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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/8998)

<span>Zahl der gestellten, genehmigten, abgelehnten und noch nicht entschiedenen Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Gründe für die unter den Erwartungen liegenden Zahl von Anträgen, Stand der Arbeitsmarktintegration langjährig Geduldeter, Unterbindung rechtswidriger Vorenthaltung von Kindergeld für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/958616 06. 2008

Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im April fragte die Fraktion DIE LINKE. in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/8803) nach der Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung, die mit dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz eingeführt wurde (§ 104a und § 104b des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Viele der Fragen konnten nicht beantwortet werden, da nach Angaben der Bundesregierung nur wenige Bundesländer ihre Daten übermittelt hätten (siehe Antworten zu den Fragen 2a bis 2d, 3a bis 3g, 4a bis 4d, 5, 7, 8a bis 8d auf Bundestagsdrucksache 16/8998).

Inzwischen dürften diese Daten vorliegen. Unvollständige Zahlen wollte die Bundesregierung nicht veröffentlichen, um einer Fehlinterpretation vorzubeugen, wie sie wortreich in einer eigenen Vorbemerkung darlegte. Die Bundesregierung unterstrich dort auch die „uneinheitliche Verwaltungspraxis der Länder“. Ob daraus die Schlussfolgerung zu ziehen ist, dass die Daten „nicht vergleichbar“ (ebd.) sind, sei dahingestellt; dies hieße ja auch, dass der Erfolg eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis eben nicht nur in der Person des Antragstellers begründet ist, sondern auch in der jeweiligen Behördenpraxis, m. a. W. komplett identische „Einzelfälle“ in der einen Kommune ein Bleiberecht erhalten, in der anderen nicht.

Dass die Zahlen von IMK-Regelung und gesetzlicher Regelung „stets zusammenzuführen“ seien, wie die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung in Bundestagsdrucksache 16/8998 fordert, will nicht recht einleuchten, gelten doch für beide Regelungen verschiedene Stichtage, zu denen eine Mindestaufenthaltsdauer der Antragsteller erreicht sein muss, und andere Unterschiede im Detail.

Zudem wurden von den politisch Verantwortlichen vor jeder der beiden Regelungen Erwartungen hinsichtlich der Zahl der mutmaßlichen Profiteure der jeweiligen Regelung geäußert, an denen diese konkret zu messen sind. So bezog sich die von dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, geäußerte Einschätzung von „ungefähr 100 000 Menschen“, aber auch die von Abgeordneten der Fraktion der SPD geäußerte Zahl von bis zu 60 000 möglichen Bleiberechtsfällen (vgl. Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 16/8803), eindeutig auf die gesetzliche Bleiberechtsregelung – und nicht etwa auf eine Gesamtschau beider Regelungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben bis zum 31. März 2008 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

  • a) Wie viele Anträge hiervon betrafen oder waren Anträge, die bereits nach der IMK-Regelung vom November 2006 gestellt wurden aber bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung noch nicht entschieden waren und deshalb nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • b) Wie viele Anträge wurden nach § 104b für „integrierte Kinder von geduldeten Ausländern“ gestellt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • c) Welches waren die zehn am häufigsten vertretenen Herkunftsländer der Antragsteller und Antragstellerinnen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • d) Wie viele Einzelpersonen und wie viele Familienangehörige beantragten eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen „Altfallregelung“? (war: Fragen 2a bis 2b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803)

2. Wie vielen Personen wurden bis zum 31. März 2008 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Geschlecht, Alter – zumindest: Voll- bzw. Minderjährigkeit –, Bundesländern und den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren)?

  • a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG („auf Probe“) erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • f) In welchen Bundesländern sind Integrationsvereinbarungen als Erteilungsvoraussetzung vorgesehen, und was sind jeweils die Eckpunkte dieser Integrationsvereinbarungen?
  • g) In wie vielen Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse aufgrund von § 104a Abs. 3 Satz 2 AufenthG aus Härtefallgründen erteilt, obwohl nach Satz 1 eigentlich eine Ablehnung wegen der Straffälligkeit eines Familienmitgliedes hätte erfolgen müssen (bitte nach Bundesländern differenzieren)? (war: Fragen 3a bis 3g der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803)

3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 benannten Anträge wurden bis zum 31. März 2008 abgelehnt, wie viele Personen/Familien waren betroffen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

  • a) Welche genaueren Angaben zu den Gründen der Ablehnung liegen der Bundesregierung vor, etwa zu den Nummern 1 bis 6 des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Wohnraum, Sprachkenntnisse, Schulbesuch der Kinder, Täuschungen bzw. Behinderungen, Extremismus- bzw. Terrorismusverdacht, Straftaten; bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • b) Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nicht erreicht werden kann (alters-, krankheitsbedingt usw.; bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • c) Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil ein in der häuslichen Gemeinschaft lebendes Familienmitglied Straftaten begangen hat, und wie viele Personen waren betroffen (vgl. § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG; bitte nach Bundesländern differenzieren)?
  • d) Wie viele Anträge wurden insbesondere deshalb abgelehnt, weil die geforderten Aufenthaltszeiten nicht erfüllt waren (bitte nach Bundesländern differenzieren)? (war: Fragen 4a bis 4d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803)

4. Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 benannten Anträge wurden noch nicht beschieden, und welche Gründe hierfür sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern differenzieren)? (war: Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803)

5. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die weit unterhalb ihrer Erwartungen bleibenden Antrags- und Erteilungszahlen (siehe Vorbemerkung)? Rechnet die Bundesregierung im Verlauf des Jahres noch mit bedeutend höheren Zahlen, und wenn ja, aus welchen Gründen? (war: Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803)

6. Ist die Bundesregierung angesichts der bislang weit unterhalb ihrer Erwartungen bleibenden Zahlen beantragter bzw. erteilter Aufenthaltserlaubnisse bereit, Änderungen und Lockerungen der gesetzlichen Vorschriften (§ 104a und § 104b AufenthG) zu initiieren, insbesondere in Bezug auf

  • a) die geforderten langen Aufenthaltszeiten (sechs bzw. acht Jahre);
  • b) die Verankerung eines Ausschlussstichtages (d. h. dass es keine dauerhafte, „rollierende“ Regelung gibt);
  • c) das Erfordernis eines dauerhaften selbstständigen Lebensunterhalts;
  • d) die zahlreichen Ausschlusstatbestände, die zum Teil sehr streng oder aber ungenau gefasst sind, und wenn nein, warum jeweils nicht? (war: Fragen 8a bis 8d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803)

7. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in ihrer Analyse der Studie „Expertise zur Umsetzung des IMK-Bleiberechtsbeschlusses vom 17. November 2006“ gekommen, nachdem sie sich intern abgestimmt hat (vgl. Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 16/8803)?

8. Kann die unter Frage 12a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803 aufgeworfene Frage nach dem Stand und dem genauen Inhalt des in dem Vorwort der genannten Studie angekündigten Sonderprogramms des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration langjährig Geduldeter inzwischen beantwortet werden, und warum war eine Beantwortung bisher nicht möglich?

9. Liegt mittlerweile ein in der Bundesregierung abgestimmter Weisungsentwurf vor, um die Praxis der rechtswidrigen Vorenthaltung von Kindergeld für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu beenden, und wann wird die Weisung voraussichtlich in Kraft treten?

Fragen9

1

Wie viele Personen haben bis zum 31. März 2008 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie vielen Personen wurden bis zum 31. März 2008 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Geschlecht, Alter – zumindest: Voll- bzw. Minderjährigkeit –, Bundesländern und den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren)?

3

Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 benannten Anträge wurden bis zum 31. März 2008 abgelehnt, wie viele Personen/Familien waren betroffen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 benannten Anträge wurden noch nicht beschieden, und welche Gründe hierfür sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

5

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die weit unterhalb ihrer Erwartungen bleibenden Antrags- und Erteilungszahlen (siehe Vorbemerkung)? Rechnet die Bundesregierung im Verlauf des Jahres noch mit bedeutend höheren Zahlen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

6

Ist die Bundesregierung angesichts der bislang weit unterhalb ihrer Erwartungen bleibenden Zahlen beantragter bzw. erteilter Aufenthaltserlaubnisse bereit, Änderungen und Lockerungen der gesetzlichen Vorschriften (§ 104a und § 104b AufenthG) zu initiieren, insbesondere in Bezug auf die geforderten langen Aufenthaltszeiten (sechs bzw. acht Jahre), die Verankerung eines Ausschlussstichtages (d. h. dass es keine dauerhafte, „rollierende“ Regelung gibt), das Erfordernis eines dauerhaften selbstständigen Lebensunterhalts, die zahlreichen Ausschlusstatbestände, die zum Teil sehr streng oder aber ungenau gefasst sind, und wenn nein, warum jeweils nicht?

7

Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in ihrer Analyse der Studie „Expertise zur Umsetzung des IMK-Bleiberechtsbeschlusses vom 17. November 2006“ gekommen, nachdem sie sich intern abgestimmt hat (vgl. Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 16/8803)?

8

Kann die unter Frage 12a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8803 aufgeworfene Frage nach dem Stand und dem genauen Inhalt des in dem Vorwort der genannten Studie angekündigten Sonderprogramms des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration langjährig Geduldeter inzwischen beantwortet werden, und warum war eine Beantwortung bisher nicht möglich?

9

Liegt mittlerweile ein in der Bundesregierung abgestimmter Weisungsentwurf vor, um die Praxis der rechtswidrigen Vorenthaltung von Kindergeld für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu beenden, und wann wird die Weisung voraussichtlich in Kraft treten?

Berlin, den 10. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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