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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGB in den Jahren 2001 und 2004 (G-SIG: 16010002)

Zahlenangaben zu Ermittlungsverfahren und Strafverfahren in Bund und Ländern wegen Bildung linksterroristischer, rechtsterroristischer, krimineller sowie ausländischer terroristischer Vereinigungen: Alter und Anzahl der Beschuldigten bzw. Angeklagten, Gewinnung von V-Leuten und Kronzeugen, Telekommunikationsüberwachung und Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und Anklageerhebungen, Verfahrenseinstellungen und Freisprüche, Verurteilungen und Strafmaß mit Verteilung nach Deliktgruppen, Rechtsmittel, Verteidigerausschluss und Datenspeicherung, Nachteile für entlastete bzw. freigesprochene Betroffene, Wahrung der Verhältnismäßigkeit<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.11.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1018. 10. 2005

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGB in den Jahren 2001 und 2004

der Abgeordneten Petra Pau, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung terroristischer Vereinigungen) ist ebenso wie der § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) schon lange umstritten.

Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zum Komplex Strafverfahren wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten (einschließlich Unterstützung und Werbung) im Zeitraum von 2000 bis 2004 (bitte jeweils jährliche Angaben):

Fragen47

1

a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden wegen derartiger Taten entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Staatsanwaltschaften der Länder an diesen abgegeben?

2

b) In wie vielen Verfahren wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch) nach § 129a StGB ermittelt?

3

c) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf jeweils „Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung bzw. „Werbung“ für eine terroristische Vereinigung?

4

d) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden später wieder an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?

5

e) Wie viele der in den Buchstaben a bis d Beschuldigten waren – jünger als 20 Jahre, – zwischen 20 und 30 Jahre alt, – zwischen 30 und 40 Jahre alt, – älter als 40 Jahre?

6

f) In wie vielen dieser Ermittlungsverfahren erfolgte, – ein Versuch der Anwerbung bzw. des Einsatzes von V-Leuten, – ein Versuch zur Gewinnung von Kronzeugen gegen die Beschuldigten, – eine Telefonkontrolle und/oder Postkontrolle gegen die Beschuldigten und ihr Umfeld?

7

g) Wie viele Personen waren von dieser Telefon- und/oder Postkontrolle erfasst?

8

h) Wie viele Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen dieser Ermittlungen statt, wie viele Personen waren davon betroffen, und was wurde beschlagnahmt?

9

2. a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt?

10

b) Wie viele davon mit Haftgrund (§ 112 Abs. 2 StPO)?

11

c) Wie häufig mit Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO?

12

d) Wie lange dauerte jeweils die Untersuchungshaft (Monate/über ein Jahr)?

13

e) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre/Monate) verurteilt?

14

f) Wie viele der unter den Buchstaben a bis e genannten Betroffenen waren – jünger als 20 Jahre, – zwischen 20 und 30 Jahre alt, – zwischen 30 und 40 Jahre alt, – älter als 40 Jahre?

15

3. a) In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?

16

b) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach § 129a StGB geführte Verfahren betroffen?

17

c) Wie viele dieser Verfahren fußten jeweils auf dem Vorwurf der Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung (bitte aufschlüsseln nach den in den Fragen 1 und 2 genannten Altersgruppen)?

18

4. a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?

19

b) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben?

20

c) In wie vielen Verfahren gegen wie viele Angeklagte wurde jeweils aa) nur nach § 129a StGB angeklagt, bb) auch nach § 129a StGB angeklagt?

21

d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils betrafen in den beiden letztgenannten Kategorien jeweils die Kategorie Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?

22

5. a) In wie vielen Fällen wurde Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?

23

b) Mit welchen Abweichungen, insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach § 129a StGB?

24

c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen Einstellungen?

25

6. a) Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind ergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?

26

b) Wie viele Freisprüche erfolgten?

27

c) Wie viele Verurteilungen erfolgten insgesamt? aa) Wie viele Verurteilungen davon erfolgten jeweils nur oder auch nach § 129a StGB? bb) Wie viele Verurteilungen davon erfolgten jeweils wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?

28

d) Bei wie vielen dieser Verurteilungen wurde Geldstrafe verhängt?

29

e) Wie häufig wurde Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen verhängt?

30

f) Wie viele Freiheitsstrafen wurden wegen welcher Strafnormen verhängt? aa) Wie hoch war die Strafdauer? bb) In wie vielen Fällen davon mit Bewährung?

31

g) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?

32

h) Wie verteilten sich die in den Urteilen festgestellten Deliktgruppen prozentual entsprechend der Unterscheidung in Blath/Hobe „Strafverfahren gegen linksterroristische Straftäter und ihre Unterstützer (1971 bis 1979/ 80)“, Bonn 1984, S. 8 ff. (Anschläge, gruppenbezogene Handlungen, Unterstützungshandlungen)?

33

7. a) In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt?

34

b) Welche?

35

c) Von wem (Staatsanwaltschaft/Verteidigung)?

36

d) Jeweils mit welchem Erfolg?

37

8. In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen und mit welcher Begründung?

38

9. a) In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?

39

b) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?

40

c) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?

41

10. Welche materiellen Sachschäden und/oder beruflichen Schäden sind Betroffenen dieser Ermittlungsverfahren, gegen die im späteren Gang der Ermittlungen das Verfahren entweder eingestellt wurde oder die freigesprochen wurden, bei diesen Razzien, Observationen, Hausdurchsuchungen etc. entstanden?

42

11. Wie lange werden die Daten der in diesen Ermittlungsverfahren erfassten Beschuldigten wo aufbewahrt?

43

II. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 10 des Komplexes I, bezogen auf den Komplex Strafverfahren wegen „rechtsterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten jeweils in den Jahren 2000 bis 2004?

44

III. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen der Komplexe I und II bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern)?

45

IV. Wie lauten die Antworten zu den Fragen des Komplexes I bezogen auf Verfahren gemäß § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) 1. insgesamt, 2. politischen Inhalts, soweit nämlich in diesen durch die politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaften bzw. durch den Generalbundesanwalt ermittelt und/oder vor einer Staatsschutzkammer verhandelt wurde?

46

V. Wie lauten die Antworten zu den Fragen des Komplexes I bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung) jeweils für die Jahre 2002 bis 2004?

47

VI. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zum Teil erheblichen materiellen und immateriellen, beruflichen und öffentlichen Schäden bei den Betroffenen solcher Ermittlungsverfahren und dem hohen Anteil der mit Freispruch oder Einstellung beendeten Ermittlungen die Folgen dieser Strafparagrafen, und hält die Bundesregierung bei den Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt?

Berlin, den 18. Oktober 2005

Petra Pau Wolfgang Neskovic Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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