Truppenabbau und Fremdenverkehr
der Abgeordneten Christian Müller (Zittau), Carl Ewen, Dr. Dietrich Sperling, Hans Gottfried Bernrath, Friedhelm Julius Beucher, Marion Caspers-Merk, Dr. Peter Eckardt, Dr. Fritz Gautier, Iris Gleicke, Karl Hermann Haack (Eitertal), Dr. Ulrich Janzen, Susanne Kastner, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Herbert Meißner, Antje-Marie Steen, Günther Tietjen, Barbara Weiler, Reinhard Weis (Stendal), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lydia Westrich, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Truppenabbau und Fremdenverkehr
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche regionalen und kommunalen Entwicklungschancen ergeben sich durch die Aufgabe von Liegenschaften aufgrund des Truppenabbaus im Hinblick auf die Nutzung als Erholungsgebiete und für den Fremdenverkehr?
Welche freiwerdenden Liegenschaften kommen aufgrund ihrer Lage und Ausstattung als Erholungsgebiete bzw. für den Fremdenverkehr in Frage?
Welche Altlasten und Sanierungsprobleme sieht die Bundesregierung für eine Nutzung solcher Liegenschaften für den Fremdenverkehr?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Interessenkonflikt zwischen erhaltenswerten Naturschutzgebieten, z. B. in Manövergebieten, und dem Wunsch, solche Flächen Erholungssuchenden zu öffnen?
Ist die Bundesregierung bereit, für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Natur von freiwerdenden Liegenschaften zusammen mit den Bundesländern einen Kriterienkatalog zu entwickeln?
Wie will die Bundesregierung Flächen behandeln, die für eine privatwirtschaftliche Nutzung nicht in Frage kommen, die aber von den angrenzenden Gemeinden als Erholungsgebiete ausgewiesen werden sollen und beispielsweise durch Wanderwege erschlossen werden können (z. B. bei der Gefahrenabwehr von Blindgängern)?
Wie ermittelt die Bundesregierung den Verkehrswert der Liegenschaften, die von den Gemeinden oder Ländern zum Ausbau des Angebots für den Fremdenverkehr genutzt werden könnten?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften in strukturschwachen Regionen, die für eine Erweiterung des Angebots für den Fremdenverkehr genutzt werden sollen?
Ist die Bundesregierung bereit, die bei der Abgabe von Sportanlagen vorgesehene verbilligte Abgabe auf alle Flächen auszudehnen, die für eine Verbesserung des Angebots zur Freizeitgestaltung genutzt werden?
Gedenkt die Bundesregierung auch in den nicht aufgegebenen Liegenschaften die militärischen Belastungen, wie z. B. den Schießlärm, deutlich zu reduzieren, wenn angrenzende Naturschutz- und Erholungsgebiete bislang in Mitleidenschaft gezogen wurden, und wird sie entsprechend auf die ausländischen Stationierungsstreitkräfte einwirken?