Exporte und Lizenzvergaben der Maschinenpistole MP5 von Heckler & Koch, Oberndorf
der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. Lizenzvergaben der Maschinenpistole MP5 von Heckler & Koch
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Trifft die Aussage der Pressesprecherin der Firma Heckler & Koch (Oberndorf), Frau A. F., vom März 1992 zu, wonach es weltweit „12 Produktionsstätten" für die Maschinenpistole MP5 gibt?
Trifft die Aussage der Pressesprecherin der Firma Heckler & Koch zu, wonach sich darunter folgende Staaten befinden:
a) Mexico,
b) Portugal,
c) Iran,
cl) Saudi-Arabien?
Welches sind die Produktionsstätten für die MP5 im einzelnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Pressesprecherin der Firma Heckler & Koch, wonach die letzte MP5-Lizenzvergabe „aus den 70er Jahren" stamme?
In welchen Jahren wurden die MP5-Lizenzen vergeben (aufgeschlüsselt nach Land und Jahr)?
Trifft die Pressemeldung im „Schwarzwälder Boten" vom 23. Februar 1991 zu, wonach Saudi-Arabien im Jahre 1985 eine Lizenz für die MP5-Fertigung erhalten hat?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien im Jahre 1985 vor? Inwieweit hat sich diese Menschenrechtssituation bis zum heutigen Tag verbessert?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von dem Einsatz der Maschinenpistole MP5 im Golfkrieg mit dem Irak, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von dem innerstaatlichen Einsatz der Maschinenpistole MP5, und wenn ja, welche?
II. Lizenzvergabe der Maschinenpistole MP5 an Saudi-Arabien
III. Lizenzvergabe der Maschinenpistole MP5 an Großbritannien
Wie viele Maschinenpistolen vom Typ MP5 wurden seit dem Vertragsabschluß für die MP5-Lizenzfertigung am 11 Februar 1972 zwischen dem britischen Verteidigungsminister und der Firma Heckler & Koch, Oberndorf, in Enfield/Großbritannien gefertigt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Produktionszahlen)?
Weshalb wurde mit der britischen MP5-Herstellerfirma keine generelle Endverbleibserklärung abgeschlossen, obwohl bereits bekannt war, daß diese Waffen weltweit von Polizei- und Militäreinheiten — auch in diktatorischen Regimen — begehrt sind und eingesetzt werden (vgl. Drucksache 12/2256, Frage 34)?
Trifft die Aussage der Pressesprecherin der Firma Heckler & Koch zu, wonach MP5-Gewehrläufe (Rohre) aufgrund technischer Mängel bei der britischen Serienfertigung in Oberndorf getestet wurden?
Wenn ja: Wie sind diese technischen Mängel über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg zu erklären?
Trifft die Aussage der Pressesprecherin der Firma Heckler & Koch zu, wonach diese Gewehrläufe beim Beschußamt in Ulm beschossen wurden?
Wenn ja: Wie viele Läufe der Maschinenpistole MP5 wurden in den 70er und 80er Jahren in Ulm beschossen (Aufschlüsselung nach Jahren)?
Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über den Einsatz der in Großbritannien gefertigten und mit deutschen Gewehrläufen ausgerüsteten Maschinenpistolen vom Typ MP5 im jugoslawischen Bürgerkrieg vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nachweislich Maschinenpistolen vom Typ MP5, deren Gewehrläufe in Ulm beschossen wurden, im jugoslawischen Bürgerkrieg zum Einsatz kommen?
IV. Lizenzvergabe der Maschinenpistole MP5 an die Türkei
Treffen Informationen von Jane's Infantry Weapons 1989/90 zu, wonach die Maschinenpistole MP5 vom Typ „9 mm MKE MP5 A3" bei der Firma Makina ve Kimya Endustrisi Kurumu (MKE), Ankara, in der Türkei gefertigt wird?
Wie hoch ist die Stückzahl der bei MKE gefertigten Maschinenpistolen vom Typ MP5 pro Jahr?
Erfolgte die MP5-Lizenzvergabe an die Türkei im selben Jahr wie diejenige für das Schnellfeuergewehr G3 an die Türkei, und wann war das?
Welche diesbezüglichen Endverbleibsbedingungen wurden mit der Firma MKE bzw. der türkischen Regierung vereinbart?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Jane's Infantry Weapons verkündet, daß diese Waffen nicht nur für die „Turkish Forces", sondern auch „for export" produziert werden?
In welche Länder wurden die MKE-Maschinenpistolen vom Typ MP5 A3 exportiert?
Treffen Informationen zu, wonach die bei der Firma MKE gefertigten Maschinenpistolen MP5 bei Angriffen der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt wurden?
Über welche rechtlichen Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, die an die Türkei erteilte Erlaubnis zur MP5-Lizenzfertigung zurückzunehmen?