hersteller rief die Produkte aus allen betroffenen Märkten, auch in Frankreich und Portugal, zurück und änderte den Produktionsprozess, um eine ITX-Kontaminierung zu vermeiden. Auch bei Nachweisen von ITX in Kroatien in Säften, die in Österreich abgefüllt worden waren, wurde umgehend von Behörden und Herstellern reagiert und die betreffenden Produkte aus dem Verkauf genommen.

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, hat in einem an den Deutsche Umwelthilfe e. V. gerichteten Antwortschreiben vom 6. Februar 2006 mitgeteilt, das Bundesministerium habe Ende November 2005 die Wirtschaft gezielt darauf aufmerksam gemacht, dass unerwünschte Stoffe aus Druckfarben von Lebensmittelpackungen in Lebensmitteln vorkommen. Nachdrücklich habe das BMELV in einem Gespräch im Dezember 2005 die Wirtschaft auf das Problem hingewiesen. Aus dem Gespräch sei deutlich geworden, dass die Wirtschaft das ITX-Problem sehr ernst genommen habe. Die Wirtschaft habe zugesagt, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Vertreter der Verpackungsindustrie hätten zugesagt, dass alternative Verfahren/ Minimierungsmaßnahmen erarbeitet werden und die notwendigen Umstellungsmaßnahmen für bestimmte Verpackungen bis spätestens Ende Januar 2006 angekündigt.

Demgegenüber belegen zwischenzeitliche Untersuchungen aber einen anderen Stand der Abarbeitung des Problems durch die Wirtschaft. Seit Januar 2006 wurden im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. von der Gesellschaft für Lebensmittel-forschung mbH Berlin 73 Getränke auf ITX-Gehalt untersucht. Bis zum 22. Februar 2006 wurden in mindestens 15 Frucht- bzw. Gemüsesäften ITX nachgewiesen.

Isopropylthioxanthon ist eine Chemikalie, die in Druckprozessen dazu verwendet wird, Druckfarben schneller trocknen zu lassen. So wurde ITX z. B. auch beim Bedrucken von Getränkekartons durch die Firmen TetraPak und Elopak eingesetzt. Die Zugabe der Druckchemikalie ITX führt bei UV-Licht zur schnelleren Trocknung und verhindert das Verwischen der Farben. Die bedruckten Karton-Bögen werden gerollt oder gestapelt und an die Abfüller geliefert. Durch diese Art des Produktionsprozesses kommt die bedruckte Außenseite mit der Innenseite der Kartonverpackungen in Berührung (Abklatsch).

Nach der Stellungnahme Nr. 044/2005 des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 25. November 2005 ist das Phänomen des Überganges von Bestandteilen der auf der Außenseite von Verpackungen aufgebrachten Druckfarben auf Lebensmittel sowohl durch den Übergang durch das Verpackungsmaterial hindurch (Migration) als auch durch „Abklatsch“ auf die Innenseite von Verpackungen grundsätzlich von Natur. Ein „Abklatsch“ kann für alle Verpackungsmaterialien, die auf Rollen oder in Stapeln gehandelt werden, prinzipiell nicht ausgeschlossen werden.

Aus dem Kurzprotokoll des BfR über die außerordentliche Sitzung vom 30. Januar 2006, zu der die Kunststoffkommission am BfR Vertreter der Druckfarbenindustrie zum Informationsaustausch nach Berlin eingeladen hatte, geht hervor, dass der Übergang von Stoffen aus Druckfarben durch Set Off und Migration auch bei Bedrucken nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis nicht vermeidbar ist. Praktikable technologische Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Übergänge stehen noch nicht zur Verfügung. Eine kurzfristige Änderung der Situation ist nicht zu erwarten.

Zur Risikobewertung teilte das BfR in der Stellungnahme Nr. 044/2005 vom 25. November 2005 unter anderem mit, dass entsprechend dem Bewertungsschema der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der üblichen Bewertungspraxis am BfR für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, die dem BfR vorliegenden Daten zum Ausschluss der Genotoxizität nur für die Bewertung von Substanzen mit einem maximalen Übergang (Migrationshöhe) von 50 µg/kg Lebensmittel ausreichen. Da die Messungen für ITX in Deutschland wesentlich höhere Werte ergaben, wären zusätzliche Daten für eine toxikologische Bewertung erforderlich. Die dafür erforderlichen Daten zu toxischen Wirkungen, zur Bioverfügbarkeit und Toxikokinetik der Substanz standen dem BfR aber nicht zur Verfügung. Daher konnte bis zum 25. November 2005 keine vollständige gesundheitliche Bewertung durch das Institut vorgenommen werden.

Ebenso teilte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA in der Zusammenfassung zum Gutachten vom 7. Dezember 2005 mit, dass ITX in In- vitro-Genotoxitätsstudien mit widersprüchlichen Ergebnissen untersucht wurden. Nur lieferten die In-vivo-Genotoxitätsstudien keinen Hinweis auf ein genotoxisches Potenzial für ITX. Angesichts fehlender weiterer Toxizitätsdaten seien keine weiteren Aussagen zur Unbedenklichkeit von ITX möglich.

Wie der Deutsche Umwelthilfe e. V. berichtet, geht aus verschiedenen Studien der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA hervor, dass ITX auf Wasserorganismen giftig wirkt. Bei einer weiteren amerikanischen Studie sei festgestellt worden, dass Arbeiter, die mit ITX in Berührung gekommen waren, unter Sonnenlichteinstrahlung Ausschläge an Kopf und Hals bekamen. In Amerika werde ITX deshalb als umweltschädliche Chemikalie eingestuft.

Im Kurzprotokoll über die außerordentliche Sitzung der Kunststoffkommission am BfR vom 30. Januar 2006 wird weiter mitgeteilt, dass die Druckfarbenindustrie zu ITX keine weiteren toxikologischen Untersuchungen durchführen will. Die im November 2005 veröffentlichte Bewertung des BfR bleibt damit unverändert bestehen: ITX-Rückstände über 50 ppb sind von den durchgeführten Tests auf Genotoxizität entsprechend den in der EU üblichen Bewertungskriterien nicht abgedeckt. Ob höhere Rückstandsmengen gesundheitlich bedenklich oder unbedenklich sind, kann mangels Daten vom BfR nicht bewertet werden. Die zum Teil hohen Rückstandsmengen sind aus Sicht der Kunststoffkommission und des BfR nicht akzeptabel.

Die Druckindustrie rechtfertigte sich gegenüber dem BfR im Gespräch vom 30. Januar 2006 mit der Einhaltung der Leitlinie der European Printing Inks Association (EuPIA), was als Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Druckindustrie anzusehen ist. Allerdings sollen im Rahmen von EuPIA für die eingesetzten Druckfarbensubstanzen, die bis zu einer Menge von 50 ppb auf Lebensmittel übergehen, toxikologische Daten, insbesondere zur Genotoxizität, erst bis Dezember 2010 vorliegen. Für Substanzen, die bis zu 10 ppb migrieren, läuft die Frist zur Datenvorlage der freiwilligen Selbstverpflichtung bis Dezember 2015. Damit stehen bei Befolgung der EuPIA Daten für eine gesundheitliche Bewertung des Übergangs von zahlreichen Stoffen aus Druckfarben auf längere Sicht nicht zur Verfügung.

Folgerichtig haben die Experten des BfR in der Sitzung vom 30. Januar 2006 die Vertreter der Druckfarbenindustrie auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Daten allen am Herstellungsprozess Beteiligten zeitnah zur Verfügung zu stellen sind, weil sie anders ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Produkte nicht gerecht werden können.

Gemeinsam mit der Kunststoffkommission kritisierten die Experten des BfR die im EuPIA-Programm vorgesehenen langen Fristen für die Erarbeitung von toxikologischen Daten und für die Einhaltung der angestrebten Migrationshöchstwerte.

Zur Rechtslage in der EU und in Deutschland: Nach Absatz 3 der Erwägungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 ist auszuschließen, dass Stoffe in Mengen in Lebensmitteln übergehen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Dagegen ist es nach § 31 Abs. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch jedoch nicht verboten, dass Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung zu kommen, Bestandteile auf Lebensmittel abgeben. Die Abgabe von Bestandteilen ist lediglich dann verboten, wenn die abgegebenen Mengen geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.

Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 kann die Bundesrepublik Deutschland nationale Vorschriften erlassen, soweit keine Einzelmaßnahmen nach Artikel 5 der Verordnung ergriffen wurden. Mit Schreiben vom 6. Februar 2006 teilte der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, dem Deutsche Umwelthilfe e. V. mit, dass das BMELV beabsichtigt, darauf hin zu wirken, dass auf europäischer Ebene Anforderungen an Druckfarben bezüglich ihrer Verwendung in Verpackungen für Lebensmittel festgelegt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Werden derzeit Getränkekartons in Deutschland oder im Auftrag deutscher Lebensmittelhersteller im Ausland unter Verwendung von ITX produziert?

Wenn ja, wie viele?

2

Wer lagert gegenwärtig wo wie viele unbefüllte und ITX anhaftende Getränkekartons zur späteren Verwendung in Deutschland bzw. im Auftrag deutscher Lebensmittelhersteller im Ausland?

3

Wer liefert gegenwärtig wohin wie viele unbefüllte und ITX anhaftende Getränkekartons zur Abfüllung aus?

4

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland eine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Rückrufaktionen wegen ITX-Belastung von Lebensmitteln?

5

Wenn ja, aufgrund welcher Vorschriften, und ab welchem Grad der Belastung besteht die Möglichkeit einer Rückrufaktion bzw. wenn nicht, warum nicht?

6

Wie nimmt die Bundesregierung dazu Stellung, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. in einem an den Bundesminister gerichteten Brief vom 24. Februar 2006 beklagt, dass weder die Öffentlichkeit in irgendeiner Weise informiert noch seitens des Bundesministers auf die wiederholt an ihn herangetragene Bitte um ein gemeinsames Gespräch reagiert wurde?

7

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vom Deutsche Umwelthilfe e. V. veröffentlichten ITX-Belastungen gegenüber den Beteiligten aus der Wirtschaft entfaltet, um die Konsumierung der Chemikalie durch die Verbraucher zu verhindern oder zu verringern?

8

Gibt es hierzu neue Zusagen seitens der Wirtschaft (Verpackungsmittel- bzw. Lebensmittelhersteller, -verpacker, -händler und -vertreiber), und welchen Inhalt haben diese?

9

Warum wurde in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 8. Februar 2006 im Bericht der Bundesregierung nicht mitgeteilt, dass sich in der außerordentlichen Sitzung der Kunststoffkommission am BfR vom 30. Januar 2006 im Gespräch mit Vertretern der Druckfarbenindustrie herausgestellt hatte, dass der Übergang von Stoffen aus Druckfarben durch Set Off und Migration auch bei Bedrucken nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis nicht vermeidbar ist und praktikable technologische Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Übergänge noch nicht zur Verfügung stehen?

10

Warum wurde in der oben genannten Sitzung des Bundestagsausschusses im Bericht der Bundesregierung nicht erwähnt, dass sich die Druckfarbenindustrie in der Sitzung der Kunststoffkommission am BfR vom 30. Januar 2006 auf den Standpunkt gestellt hat, dass zu ITX keine weiteren toxikologischen Untersuchungen durchgeführt werden sollen und mit der Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung in Form der Leitlinie der European Printing Inks Association (EuPIA) die eingesetzten Druckfarbensubstanzen erst bis Dezember 2010 bzw. bis Dezember 2015 vorliegen müssen?

11

Wie bewertet es die Bundesregierung unter dem Aspekt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, dass bei der Befolgung der EuPIA die Daten für eine gesundheitliche Bewertung des Übergangs von zahlreichen Stoffen aus Druckfarben auf längere Sicht nicht zur Verfügung stehen?

12

Warum hat die Bundesregierung noch keinen Untersuchungsauftrag zur Ermittlung der fehlenden Daten an das BfR erteilt, um entsprechend dem Bewertungsschema der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bzw. entsprechend der üblichen Bewertungspraxis am BfR für Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, die Gesundheitsgefahren – insbesondere Genotoxizität – ausschließen zu lassen?

13

Wann wird die Bundesregierung einen Untersuchungsauftrag zum Ausschluss der Gesundheitsgefahren – wie insbesondere Genotoxizität – an das BfR erteilen?

14

Wie steht die Bundesregierung zu der Überlegung der Fragesteller, eine Regelung zu erlassen bzw. anzuwenden, wonach im Fall eines Nachweises der möglichen Gesundheitsgefährdung die Kosten des wissenschaftlichen Nachweises dem Anwender des die Gefahr verursachenden Stoffes aufzuerlegen sind?

15

Warum folgt das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch nicht dem Absatz 3 der Erwägungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 und schließt nicht hoheitlich durch das Abverlangen eines präventiven Unbedenklichkeitsnachweises durch die Vertreiber aus, dass in Mengen Stoffe in Lebensmittel übergehen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, und warum überlässt es statt dessen die Bundesregierung den Verbrauchern und den Verbraucherschutzorganisationen, den Umstand der Gesundheitsgefahr zu bemerken und zu beweisen?

16

Hält es die Bundesregierung im Sinne des Verbraucherschutzes für möglich, die unbeabsichtigte Abgabe von Stoffen unter ein nationales Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu stellen, um nach dem Grundsatz der Erwägung aus Absatz 3 der o. g. Verordnung auszuschließen, dass Stoffe die Gesundheit gefährden?

Wenn nein, warum nicht?

17

Welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um im Sinne der Erwägungen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen?

18

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 für die Bundesrepublik Deutschland nationale Vorschriften zu erlassen, um Gesundheitsgefährdungen durch ITX in Lebensmitteln auszuschließen, und wann will sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen?

19

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die ITX-haltigen Getränkekartons kennzeichnen zu lassen, falls die Bundesregierung keine Möglichkeiten sieht, kurzfristig den Vertrieb von ITX-haltigen Lebensmitteln zu verbieten?

20

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ähnlich dem Vorgehen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, das in der Zeit von Ende Juli 1985 bis zum 17. Dezember 1985 eine aktualisierte „Vorläufige Gesamt-Liste der Weine und anderer Erzeugnisse, in denen Diethylenglykol (DEG) in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt worden ist“ veröffentlicht hatte, eine entsprechende „Vorläufige Gesamtliste ITX-haltiger Getränke“ herauszugeben?

Berlin, den 22. März 2006

Dr. Kirsten Tackmann Dr. Dietmar Bartsch Heidrun Bluhm Eva Bulling-Schröter Roland Claus Lutz Heilmann Hans-Kurt Hill Katrin Kunert Michael Leutert Dr. Gesine Lötzsch Dorothee Menzner Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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